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Handbuch - Leitlinien gesundheitliche Eignung - Ärztekammer ...

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Die <strong>gesundheitliche</strong> <strong>Eignung</strong> im Detail | Krankheiten des Nervensystems<br />

b) Überblick<br />

GRUPPE 1 GRUPPE 2<br />

KRANKHEIT<br />

GEEIGNET, WENN MINDESTBEFUNDE NICHT GEEIGNET GEEIGNET, WENN MINDESTBEFUNDE<br />

Neurologische Krankheitsbilder<br />

mit spastischen Syndromen,<br />

Störung der<br />

Willkürmotorik,<br />

zB spastische Lähmungen,<br />

M. Parkinson und andere extrapyramidal-motorische<br />

Störungen<br />

(M. Huntigton, Ballismus),<br />

Kleinhirnerkrankungen (Ataxie)<br />

Abhängig von der Ausprägung der Symptomatik<br />

(Auf jeden Fall muss die neurologische<br />

Untersuchung ergeben, dass eine Kompensation<br />

unter Berücksichtigung des Kapitels<br />

Gliedmaßendefekte möglich ist)<br />

bei fortschreitender Erkrankung:<br />

KONTROLLUNTERSUCHUNGEN in angemessenen<br />

Zeitabständen (mindestens alle 5<br />

Jahre)<br />

NEUROLOGISCHE<br />

STELLUNGNAHME<br />

inkl. Neurostatus, ev.<br />

BEOBACHTUNGS-<br />

FAHRT<br />

Bei motorischen<br />

Behinderungen in<br />

relevantem Umfang<br />

Eine Ausnahme erscheint<br />

nur in seltenen Fällen<br />

möglich und bedarf der<br />

Begründung.<br />

NEUROLOGISCHE STEL-<br />

LUNGNAHME inkl. Neurostatus,<br />

BEOBACHTUNGS-<br />

FAHRT<br />

3.7.3 Störungen des Gleichgewichts<br />

a) § 6 FSG-GV (Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung)<br />

(1) Als zum Lenken von Kraftfahrzeugen hinreichend frei von Behinderungen gilt eine Person, bei der keine der folgenden Behinderungen vorliegt:<br />

1. grobe Störungen des Raum- und Muskelsinnes, des Tastgefühles oder der Koordination der Muskelbewegungen, die das sichere Beherrschen des Kraftfahrzeuges beeinträchtigen<br />

können,<br />

2. organische Veränderungen, die eine respiratorische Insuffizienz oder eine Vitalkapazität unter 1,5 Liter Atemluft verursachen,<br />

3. Defekte an Gliedmaßen, die das sichere Beherrschen des Kraftfahrzeuges beeinträchtigen können,<br />

4. hinsichtlich des Lenkens von einspurigen Krafträdern: das Fehlen einer Hand,<br />

5. eingeschränkte Beweglichkeit der Gelenke, Muskulatur und Gliedmaßen, die das sichere Beherrschen des Kraftfahrzeuges beeinträchtigen kann,<br />

6. mangelhaftes Sehvermögen oder<br />

7. mangelhaftes Hörvermögen oder Störungen des Gleichgewichtes.<br />

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