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SCHÖNER REISEN DAS KREUZFAHRTMAGAZIN/Kundenmagazin/Hagen+Pollmeier Corporate Publishing
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RATGEBER<br />
Fotos: AIDA Cruises, Shutterstock, Royal Caribbean, Florentine/pixelio.de, RainerSturm/pixelio.de<br />
Karibik-Kreuzfahrt via USA<br />
Wer auf dem Weg in die Karibik einen Zwischenstopp<br />
in den USA einlegt, und sei es nur,<br />
um das Flugzeug zu wechseln, reist offiziell<br />
in die USA ein und wieder aus – damit sind<br />
alle Einreiseformalitäten für die USA fällig: von<br />
der Pflicht zum elektronischen Reisepass (auch<br />
für Kinder) über Foto und Fingerabdrücke bis<br />
zur spätestens 72 Stunden vor der Einreise zu<br />
beantragenden ESTA-Genehmigung. Wer sich<br />
darum nicht kümmert, riskiert den Rückflug<br />
nach Deutschland – auf eigene Kosten – oder<br />
wird schon am Start-Flughafen abgewiesen.<br />
Tipp: Ausweiskopien<br />
Um die Freigabe des Schiffs durch die örtlichen<br />
Behörden im jeweiligen Hafen zu beschleunigen<br />
bzw. überhaupt erst zu ermöglichen,<br />
sammelt die Reederei bei Betreten des Schiffs<br />
auf vielen Fahrtrouten die Pässe der Passagiere<br />
ein und behält sie bis zum Ende der Kreuzfahrt.<br />
Daher sollte man zusätzlich zum Reisepass<br />
auch den Personalausweis und/oder eine<br />
Kopie des Reisepasses dabeihaben, um sich an<br />
Land notfalls ausweisen zu können. Gegebenenfalls,<br />
z. B. in der Karibik, an der Rezeption<br />
des Schiffs nachfragen, ob für den jeweiligen<br />
Landgang eine Reisepass-Kopie genügt.<br />
Wann ist ein Visum nötig<br />
Passagiere genießen in häufig von Kreuzfahrtschiffen<br />
angesteuerten Ländern während des<br />
Landgangs Visafreiheit, vorausgesetzt, sie fahren<br />
am Abend mit ihrem Schiff weiter. Wer zurückbleibt,<br />
sollte seinen Reisepass dabeihaben.<br />
Wer sich<br />
frühzeitig über<br />
die nötigen Einreisedokumente<br />
informiert, kann<br />
seine Kreuzfahrt<br />
unbeschwert<br />
genießen.<br />
In einigen Ländern wie Oman, Kuwait, Bahrein,<br />
Katar, Kenia oder Kap Verde ist zwar ein<br />
Visum erforderlich, es wird aber bei Ankunft<br />
vor Ort ausgestellt. Nur die Kosten dafür sind<br />
im Reisepreis gewöhnlich nicht enthalten.<br />
Werden die Ziele exotischer, ist oft ein rechtzeitig<br />
vorher zu beantragendes Visum nötig.<br />
Die Reisebedingungen der Reedereien sehen<br />
in der Regel vor, dass der Passagier sich um seine<br />
Visa selbst kümmern muss. Einige sind auf<br />
Wunsch bei der Beschaffung behilflich. Wer in<br />
St. Petersburg auf eigene Faust an Land gehen<br />
will, benötigt ein vorher zu beantragendes Visum<br />
im Pass. Passagiere, die auf Landausflügen<br />
der Reederei gebucht sind, wird dagegen<br />
vor Ort ein Tagesvisum ausgestellt.<br />
Manche Grenzbeamte reagieren auf bestimmte<br />
Einreisestempel empfindlich.<br />
Tipp: Zwei Pässe mitnehmen<br />
Eine Besonderheit tritt bei Hafenstopps sowohl<br />
in Israel als auch in arabischen Ländern auf: Israel<br />
reagiert nämlich genauso empfindlich auf<br />
Stempel von einigen arabischen Ländern im<br />
Reisepass wie umgekehrt. Auskunft darüber,<br />
wo solche Einreisestempel für Schwierigkeiten<br />
sorgen können, gibt die Kreuzfahrtgesellschaft.<br />
Die israelischen Behörden verwenden<br />
daher bei Kreuzfahrt-Passagieren oft ein Einlegeblatt<br />
für den Visa-Stempel. Hierauf sollte<br />
man achten. Wer bereits einen möglicherweise<br />
Probleme bereitenden Visa-Stempel im Reisepass<br />
hat, beantragt am besten einen zweiten<br />
Reisepass. Er wird von deutschen Behörden<br />
bei Nennung dieser Gründe ausnahmsweise<br />
ausgestellt. Dann muss man die beiden Pässe<br />
nur noch strikt getrennt vorzeigen.<br />
Kreuzfahrt mit Kindern<br />
Zunehmend strikt kontrollieren einige Staaten,<br />
ob Kinder wirklich mit Einwilligung der<br />
sorgeberechtigten Eltern <strong>reisen</strong>. Kanada z. B.<br />
verweigert die Einreise, wenn keine von der<br />
kanadischen Botschaft in Deutschland beglaubigten<br />
Papiere vorgelegt werden können, dass<br />
der Reisende das Aufenthaltsbestimmungsrecht<br />
für das Kind hat.<br />
Besondere Vorsorge ist auch immer nötig,<br />
wenn z. B. Papa allein mit seiner minderjährigen<br />
Tochter auf Kreuzfahrt geht (Zustimmung<br />
der Mutter nötig), Alleinerziehende mit ihren<br />
Kindern unterwegs sind, Großeltern ihre Enkel<br />
einladen oder ein Teenager zusammen mit der<br />
Familie eines Schulfreundes wegfährt – dann<br />
verlangen die Kreuzfahrtgesellschaften meist<br />
einen Nachweis. Fälschlicherweise ist dabei<br />
vor allem bei US-Reedereien von einer „notariell<br />
beglaubigten“ Bescheinigung die Rede.<br />
Eine einfache Beglaubigung reicht hier oft –<br />
aber eben nicht immer. Deshalb diese Frage<br />
frühzeitig vor Abreise mit der Reederei klären.<br />
Achtung: Bei US-Reedereien gelten Passagiere<br />
meist erst mit 21 Jahren als volljährig.<br />
Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt<br />
Nachweise wie Kopien der Geburtsurkunden<br />
selbst dann mit, wenn die ganze Familie inklusive<br />
sorgeberechtigter Eltern an Bord geht.<br />
Denn fragt ein Grenzbeamter, ob „Peter<br />
Schmidt“ das Sorgerecht für die minderjährige<br />
„Sophia Müller“ hat, ist das allein mit dem<br />
Reisepass nicht nachzuweisen. Alleinerziehende<br />
erkundigen sich beim Jugendamt nach einer<br />
entsprechenden Bescheinigung. Geschiedene<br />
Eltern führen im Zweifel eine Kopie der<br />
Sorgerechtsvereinbarung mit.<br />
Autor: Franz Neumeier<br />
01/2013 SCHÖNER REISEN 61