Küchentrends - RUHR MEDIEN Werbeagentur
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Garten<br />
„Es gehören keine giftigen Pflanzen<br />
auf den Spielplatz!“ Aber wo<br />
sind die Grenzen für die Bewertung<br />
der Giftigkeit der Pflanzen?<br />
Die Norm DIN EN1176 schreibt<br />
für Spielplätze und Freiräume<br />
zum Spielen lediglich vor, dass<br />
das Pfaffenhütchen, der Seidelbast,<br />
die Stechpalme und der<br />
Goldregen in Bereichen von zum<br />
Spielen ausgewiesenen Flächen<br />
nicht gepflanzt oder vorhanden<br />
sein dürfen.<br />
Nach Angaben der Berliner Beratungsstelle<br />
für Vergiftungen<br />
gehörten in den letzten 25 Jahren<br />
vor allem Mahonie, Eibe, Vogelbeere,<br />
Goldregen, Zwergmispel,<br />
Feuerdorn, heckenkirsche, Liguster,<br />
Maiglöckchen, Kirschlorbeer,<br />
holunder, Schneebeere, Seidelbast<br />
und die Stechpalme zu den häufigsten<br />
Beratungs- und Vergiftungsfällen<br />
bei Gartenpflanzen. Es ist<br />
klar, dass keine Pflanzen verwendet<br />
werden sollten, deren Verzehr<br />
für Kinder lebensbedrohlich ist.<br />
Aber was ist mit Rosskastanien,<br />
wenn doch der Verzehr einiger<br />
Schalen Übelkeit und Erbrechen<br />
auslösen kann? Diese Reaktion<br />
erzeugt auch in der Regel der Verzehr<br />
von holunderrinde. Giftigkeit<br />
ist ein sehr relativer Begriff, so<br />
sagte schon der mittelalterliche<br />
Arzt Paracelsus: „Allein die Dosis<br />
macht das Gift!“ So sind auch<br />
viele unter „heilpflanzen“ beschriebene<br />
Arten unter der Überschrift<br />
„Giftpflanzen“ zu führen.<br />
Abgesehen von einigen Gemüsearten<br />
sind alle Pflanzen in<br />
irgendeiner Form giftig, bzw.<br />
unbekömmlich. Aber muss man<br />
Bärenklau Fingerhut<br />
Buchsbaum<br />
Efeu & Mahonie<br />
Fotos: Blanik (9)