Handbuch - Leitlinien gesundheitliche Eignung - Ärztekammer ...
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Die <strong>gesundheitliche</strong> <strong>Eignung</strong> im Detail | Krankheiten des Nervensystems<br />
3.7 Krankheiten des Nervensystems<br />
3.7.1 Warum bzw wann ist bei Vorliegen einer neurologischen Erkrankung eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes<br />
geradezu zu erwarten<br />
Krankheitsbilder:<br />
a) Genetisch bedingte, spontane oder primär degenerative Systemerkrankungen des Nervensystems oder der Muskel,<br />
b) chronisch progrediente entzündliche Entmarkungserkrankung (Multiple Sklerose),<br />
c) Multiinfarktsyndrome des Gehirns,<br />
d) primäre und sekundäre Tumore des Gehirns,<br />
zu a) bis d): Diese Krankheitsbilder lassen erfahrungsgemäß schicksalhaft eine Verschlechterung des Leidenszustandes bei gleichzeitiger Zunahme des Behinderungsausmaßes<br />
erwarten. Die Lenkeignung ist unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verlaufs im speziellen Fall des Inhabers der Lenkerberechtigung zu beurteilen. Es wird dazu auf die bei<br />
neurologischen Krankheitsbildern anzuwendenden §§ der FSG-GV in Verbindung mit dem § 3 Absatz 5 FSG-GV verwiesen.<br />
Beispiele: Cerebellare Ataxien, familiäre Kleinhirnatrophie, spinocerebellare Ataxien, spinale Muskelatrophien diverser Typen, Muskeldystrophien diverser Typen, Parkinson,<br />
insbesondere atypische Parkinsonsyndrome, Chorea Huntington, vaskuläre und primär degenerative Demenzen, die a priori noch nicht zum Ausschluss der <strong>Eignung</strong>svoraussetzungen<br />
führen, Hirntumore, epileptische Anfallssyndrome, sofern nicht im Kapitel „Epilepsie“ geregelt.<br />
3.7.2 Störungen der Motorik<br />
a) § 6 FSG-GV (Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung)<br />
(1) Als zum Lenken von Kraftfahrzeugen hinreichend frei von Behinderungen gilt eine Person, bei der keine der folgenden Behinderungen vorliegt:<br />
1. grobe Störungen des Raum- und Muskelsinnes, des Tastgefühles oder der Koordination der Muskelbewegungen, die das sichere Beherrschen des Kraftfahrzeuges beeinträchtigen<br />
können,<br />
2. organische Veränderungen, die eine respiratorische Insuffizienz oder eine Vitalkapazität unter 1,5 Liter Atemluft verursachen,<br />
3. Defekte an Gliedmaßen, die das sichere Beherrschen des Kraftfahrzeuges beeinträchtigen können,<br />
4. hinsichtlich des Lenkens von einspurigen Krafträdern: das Fehlen einer Hand,<br />
5. eingeschränkte Beweglichkeit der Gelenke, Muskulatur und Gliedmaßen, die das sichere Beherrschen des Kraftfahrzeuges beeinträchtigen kann,<br />
6. mangelhaftes Sehvermögen oder<br />
7. mangelhaftes Hörvermögen oder Störungen des Gleichgewichtes.<br />
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