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Geschäftsbericht 2007 - Delta Lloyd

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Anhang<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände - entgeltlich erworbene unternehmensspezifische<br />

Software - wurden zu Anschaffungskosten bewertet und entsprechend der<br />

voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Standardsoftware<br />

wird unter Immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Zu jedem Stichtag wird geprüft,<br />

ob Abschreibungen wegen Wertminderungen vorzunehmen sind.<br />

Die Grundstücke und Gebäude wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet; die<br />

Abschreibungen auf Gebäude werden linear in Höhe der steuerlich zulässigen Sätze vorgenommen.<br />

Der § 253 Abs. 2 HGB wurde berücksichtigt, bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen wird<br />

eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Wir gehen von dauerhafter Wertminderung<br />

aus, wenn der aktuelle Zeitwert in voraussichtlich mehr als der Hälfte der Restnutzungsdauer unter<br />

dem Buchwert liegt. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, Sonstige<br />

Ausleihungen sowie Ausleihungen bei Kreditinstituten wurden mit dem Nominalwert abzüglich<br />

geleisteter Tilgungen bilanziert. Zero-Schuldscheindarlehen beziehungsweise Zero-<br />

Namensschuldverschreibungen wurden nach § 341 b Abs. 1 Satz 1 HGB zu Anschaffungskosten<br />

unter Berücksichtigung kapitalisierter Zinsansprüche bewertet. Aus Vorsichtsgründen werden sie<br />

auf den niedrigeren Zeitwert abgeschrieben. Disagiobeträge werden durch aktive oder passive<br />

Rechnungsabgrenzung auf die Laufzeit verteilt. Beteiligungen sind zu Anschaffungswerten erfasst.<br />

Die als Umlaufvermögen gewidmeten Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip<br />

bewertet. In Vorjahren vorgenommene Abschreibungen werden im Geschäftsjahr im Umfang der<br />

zulässigen Werterhöhung gemäß § 280 HGB zugeschrieben. Wertpapiere, die dem Unternehmen<br />

dauerhaft dienen sollen, werden gemäß § 341 b Abs. 2 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet.<br />

Abschreibungen werden dann gemäß gemildertem Niederstwertprinzip grundsätzlich bei<br />

voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen vorgenommen. Im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr<br />

wurde von der Abschreibungserleichterung kein Gebrauch gemacht. Zuschreibungen erfolgen nur<br />

dann, wenn der Grund für die voraussichtlich dauerhafte Wertminderung nicht mehr vorliegt.<br />

Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen sind mit<br />

dem Zeitwert, der dem Börsenkurs der angelegten Anteile am Bilanzstichtag entspricht, bilanziert.<br />

Die zugehörigen Passivposten werden in gleicher Höhe ausgewiesen.<br />

Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft und die sonstigen<br />

Forderungen sind grundsätzlich zum Nominalbetrag angesetzt. Erforderliche Wertberichtigungen<br />

wurden vorgenommen. Alle anderen Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.<br />

Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert<br />

um die steuerlich zulässigen Abschreibungen. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen<br />

Methode. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.<br />

Vorräte sind zu Einstandspreisen bewertet. Die nicht einzeln erwähnten Aktivwerte sind mit<br />

Nominalbeträgen angesetzt.<br />

Die Beitragsüberträge für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft wurden für jede<br />

Versicherung entsprechend dem Beginnmonat und der Zahlungsweise individuell berechnet; dabei<br />

wurden die steuerlichen Bestimmungen über den Abzug von nicht übertragbaren Beitragsteilen<br />

berücksichtigt. Für das in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft richten sich die<br />

Beitragsüberträge - und alle anderen Rückstellungen - nach den Abrechnungen des<br />

Erstversicherers.<br />

Die Deckungsrückstellung für die selbst abgeschlossenen Versicherungen wurde für jede<br />

Versicherung entsprechend ihrem Beginnmonat individuell und prospektiv nach dem jeweiligen<br />

Geschäftsplan (beim Neubestand Tätigkeitsplan) berechnet. Dabei wurden die Kosten der<br />

laufenden Verwaltung implizit berücksichtigt. Bei beitragsfreien Versicherungen wurde eine<br />

Verwaltungskostenrückstellung entsprechend dem jeweiligen Geschäftsplan (beim Neubestand<br />

Tätigkeitsplan) gebildet.<br />

Die rechnungsmäßigen Abschlussaufwendungen wurden jeweils nur insoweit verrechnet, als sich<br />

dadurch keine negativen Werte ergaben beziehungsweise die geschäfts- oder<br />

tätigkeitsplanmäßigen Werte der Deckungsrückstellung nicht unterschritten wurden. Die Teile der<br />

rechnungsmäßigen Abschlussaufwendungen, für die eine Verrechnung nicht möglich war, wurden<br />

als noch nicht fällige Ansprüche an Versicherungsnehmer aktiviert.<br />

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