Handbuch - Leitlinien gesundheitliche Eignung - Ärztekammer ...
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Die <strong>gesundheitliche</strong> <strong>Eignung</strong> im Detail | Lungenkrankheiten<br />
*)<br />
Anm: Derzeit gibt es keine im Alltag brauchbare, nicht aufwendige standardisierte Untersuchung zur<br />
einfachen Beurteilung der Tagesschläfrigkeit, egal welcher Ätiologie. Die ca. 12 Minuten dauernde<br />
Pupillometrie zur Überprüfung der Tagesmüdigkeit ist nicht ausreichend evaluiert; es gibt auch dafür<br />
nicht ausreichend Untersuchungsstellen. In Oberösterreich läuft derzeit eine Studie über die Pupillometrie<br />
als mobiles straßenseitiges Untersuchungsverfahren.<br />
So bleibt momentan nur die Epworth Schläfrigkeitsskala (ESS) als einfacher Fragekatalog für Einnicken<br />
in Standardlebenssituationen; diese sollte trotz aller Anfälligkeit für Falschangaben und mangelnder<br />
Korrelation mit der Schlafapnoe als Basistest regelmäßig Einsatz finden. Die ESS reflektiert<br />
eine verstärkte Tagesmüdigkeit/-schläfrigkeit bzw Übermüdung, nicht aber schlafassoziierte Atemstörungen<br />
an sich. ESS-Werte > 10 liegen außerhalb der Norm. Bei ESS-Scores > 10 ist ein Schlafapnoescreening<br />
(Polygrafie) oder gleich eine große Schlafuntersuchung (Polysomnografie) angezeigt.<br />
Die Polygrafie besteht aus einer Oximetrie und Pulsbeurteilung während des Schlafes und enthält<br />
mitunter auch Informationen über Körperlage, Brustkorb- und Bauchbewegungen, Atemgeräusch- und<br />
nasale Druck/Atemflussaufzeichnungen. Die Durchführung von Schlafapnoe-Screenings ist nicht nur<br />
in Schlaflabors in Spitälern, sondern auch bei niedergelassenen Pneumologen, u.a. zB HNO-<br />
Fachärzten in weiten Teilen Österreichs möglich.<br />
Mit Apnoe-/Hypopnoe-Indices > 15/Stunde, sicher > 25/Stunde korreliert eine verstärkte Tagesmüdigkeit/-schläfrigkeit.<br />
Bei diesen oder analogen Indices sowie bei sonstigem polygrafischem Verdacht<br />
auf ein Schlafapnoe-Syndrom ist eine große Schlafstudie (Polysomnografie) in einem Schlaflabor<br />
angezeigt. Ergibt die Polysomnografie die Diagnose einer obstruktiven Schlafapnoe oder besteht<br />
bereits die ärztliche Diagnose einer solchen, sollte je nach Arztentscheid jedenfalls bei symptomatischer<br />
Schlafapnoe und ab 25 Apnoen/Hypopnoe pro Stunde eine erfolgreiche Therapie für 6 Wochen<br />
eingeleitet sein, bevor (wieder) ein Fahrzeug gelenkt wird. 63<br />
Bei leichter Schlafapnoe bzw bei AHI < 15/Stunde liegt mitunter Beschwerdefreiheit vor bzw ist die<br />
Alltagsbewältigung ungestört. Demnach ist eine Therapie nicht bei jeder Schwere einer Schlafapnoe<br />
zwingend, sondern nur eine Verlaufskontrolle erforderlich. Bei Sekundenschlaf mit Unfallfolgen<br />
(abzuleiten von Unfallanalysen) wäre eine obligate Polysomnografie in einem anerkannten Schlaflabor<br />
zur Vermeidung weiterer Unfälle zu empfehlen.<br />
Es wird empfohlen, die D-Lenker obligat hinsichtlich Schlafapnoe zu screenen.<br />
g) Bronchialasthma, COPD, andere bronchopulmonale Erkrankungen<br />
Liegt eine Vorgeschichte eines Bronchialasthmas, einer chronisch obstruktiven Bronchitis mit/ohne<br />
Lungenemphysem (COPD) oder eine andere broncho-pulmonale Erkrankung vor, sollte als Basis- bzw<br />
63 In Anlehnung an die deutschen Empfehlungen.<br />
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