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Handbuch - Leitlinien gesundheitliche Eignung - Ärztekammer ...

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Die <strong>gesundheitliche</strong> <strong>Eignung</strong> im Detail | Mängel des Sehvermögens<br />

Gesichtsfelder<br />

Defekte im binokularen Gesichtsfeld<br />

120° horizontal und je 20° ober- und<br />

unterhalb der Mitte<br />

Gesichtsfeld 120° horizontal und je 20°<br />

ober- und unterhalb der Mitte auf beiden<br />

Augen frei von Defekten. Binokular<br />

kompensierte Defekte: Bestimmungen<br />

wie bei funktioneller Einäugigkeit.<br />

(Eine Beurteilung der Gesichtsfeldaußengrenzen<br />

für sich allein ist nicht<br />

ausreichend).<br />

Defekte im Gesichtsfeld bereits eines<br />

Auges 120° horizontal und je 20°<br />

ober- und unterhalb der Mitte<br />

Gesichtsfeld 120° horizontal und je 20°<br />

ober- und unterhalb der Mitte auf beiden<br />

Augen frei von Defekten<br />

Stellung und Beweglichkeit<br />

Bei Doppeltsehen (Diplopie) in einem<br />

zentralen Blickfeldbereich von 20°<br />

Durchmesser (vom zentralen Blickpunkt<br />

10° im Umkreis)<br />

- Frei von Doppeltsehen<br />

- Lähmungsschielen und Begleitschielen<br />

ohne Diplopie in einem Blickfeldbereich<br />

von mind. 20° Durchmesser<br />

zulässig, normale Kopfhaltung empfohlen<br />

Bei Doppeltsehen im Gebrauchsblickfeld<br />

(25° Auf-, 30° Seit- und 40°<br />

Abblick)<br />

Frei von Doppeltsehen im Gebrauchsblickfeld<br />

Dämmerungssehschärfe,<br />

Blendempfindlichkeit<br />

Kontraststufe mind. 1:23, sonst Nachtfahrverbot<br />

Kontraststufe mind. 1:5 sonst Nachtfahrverbot<br />

Farbenblindheit stellt keinen <strong>gesundheitliche</strong>n Mangel mehr dar; seit 1.11.1997 dürfen alle Klassen trotzdem erworben werden.<br />

Gesichtsfelddefekte können an beiden Augen an verschiedenen Orten auftreten. Sind sie nicht kongruent, d.h. beim beidäugigen Sehen nicht überlappend, gelten sie als<br />

kompensiert oder mit anderen Worten, das binokulare Gesichtsfeld ist intakt. Diese Begutachtungspraxis ist allgemein üblich und wird von der Österreichischen Ophthalmologischen<br />

Gesellschaft empfohlen.<br />

Ebenso lautet die Empfehlung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft 2003 (S. 25: ... „gleichwertiges binokulares Gesichtsfeld, ... wenigstens ein normales binokulares<br />

Gesichtsfeld ... gefordert“).<br />

In der Richtlinie 91/439/EWG Anhang III 6.3 wird ausgeführt: „Eine Fahrerlaubnis darf weder erteilt oder erneuert werden, wenn der Bewerber oder Führer beidäugig<br />

kein normales Gesichtsfeld hat.“<br />

Im EU-Report of the Eyesight Working Group 2005, 2) b) iii) (S.21) steht folgender Vermerk: “Visual fields could be measured binocularly (i.e. with both eyes together).<br />

When visual fields are measured monocularly, only defects that are overlapping, i.e. at the identical location in both eyes, should be considered .Visual field defects that are not<br />

overlapping (a visual field defect in one eye with no defect at the identical location in the fellow eye) are less relevant for driving.”<br />

Im Falle von Gesichtsfelddefekten können drei klassische Situationen auftreten:<br />

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