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Handbuch - Leitlinien gesundheitliche Eignung - Ärztekammer ...

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Die <strong>gesundheitliche</strong> <strong>Eignung</strong> im Detail | Krankheiten des Nervensystems<br />

3.7 Krankheiten des Nervensystems<br />

3.7.1 Warum bzw wann ist bei Vorliegen einer neurologischen Erkrankung eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes<br />

geradezu zu erwarten<br />

Krankheitsbilder:<br />

a) Genetisch bedingte, spontane oder primär degenerative Systemerkrankungen des Nervensystems oder der Muskel,<br />

b) chronisch progrediente entzündliche Entmarkungserkrankung (Multiple Sklerose),<br />

c) Multiinfarktsyndrome des Gehirns,<br />

d) primäre und sekundäre Tumore des Gehirns,<br />

zu a) bis d): Diese Krankheitsbilder lassen erfahrungsgemäß schicksalhaft eine Verschlechterung des Leidenszustandes bei gleichzeitiger Zunahme des Behinderungsausmaßes<br />

erwarten. Die Lenkeignung ist unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verlaufs im speziellen Fall des Inhabers der Lenkerberechtigung zu beurteilen. Es wird dazu auf die bei<br />

neurologischen Krankheitsbildern anzuwendenden §§ der FSG-GV in Verbindung mit dem § 3 Absatz 5 FSG-GV verwiesen.<br />

Beispiele: Cerebellare Ataxien, familiäre Kleinhirnatrophie, spinocerebellare Ataxien, spinale Muskelatrophien diverser Typen, Muskeldystrophien diverser Typen, Parkinson,<br />

insbesondere atypische Parkinsonsyndrome, Chorea Huntington, vaskuläre und primär degenerative Demenzen, die a priori noch nicht zum Ausschluss der <strong>Eignung</strong>svoraussetzungen<br />

führen, Hirntumore, epileptische Anfallssyndrome, sofern nicht im Kapitel „Epilepsie“ geregelt.<br />

3.7.2 Störungen der Motorik<br />

a) § 6 FSG-GV (Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung)<br />

(1) Als zum Lenken von Kraftfahrzeugen hinreichend frei von Behinderungen gilt eine Person, bei der keine der folgenden Behinderungen vorliegt:<br />

1. grobe Störungen des Raum- und Muskelsinnes, des Tastgefühles oder der Koordination der Muskelbewegungen, die das sichere Beherrschen des Kraftfahrzeuges beeinträchtigen<br />

können,<br />

2. organische Veränderungen, die eine respiratorische Insuffizienz oder eine Vitalkapazität unter 1,5 Liter Atemluft verursachen,<br />

3. Defekte an Gliedmaßen, die das sichere Beherrschen des Kraftfahrzeuges beeinträchtigen können,<br />

4. hinsichtlich des Lenkens von einspurigen Krafträdern: das Fehlen einer Hand,<br />

5. eingeschränkte Beweglichkeit der Gelenke, Muskulatur und Gliedmaßen, die das sichere Beherrschen des Kraftfahrzeuges beeinträchtigen kann,<br />

6. mangelhaftes Sehvermögen oder<br />

7. mangelhaftes Hörvermögen oder Störungen des Gleichgewichtes.<br />

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