Handbuch - Leitlinien gesundheitliche Eignung - Ärztekammer ...
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Die <strong>gesundheitliche</strong> <strong>Eignung</strong> im Detail | Zuckerkrankheit<br />
3.6 Zuckerkrankheit<br />
a) FSG-GV (Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung)<br />
§ 11 (1) Zuckerkranken darf eine Lenkberechtigung nur nach einer befürwortenden fachärztlichen Stellungnahme erteilt oder belassen werden.<br />
(2) Zuckerkranken, die mit Insulin behandelt werden müssen, darf eine Lenkberechtigung der Gruppe 2 nur in außergewöhnlichen, durch die Stellungnahme eines zuständigen<br />
Facharztes begründeten Fällen und unter der Auflage ärztlicher Kontrolluntersuchungen und amtsärztlicher Nachuntersuchungen erteilt oder belassen werden.<br />
§ 3<br />
(5) Personen mit einer fortschreitenden Erkrankung kann eine Lenkberechtigung befristet erteilt oder belassen werden unter der Auflage ärztlicher Kontrolluntersuchungen und<br />
amtsärztlicher Nachuntersuchungen. Die Auflage kann aufgehoben werden, sobald sich die Erkrankung oder Behinderung stabilisiert hat. 75<br />
b) Überblick – Variante I<br />
Erstellt unter der Leitung von: Koller – gemäß Besprechungsergebnis mit Abrahamian, Baldi, Kacerowsky; beschlossen von den anwesenden Mitgliedern der Arbeitsgruppe in<br />
der Sitzung am 26.6.06.<br />
Aus verkehrsmedizinischer Sicht liegt die Gefährlichkeit einer Verkehrsteilnahme in erster Linie bei der Unterzuckerungsgefahr. Bei hohem Risiko ist ein Ausschluss von<br />
Gruppe 2 zielführend. Dies tritt bei einer Einteilung nach dem Hypoglykämierisiko klar zu Tage; (bei einer Einteilung nach den beiden Hauptdiabetesgruppen würde das verwischt.)<br />
Diese Variante wurde unter Einbeziehung der EU-Studie „Diabetes and Driving in Europe“ erstellt.<br />
GRUPPE 1 GRUPPE 2<br />
KRANKHEIT<br />
NICHT GEEIGNET<br />
GEEIGNET, WENN<br />
MINDEST-<br />
BEFUNDE<br />
NICHT GEEIGNET<br />
GEEIGNET, WENN<br />
MINDEST-<br />
BEFUNDE<br />
Diabetes mellitus<br />
ohne wesentliche<br />
Hypoglykämie-<br />
Wenn schwere Folgeschäden<br />
oder Begleiterkrankungen<br />
im Sinne der<br />
FSG-GV vorliegen<br />
Wenn eine stabile Stoffwechsellage<br />
vorliegt, dh keine akuten<br />
Hyperglykämien bzw schwere<br />
Hypoglykämien in den letzten 6<br />
BEFÜRWORTENDE<br />
(INTERNISTISCHE)<br />
FACHÄRZTLICHE<br />
STELLUNGNAHME<br />
Wenn schwere Folgeschäden<br />
oder Begleiterkrankungen im<br />
Sinne der FSG-GV vorliegen<br />
Wenn eine stabile Stoffwechsellage<br />
vorliegt, dh keine akuten<br />
Hyperglykämien bzw schweren<br />
Hypoglykämien in den letzten 6<br />
BEFÜRWORTENDE<br />
(INTERNISTISCHE)<br />
FACHÄRZTLICHE<br />
STELLUNGNAHME<br />
75 Anmerkung: Da die Zuckerkrankheit eine lebenslange Behandlung benötigt und zu den chronischen Erkrankungen zählt, die mit gravierenden Folgeschäden assoziiert ist, ist § 3 Abs. 5 FSG-<br />
GV zu berücksichtigen.<br />
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