Handbuch - Leitlinien gesundheitliche Eignung - Ärztekammer ...
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Die <strong>gesundheitliche</strong> <strong>Eignung</strong> im Detail | Mängel des Sehvermögens<br />
Gesichtsfelder<br />
Defekte im binokularen Gesichtsfeld<br />
120° horizontal und je 20° ober- und<br />
unterhalb der Mitte<br />
Gesichtsfeld 120° horizontal und je 20°<br />
ober- und unterhalb der Mitte auf beiden<br />
Augen frei von Defekten. Binokular<br />
kompensierte Defekte: Bestimmungen<br />
wie bei funktioneller Einäugigkeit.<br />
(Eine Beurteilung der Gesichtsfeldaußengrenzen<br />
für sich allein ist nicht<br />
ausreichend).<br />
Defekte im Gesichtsfeld bereits eines<br />
Auges 120° horizontal und je 20°<br />
ober- und unterhalb der Mitte<br />
Gesichtsfeld 120° horizontal und je 20°<br />
ober- und unterhalb der Mitte auf beiden<br />
Augen frei von Defekten<br />
Stellung und Beweglichkeit<br />
Bei Doppeltsehen (Diplopie) in einem<br />
zentralen Blickfeldbereich von 20°<br />
Durchmesser (vom zentralen Blickpunkt<br />
10° im Umkreis)<br />
- Frei von Doppeltsehen<br />
- Lähmungsschielen und Begleitschielen<br />
ohne Diplopie in einem Blickfeldbereich<br />
von mind. 20° Durchmesser<br />
zulässig, normale Kopfhaltung empfohlen<br />
Bei Doppeltsehen im Gebrauchsblickfeld<br />
(25° Auf-, 30° Seit- und 40°<br />
Abblick)<br />
Frei von Doppeltsehen im Gebrauchsblickfeld<br />
Dämmerungssehschärfe,<br />
Blendempfindlichkeit<br />
Kontraststufe mind. 1:23, sonst Nachtfahrverbot<br />
Kontraststufe mind. 1:5 sonst Nachtfahrverbot<br />
Farbenblindheit stellt keinen <strong>gesundheitliche</strong>n Mangel mehr dar; seit 1.11.1997 dürfen alle Klassen trotzdem erworben werden.<br />
Gesichtsfelddefekte können an beiden Augen an verschiedenen Orten auftreten. Sind sie nicht kongruent, d.h. beim beidäugigen Sehen nicht überlappend, gelten sie als<br />
kompensiert oder mit anderen Worten, das binokulare Gesichtsfeld ist intakt. Diese Begutachtungspraxis ist allgemein üblich und wird von der Österreichischen Ophthalmologischen<br />
Gesellschaft empfohlen.<br />
Ebenso lautet die Empfehlung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft 2003 (S. 25: ... „gleichwertiges binokulares Gesichtsfeld, ... wenigstens ein normales binokulares<br />
Gesichtsfeld ... gefordert“).<br />
In der Richtlinie 91/439/EWG Anhang III 6.3 wird ausgeführt: „Eine Fahrerlaubnis darf weder erteilt oder erneuert werden, wenn der Bewerber oder Führer beidäugig<br />
kein normales Gesichtsfeld hat.“<br />
Im EU-Report of the Eyesight Working Group 2005, 2) b) iii) (S.21) steht folgender Vermerk: “Visual fields could be measured binocularly (i.e. with both eyes together).<br />
When visual fields are measured monocularly, only defects that are overlapping, i.e. at the identical location in both eyes, should be considered .Visual field defects that are not<br />
overlapping (a visual field defect in one eye with no defect at the identical location in the fellow eye) are less relevant for driving.”<br />
Im Falle von Gesichtsfelddefekten können drei klassische Situationen auftreten:<br />
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