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Arbeitszeit-Innovation in der Pflege - Arbeitszeitberatung Dr. Hoff ...

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Herrmann · Kutscher · Weid<strong>in</strong>ger<br />

<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation im Krankenhaus<br />

Beispiel: In e<strong>in</strong>er Privatkl<strong>in</strong>ik leistet jede exam<strong>in</strong>ierte <strong>Pflege</strong>kraft monatlich<br />

zwei Stand-by-Dienste. Der erste Stand-by-Dienst wird an die Stelle e<strong>in</strong>es regulären<br />

Dienstes e<strong>in</strong>getragen, <strong>der</strong> zweite an die Stelle e<strong>in</strong>es arbeitsfreien Tages.<br />

An se<strong>in</strong>em Stand-by-Tag hält sich <strong>der</strong> Mitarbeiter <strong>in</strong>sgesamt jeweils 1,5h<br />

vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Spätschicht und <strong>der</strong> Nachtschicht zum E<strong>in</strong>satz bereit (im Frühdienst<br />

wird an<strong>der</strong>weitig vertreten). Er kann nun angerufen werden, wenn <strong>in</strong><br />

se<strong>in</strong>er o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Nachbarstation krankheitsbed<strong>in</strong>gter Vertretungsbedarf besteht.<br />

In diesem Fall muss er b<strong>in</strong>nen 30 m<strong>in</strong> zum Dienst ersche<strong>in</strong>en und erhält<br />

se<strong>in</strong>en regulären Dienst als <strong>Arbeitszeit</strong> angerechnet, an<strong>der</strong>nfalls aber wird ihm<br />

<strong>der</strong> Dienst ohne Ableistung für die drei Stunden Telefonerreichbarkeit komplett<br />

angerechnet. Wird <strong>der</strong> Mitarbeiter auch zum zweiten Stand-by-Dienst gerufen,<br />

erhält er hierfür e<strong>in</strong>en arbeitsfreien Tag im nächsten Monat; an<strong>der</strong>nfalls wird<br />

<strong>der</strong> Tag als arbeitsfreier Tag behandelt.<br />

Dadurch, dass <strong>der</strong> Mitarbeiter dafür belohnt wird, dass er nicht zum Dienst gerufen<br />

wird, wird er e<strong>in</strong> großes Interesse haben, an se<strong>in</strong>em Stand-by-Tag nicht<br />

gebraucht zu werden. Da je<strong>der</strong> exam<strong>in</strong>ierte Mitarbeiter Stand-by-Dienste leistet,<br />

besteht - quasi nebenbei - e<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>es Interesse an <strong>der</strong> Reduzierung<br />

von Kurzerkrankungen bzw. daran, sie ohne E<strong>in</strong>bestellung des Stand-by <strong>in</strong>tern<br />

aufzufangen Das Stand-by-Systeme ermöglicht damit - bei allerd<strong>in</strong>gs nicht unerheblichen<br />

Kosten - auch extrem kurzfristige Flexibilität.<br />

• Betriebliche An- und Absage von <strong>Arbeitszeit</strong>:<br />

E<strong>in</strong>e weitere s<strong>in</strong>nvolle "Flexi-Spielregel" ist die betriebliche An- bzw. Absage<br />

von <strong>Arbeitszeit</strong> bei kurzfristigen, aber noch vorhersehbaren Auslastungsschwankungen.<br />

Auf diese Weise kann beispielsweise die E<strong>in</strong>bestellungsfrequenz<br />

<strong>der</strong> Patienten bei <strong>der</strong> <strong>Arbeitszeit</strong>gestaltung optimal berücksichtigt werden.<br />

Erfahrungsgemäß sehen diesbezügliche betriebliche Vere<strong>in</strong>barungen bei<br />

Ansagen zusätzlicher <strong>Arbeitszeit</strong> an arbeitsfreien Tagen e<strong>in</strong>en längeren Vorlauf<br />

vor als die Absage von <strong>Arbeitszeit</strong> aus Arbeitstagen <strong>in</strong> die Freizeit vor;<br />

dies ist auch e<strong>in</strong>fach begründbar, ist doch für die Freizeitplanung <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />

e<strong>in</strong> kurzfristiger Freizeitgew<strong>in</strong>n regelmäßig unproblematischer als e<strong>in</strong> kurzfristiger<br />

Freizeitverzicht, beispielweise, wenn man sich schon etwas vorgenommen<br />

hatte. In e<strong>in</strong>er K<strong>in</strong><strong>der</strong>kl<strong>in</strong>ik e<strong>in</strong>es Krankenhauses mit erheblichen und<br />

nur kurzfristig vorhersehbaren Auslastungsschwankungen können beispielsweise<br />

komplette Dienste mit zwei Tagen Vorlauf angesagt werden, während<br />

betriebliche Absagen spätestens am Vortag erfolgen müssen. In beiden Fällen<br />

wird die <strong>Arbeitszeit</strong>verschiebung auf den persönlichen Zeitkonten <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />

saldiert. Und damit ist die zweite Stellschraube <strong>der</strong> <strong>Arbeitszeit</strong>gestaltung<br />

angesprochen.<br />

5.2 <strong>Arbeitszeit</strong>-Stellschraube 2: Regelung des Zeitausgleichs<br />

Abweichungen von <strong>der</strong> Vertragsarbeitszeit s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> flexiblen <strong>Arbeitszeit</strong>systemen <strong>der</strong><br />

Normalfall. Sie müssen allerd<strong>in</strong>gs im Zeitablauf auszugleichen werden, damit die ver-<br />

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