Naturparkplan Holsteinische Schweiz - Naturpark Holsteinische ...
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Maßnahmen konzentrieren sich dabei auf die besonders landschaftsprägenden und<br />
gefährdeten Biotoptypen und Landschaftselemente. Dies sind im <strong>Naturpark</strong> in erster<br />
Linie Feuchtgebiete, Knicks, Bäume sowie Niedermoore, Seen- und Fließgewässer. Die<br />
vom damaligen Landesamt für Natur und Umwelt (heute: Landesamt für Landwirtschaft,<br />
Umwelt und ländliche Räume) erarbeiteten Biotopschutzkonzepte stellen dabei die<br />
Grundlage für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen dar.<br />
Biotop- und Landschaftspflege sicherstellen<br />
Für den Erhalt der typischen vom Menschen geprägten Kulturlandschaft sowie eines<br />
vielfältigen Artenbestandes sind auch vielfältige landschaftspflegerische Maßnahmen<br />
notwendig (z.B. extensive Grünlandbewirtschaftung). „Über 50 % der Tier- und<br />
Pflanzenarten, die in den Roten Listen als bedroht und in ihrem Bestand als gefährdet<br />
eingestuft wurden, sind auf Agrar-Lebensräume angewiesen. Dies gilt insbesondere auch<br />
für viele Arten und Lebensraumtypen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der EG-<br />
Vogelschutzrichtlinie“ (www.schleswig-holstein.de, 04.2009).<br />
Die Landwirte im <strong>Naturpark</strong> werden hier als Partner des Naturschutzes in Pflege- und<br />
Entwicklungskonzepte mit einbezogen. Dazu werden die Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes<br />
voll ausgeschöpft. Der <strong>Naturpark</strong> als Institution muss hier nicht selbst<br />
tätig werden, sondern unterstützt die mit dem Vertragsnaturschutz befassten Akteure<br />
(z.B. LLUR, Kreisbauernverbände, Landwirte, Koordinierungsstelle des Deutschen<br />
Verbandes für Landschaftspflege e.V./Weidenagentur, Weidelandschaften e.V./<br />
Landschaftspflegehof <strong>Holsteinische</strong> <strong>Schweiz</strong>, Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein)<br />
und verbessert die Abstimmungs- und Vernetzungsmöglichkeiten.<br />
Durch die „Ökokonto- und Ausgleichsflächenkatasterverordnung“ des Ministeriums für<br />
Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 23. Mai 2008 wurden die Voraussetzungen<br />
geschaffen, um vorgezogene Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in<br />
Natur und Landschaft stärker zu fördern. Der <strong>Naturpark</strong> unterstützt den weiteren<br />
Ausbau von Ökokonten innerhalb des <strong>Naturpark</strong>gebietes durch bessere Vernetzung der<br />
oben genannten Akteure mit weiteren in diesem Feld tätigen Einrichtungen und<br />
Organisationen (Untere Naturschutzbehörden, Ausgleichsagentur etc.).<br />
Besonderes Augenmerk gilt der gemäß § 21d LNatSchG betreuten Schutzgebiete im<br />
<strong>Naturpark</strong>. Der <strong>Naturpark</strong> <strong>Holsteinische</strong> <strong>Schweiz</strong> e.V. unterstützt die per Vereinbarung<br />
damit betrauten Organisationen (z.B. NABU SH, Landesjagdverband SH,<br />
Naturschutzverein Kassseedorf e.V.) und bietet ihnen ein gemeinsames Podium.<br />
Monitoring- und Managementplanungen abstimmen und realisieren<br />
Im <strong>Naturpark</strong> laufen bereits die Prozesse zur Erarbeitung von Management- und Bewirtschaftungsplänen<br />
nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie bzw. der EU-Wasserrahmenrichtlinie<br />
(WRRL). Sie dienen der maßnahmenorientierten Umsetzung der Ziele für NATURA 2000-<br />
Gebiete bzw. für die Gewässersysteme in den betrachteten Flussgebietseinheiten. Beide<br />
Verfahren sehen grundsätzlich eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor.<br />
KONTOR 21 Ɩ <strong><strong>Naturpark</strong>plan</strong> <strong>Holsteinische</strong> <strong>Schweiz</strong> 118