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Arbeitszimmer RücKwiRKenD<br />
wieDeR AbsetzbAr, abeR ...<br />
antwoRten aUf Die wichtigsten fRagen<br />
2007 erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Ausstattung dafür nur noch dann steuerlich<br />
abgesetzt werden darf, wenn „das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet“.<br />
Im Juli diesen Jahres kippte das Bundesverfassungsgericht diesen Beschluss und entschied, dass diese Verschärfung des Steuerrechts<br />
gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstößt und somit verfassungswidrig ist. Rückwirkend zum 1. Januar 2007 soll dieser<br />
verfassungswidrige Zustand nun beseitig werden. Auszahlen wird sich das nicht für alle. Wen die Neuregelung betrifft und wer seine<br />
Steuererklärung nachbessern muss, diese Fragen haben uns Steuerberater aus Aschaffenburg und Umgebung beantwortet.<br />
Unter welchen Voraussetzungen dürfen die Kosten für ein<br />
häusliches Arbeitszimmer abgesetzt werden?<br />
Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer<br />
beruflichen Tätigkeit, können Sie wie bisher den Arbeitsplatz<br />
absetzen. Unabhängig davon, wie häufig Sie den Arbeitsplatz<br />
nutzen. Auch Rentner, die einer Nebenbeschäftigung nachgehen<br />
und dafür von Zuhause aus Arbeiten am Computer erledigen,<br />
profitieren von der Neuregelung.<br />
Neu: Auch wenn Sie Ihren Beruf vorwiegend in der Firma<br />
ausüben und eher selten von Zuhause aus arbeiten, können Sie<br />
jetzt die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer absetzen. Sie<br />
müssen allerdings nachweisen, dass das Arbeitszimmer für Ihre<br />
Tätigkeit zwingend notwendig ist. Und Ihr Arbeitgeber muss dem<br />
Finanzamt bestätigen, dass er Ihnen keinen anderen Arbeitsplatz<br />
zur Verfügung stellen kann.<br />
Welche Personen/ Personengruppen profitieren von dem<br />
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts?<br />
Lehrer! Den meisten Lehrern kann in der eigenen Schule kein<br />
Schreibtisch angeboten werden. Da sie aber ihren Unterricht<br />
vor- und nachbereiten müssen und dafür in der Regel einen<br />
Schreibtisch benötigen, dürfen sie zukünftig ihre Aufwendungen<br />
dafür wieder absetzen. Selbst dann, wenn sie ihren Arbeitsplatz<br />
nur selten nutzen.<br />
Können die Aufwendungen rückwirkend geltend gemacht<br />
werden?<br />
Wenn im Rahmen der Steuererklärung die Kosten für das<br />
Arbeitszimmer bereits geltend gemacht wurden, und gegen<br />
einen ablehnenden Steuerbescheid Einspruch eingelegt wurde,<br />
besteht für das entsprechende Jahr kein Handlungsbedarf. Die<br />
Finanzverwaltung ändert diese Bescheide in angemessener Frist<br />
von sich aus. Ein Einspruch ist nicht erforderlich. Wer gegen die<br />
Steuerbescheide ab 2007 keinen Einspruch erhoben hat - sie nicht<br />
angefochten hat - erhält die Kosten rückwirkend nicht anerkannt.<br />
Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn die Steuerbescheide<br />
vorläufig bzw. unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen<br />
sind. Wurden bislang noch keine Kosten geltend gemacht, besteht<br />
jetzt Handlungsbedarf. Karl-Heinz Rausch, Steuerberater aus<br />
business<br />
Hösbach rät: Sprechen Sie Ihren Steuerberater sofort an, ob die<br />
Kosten nachzuholen sind.<br />
Bis zu welchem Betrag können Aufwendungen für das<br />
Arbeitszimmer abgesetzt werden?<br />
Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen<br />
Tätigkeit können weiterhin alle Kosten abgesetzt werden.<br />
Neu: Die Kosten für das Arbeitszimmer richten sich nach dem<br />
entsprechenden Anteil an der Gesamtwohnfläche. Beispiel: Das<br />
häusliche Arbeitszimmer hat eine Größe von 25 qm und befindet<br />
sich in einer 100 qm Wohnung, dann dürfen beim Finanzamt<br />
25 Prozent der Aufwendungen geltend gemacht werden. Dazu<br />
gehören die anteilige Miete, Versicherungen, Schornsteinfeger-<br />
und Müllkosten, sowie die Aufwendungen für Lift, Strom, Wasser<br />
und Reinigung.<br />
Bildet das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der beruflichen<br />
Tätigkeit, können die Betroffenen Aufwendungen in Höhe von<br />
1250 Euro von der Steuer absetzen. Zusätzlich dürfen aber auch<br />
noch bestimmte Ausstattungsgegenstände oder Arbeitsmittel,<br />
wie Schreibtisch oder Computer voll oder anteilig abgesetzt<br />
werden.<br />
Was versteht das Finanzamt unter einem Arbeitszimmer?<br />
Als Faustregel gilt: Ein Arbeitszimmer ist dann ein Arbeitszimmer,<br />
wenn es zu weniger als 10 Prozent privat genutzt wird. Um<br />
festzustellen, ob es sich tatsächlich um ein Arbeitszimmer<br />
handelt, stützt sich das Finanzamt auf Indizien wie die gesamten<br />
räumlichen Verhältnisse und die Einrichtung des Arbeitszimmers.<br />
In der Regel verlangt das Finanzamt, dass das Arbeitszimmer<br />
vom Rest der Wohnung durch eine Tür abgegrenzt sein muss.<br />
Außerdem sollte das Arbeitszimmer so eingerichtet sein, dass es<br />
in erster Linie ausschließlich zum Arbeiten genutzt werden kann.<br />
Sprich, es sollte von einem Computer und einem Schreibtisch<br />
dominiert werden. Schwierig wird es, wenn die Wohnung<br />
eigentlich nicht groß genug ist, um darin noch ein Arbeitszimmer<br />
unterzubringen.<br />
Text von Nicole Beste-Fopma<br />
Noble-Magazin Aschaffenburg 9