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Handbuch - Leitlinien gesundheitliche Eignung - Ärztekammer ...

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Die <strong>gesundheitliche</strong> <strong>Eignung</strong> im Detail | Zuckerkrankheit<br />

3.6 Zuckerkrankheit<br />

a) FSG-GV (Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung)<br />

§ 11 (1) Zuckerkranken darf eine Lenkberechtigung nur nach einer befürwortenden fachärztlichen Stellungnahme erteilt oder belassen werden.<br />

(2) Zuckerkranken, die mit Insulin behandelt werden müssen, darf eine Lenkberechtigung der Gruppe 2 nur in außergewöhnlichen, durch die Stellungnahme eines zuständigen<br />

Facharztes begründeten Fällen und unter der Auflage ärztlicher Kontrolluntersuchungen und amtsärztlicher Nachuntersuchungen erteilt oder belassen werden.<br />

§ 3<br />

(5) Personen mit einer fortschreitenden Erkrankung kann eine Lenkberechtigung befristet erteilt oder belassen werden unter der Auflage ärztlicher Kontrolluntersuchungen und<br />

amtsärztlicher Nachuntersuchungen. Die Auflage kann aufgehoben werden, sobald sich die Erkrankung oder Behinderung stabilisiert hat. 75<br />

b) Überblick – Variante I<br />

Erstellt unter der Leitung von: Koller – gemäß Besprechungsergebnis mit Abrahamian, Baldi, Kacerowsky; beschlossen von den anwesenden Mitgliedern der Arbeitsgruppe in<br />

der Sitzung am 26.6.06.<br />

Aus verkehrsmedizinischer Sicht liegt die Gefährlichkeit einer Verkehrsteilnahme in erster Linie bei der Unterzuckerungsgefahr. Bei hohem Risiko ist ein Ausschluss von<br />

Gruppe 2 zielführend. Dies tritt bei einer Einteilung nach dem Hypoglykämierisiko klar zu Tage; (bei einer Einteilung nach den beiden Hauptdiabetesgruppen würde das verwischt.)<br />

Diese Variante wurde unter Einbeziehung der EU-Studie „Diabetes and Driving in Europe“ erstellt.<br />

GRUPPE 1 GRUPPE 2<br />

KRANKHEIT<br />

NICHT GEEIGNET<br />

GEEIGNET, WENN<br />

MINDEST-<br />

BEFUNDE<br />

NICHT GEEIGNET<br />

GEEIGNET, WENN<br />

MINDEST-<br />

BEFUNDE<br />

Diabetes mellitus<br />

ohne wesentliche<br />

Hypoglykämie-<br />

Wenn schwere Folgeschäden<br />

oder Begleiterkrankungen<br />

im Sinne der<br />

FSG-GV vorliegen<br />

Wenn eine stabile Stoffwechsellage<br />

vorliegt, dh keine akuten<br />

Hyperglykämien bzw schwere<br />

Hypoglykämien in den letzten 6<br />

BEFÜRWORTENDE<br />

(INTERNISTISCHE)<br />

FACHÄRZTLICHE<br />

STELLUNGNAHME<br />

Wenn schwere Folgeschäden<br />

oder Begleiterkrankungen im<br />

Sinne der FSG-GV vorliegen<br />

Wenn eine stabile Stoffwechsellage<br />

vorliegt, dh keine akuten<br />

Hyperglykämien bzw schweren<br />

Hypoglykämien in den letzten 6<br />

BEFÜRWORTENDE<br />

(INTERNISTISCHE)<br />

FACHÄRZTLICHE<br />

STELLUNGNAHME<br />

75 Anmerkung: Da die Zuckerkrankheit eine lebenslange Behandlung benötigt und zu den chronischen Erkrankungen zählt, die mit gravierenden Folgeschäden assoziiert ist, ist § 3 Abs. 5 FSG-<br />

GV zu berücksichtigen.<br />

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