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Arbeitszimmer RücKwiRKenD<br />

wieDeR AbsetzbAr, abeR ...<br />

antwoRten aUf Die wichtigsten fRagen<br />

2007 erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Ausstattung dafür nur noch dann steuerlich<br />

abgesetzt werden darf, wenn „das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet“.<br />

Im Juli diesen Jahres kippte das Bundesverfassungsgericht diesen Beschluss und entschied, dass diese Verschärfung des Steuerrechts<br />

gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstößt und somit verfassungswidrig ist. Rückwirkend zum 1. Januar 2007 soll dieser<br />

verfassungswidrige Zustand nun beseitig werden. Auszahlen wird sich das nicht für alle. Wen die Neuregelung betrifft und wer seine<br />

Steuererklärung nachbessern muss, diese Fragen haben uns Steuerberater aus Aschaffenburg und Umgebung beantwortet.<br />

Unter welchen Voraussetzungen dürfen die Kosten für ein<br />

häusliches Arbeitszimmer abgesetzt werden?<br />

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer<br />

beruflichen Tätigkeit, können Sie wie bisher den Arbeitsplatz<br />

absetzen. Unabhängig davon, wie häufig Sie den Arbeitsplatz<br />

nutzen. Auch Rentner, die einer Nebenbeschäftigung nachgehen<br />

und dafür von Zuhause aus Arbeiten am Computer erledigen,<br />

profitieren von der Neuregelung.<br />

Neu: Auch wenn Sie Ihren Beruf vorwiegend in der Firma<br />

ausüben und eher selten von Zuhause aus arbeiten, können Sie<br />

jetzt die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer absetzen. Sie<br />

müssen allerdings nachweisen, dass das Arbeitszimmer für Ihre<br />

Tätigkeit zwingend notwendig ist. Und Ihr Arbeitgeber muss dem<br />

Finanzamt bestätigen, dass er Ihnen keinen anderen Arbeitsplatz<br />

zur Verfügung stellen kann.<br />

Welche Personen/ Personengruppen profitieren von dem<br />

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts?<br />

Lehrer! Den meisten Lehrern kann in der eigenen Schule kein<br />

Schreibtisch angeboten werden. Da sie aber ihren Unterricht<br />

vor- und nachbereiten müssen und dafür in der Regel einen<br />

Schreibtisch benötigen, dürfen sie zukünftig ihre Aufwendungen<br />

dafür wieder absetzen. Selbst dann, wenn sie ihren Arbeitsplatz<br />

nur selten nutzen.<br />

Können die Aufwendungen rückwirkend geltend gemacht<br />

werden?<br />

Wenn im Rahmen der Steuererklärung die Kosten für das<br />

Arbeitszimmer bereits geltend gemacht wurden, und gegen<br />

einen ablehnenden Steuerbescheid Einspruch eingelegt wurde,<br />

besteht für das entsprechende Jahr kein Handlungsbedarf. Die<br />

Finanzverwaltung ändert diese Bescheide in angemessener Frist<br />

von sich aus. Ein Einspruch ist nicht erforderlich. Wer gegen die<br />

Steuerbescheide ab 2007 keinen Einspruch erhoben hat - sie nicht<br />

angefochten hat - erhält die Kosten rückwirkend nicht anerkannt.<br />

Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn die Steuerbescheide<br />

vorläufig bzw. unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen<br />

sind. Wurden bislang noch keine Kosten geltend gemacht, besteht<br />

jetzt Handlungsbedarf. Karl-Heinz Rausch, Steuerberater aus<br />

business<br />

Hösbach rät: Sprechen Sie Ihren Steuerberater sofort an, ob die<br />

Kosten nachzuholen sind.<br />

Bis zu welchem Betrag können Aufwendungen für das<br />

Arbeitszimmer abgesetzt werden?<br />

Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen<br />

Tätigkeit können weiterhin alle Kosten abgesetzt werden.<br />

Neu: Die Kosten für das Arbeitszimmer richten sich nach dem<br />

entsprechenden Anteil an der Gesamtwohnfläche. Beispiel: Das<br />

häusliche Arbeitszimmer hat eine Größe von 25 qm und befindet<br />

sich in einer 100 qm Wohnung, dann dürfen beim Finanzamt<br />

25 Prozent der Aufwendungen geltend gemacht werden. Dazu<br />

gehören die anteilige Miete, Versicherungen, Schornsteinfeger-<br />

und Müllkosten, sowie die Aufwendungen für Lift, Strom, Wasser<br />

und Reinigung.<br />

Bildet das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der beruflichen<br />

Tätigkeit, können die Betroffenen Aufwendungen in Höhe von<br />

1250 Euro von der Steuer absetzen. Zusätzlich dürfen aber auch<br />

noch bestimmte Ausstattungsgegenstände oder Arbeitsmittel,<br />

wie Schreibtisch oder Computer voll oder anteilig abgesetzt<br />

werden.<br />

Was versteht das Finanzamt unter einem Arbeitszimmer?<br />

Als Faustregel gilt: Ein Arbeitszimmer ist dann ein Arbeitszimmer,<br />

wenn es zu weniger als 10 Prozent privat genutzt wird. Um<br />

festzustellen, ob es sich tatsächlich um ein Arbeitszimmer<br />

handelt, stützt sich das Finanzamt auf Indizien wie die gesamten<br />

räumlichen Verhältnisse und die Einrichtung des Arbeitszimmers.<br />

In der Regel verlangt das Finanzamt, dass das Arbeitszimmer<br />

vom Rest der Wohnung durch eine Tür abgegrenzt sein muss.<br />

Außerdem sollte das Arbeitszimmer so eingerichtet sein, dass es<br />

in erster Linie ausschließlich zum Arbeiten genutzt werden kann.<br />

Sprich, es sollte von einem Computer und einem Schreibtisch<br />

dominiert werden. Schwierig wird es, wenn die Wohnung<br />

eigentlich nicht groß genug ist, um darin noch ein Arbeitszimmer<br />

unterzubringen.<br />

Text von Nicole Beste-Fopma<br />

Noble-Magazin Aschaffenburg 9

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