Weltpremiere im Bergischen Löwen - GL VERLAGS GmbH
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Der Rechtstipp<br />
Mehr Geld oder sauberes Auto<br />
Bei einem unverschuldet erlittenen<br />
Unfall kann es Ihnen passieren, dass<br />
Sie einen Totalschaden an Ihrem Fahrzeug<br />
erlitten haben. Wenn Sie dann<br />
einen Sachverständigen mit der Begutachtung<br />
des Schadens beauftragt<br />
haben, wird dieser für Sie entsprechend<br />
der rechtsprechung des Bundesgerichtshofes<br />
in Ihrem näheren<br />
Umfeld klären, zu welchem Betrag<br />
regionale seriöse Händler Ihr Fahrzeug<br />
aufkaufen würden. Diesen Betrag<br />
setzt der Sachverständige dann auch<br />
in das Gutachten ein. Es passiert dann<br />
häufig, dass Ihnen von der Versicherung<br />
ein schreiben ins Haus flattert,<br />
mit dem Ihnen mitgeteilt wird, dass<br />
das Fahrzeug von diesem oder jenem<br />
Restwertaufkäufer, von dem üblicherweise dann auch nur eine Handy-Nr.<br />
vorhanden ist, zu einem deutlich höheren Betrag angekauft und man sich<br />
bei der Abrechnung auf dieses Angebot stützen werde, Ihnen also deutlich<br />
weniger zahlen will als nach Ihrem eigenen Gutachten berechtigt wäre. Auf<br />
dieses Angebot der Versicherung müssen Sie nicht unter allen Umständen<br />
eingehen. Es ist grundsätzlich anerkannt, dass nur der regionale seriöse<br />
Restwertaufkäufer für Sie in Betracht kommt. Ausnahmen gibt es natürlich.<br />
Wenn Sie aber beispielsweise, auch dieser Fall ist nicht selten, das Fahrzeug<br />
trotz Totalschaden weiterfahren können und weiterfahren wollen, so müssen<br />
Sie sich unter gar keinen Umständen auf dieses Angebot des Versicherers<br />
einlasen.<br />
Sie bedürfen insoweit dann dringend anwaltlichen Rates.<br />
An dieser Stelle ist schon mehrfach dringend davor gewarnt worden, sich<br />
darauf einzulassen, den gegnerischen Haftpflichtversicherer den Sachverständigen<br />
und die Werkstatt aussuchen zu lassen. Dieser „Rund-um-Service“<br />
geht <strong>im</strong>mer zu Ihren Lasten. Der einzig erkennbare Vorteil ist, das Sie<br />
Ihr Fahrzeug innen und außen gereinigt zurück erhalten. Dafür verzichten<br />
Sie fast <strong>im</strong>mer auf viel Geld. So wird auch in dem Gutachten, die die Versicherer<br />
dann selbst in Auftrag geben, <strong>im</strong>mer der Restwert einer Online-<br />
Börse angegeben sein. Dieser Wert ist, wie erläutert, viel zu hoch. Er muss<br />
von Ihnen nicht akzeptiert werden. Suchen Sie sich deshalb Ihren eigenen<br />
Sachverständigen. Dieser wird in Ihrem Auftrag auch den regionalen Restwert<br />
feststellen. Ihr Anwalt wird dann auch diesen – für Sie höheren Wert<br />
– durchsetzen können.<br />
Ein Weiteres kommt hinzu: Wenn Sie dem Haftpflichtversicherer, wie es einem<br />
unserer Mandanten geschehen ist, dann auch noch eine Vereinbarung<br />
unterschreiben, wonach dieser die Reparatur in Auftrag gibt, erhalten Sie<br />
nicht einmal mehr eine Rechnung, die auf Ihren Namen lautet und aus der<br />
sich ergibt, welche Ersatzteile eingebaut wurden oder nicht. Sie können also<br />
nicht einmal feststellen, ob wenigstens die Arbeiten durchgeführt wurden,<br />
die der von der Versicherung beauftragte und schon deshalb sicherlich nicht<br />
großzügige Sachverständige für notwendig erachtet. Ganz zu schweigen<br />
davon, dass Sie zwar für die Arbeiten, die die Werkstatt <strong>im</strong> Auftrage der<br />
Versicherung durchführt, von der Versicherung eine dreijährige Garantie<br />
erhalten, unter gewissen Umständen aber Ihre Garantie gegenüber dem<br />
Hersteller des Fahrzeuges verlieren. Wenn Sie sich einmal auf diese Vereinbarung<br />
eingelassen haben, werden Sie nie erfahren, welche Arbeiten an<br />
Ihrem Fahrzeug durchgeführt wurden und ob eventuell Schäden, die sich<br />
später bemerkbar machen, nicht doch auf die „sparsame“ Reparatur des<br />
Fahrzeuges zurückzuführen sind, weil Sie den Umfang der Reparatur ja gar<br />
nicht kennen.<br />
www.anwaelte-bensberg.de<br />
rechtsanwalt Peter Korthaus<br />
ist Fachanwalt für Verkehrsrecht<br />
und Sozius der Kanzlei<br />
Leonhard & Imig, in Bensberg<br />
www.<strong>GL</strong>Verlag.de <strong>GL</strong> KOMPAKT Nr. 09<br />
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