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Naturparkplan Holsteinische Schweiz - Naturpark Holsteinische ...

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Radkarte – <strong>Naturpark</strong> <strong>Holsteinische</strong> <strong>Schweiz</strong>“ der KOMPASS-Karten GmbH wurden die<br />

Themen-Radrouten noch nicht mit aufgenommen (Stand 2008). Gleiches gilt für die<br />

„Radwanderkarte – Kiel – <strong>Holsteinische</strong> <strong>Schweiz</strong> der ProjektNord Mollenhauer & Treichel<br />

GbR. Der bikeline „Radatlas Schleswig-Holstein-Süd“ der Esterbauer-Verlags GmbH stellt<br />

die Radfernwege „<strong>Holsteinische</strong> <strong>Schweiz</strong>-Radtour“ und „Mönchsweg“ ausführlich in<br />

Text und Karte dar. Vom Bielefelder Verlag wurde eine Radwanderkarte zum<br />

„Mönchsweg“ herausgegeben.<br />

Wandern und Nordic Walking<br />

Wandern<br />

Das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) Schleswig-Holstein trifft unter § 39 „Betreten<br />

der freien Landschaft; Wander- und Reitwege“ u.a. folgende Aussagen:<br />

Abschnitt VI<br />

Erholung in Natur und Landschaft<br />

§ 39<br />

Betreten der freien Landschaft; Wander- und Reitwege<br />

(3) Gemeinden und Kreise sollen geeignete und zusammenhängende Wander- und Reitwege im<br />

Verbund mit sonstigen Straßen, Wegen und Flächen, die betreten werden dürfen oder auf<br />

denen das Reiten zulässig ist, einrichten oder auf ihre Einrichtung hinwirken, soweit ein Bedarf<br />

besteht und Belange des Naturschutzes nicht entgegenstehen. (...)<br />

(4) Wanderwege und Reitwege sind durch Kennzeichnung auszuweisen; die oberste<br />

Naturschutzbehörde bestimmt die Art der Kennzeichnung. Eigentümerinnen und Eigentümer<br />

oder sonstige Berechtigte haben Markierungen zu dulden. Wanderwege sowie Lehrpfade<br />

dürfen nicht als Reitwege gekennzeichnet werden.<br />

Zur Wanderwege-Kennzeichnung gibt es landesweit in Schleswig-Holstein keine<br />

einheitliche Regelung. Für Wanderwegweiser besteht bundesweit – ähnlich wie für die<br />

Radwegweisung – eine DIN-Norm (DIN 33466 „Wegweiser für Wanderwege“), die<br />

inhaltliche und gestalterische Merkmale von Wanderwegweisern regelt. Diese ist jedoch<br />

nicht bindend. Die Markierung nach DIN-Norm wird jedoch auch vom Deutschen<br />

Wanderverband empfohlen (vgl. PLANUNGBÜRO ERDMANN 2008, S. 23-24).<br />

Durch das <strong>Naturpark</strong>gebiet führen vier Fernwanderwege. Die beiden Europäischen<br />

Fernwanderwege E1 und E6, der <strong>Naturpark</strong>weg Schleswig-Holstein und der Jakobsweg.<br />

Der E1 beginnt in Schweden an der Nordsee und führt durch Deutschland über den<br />

Bodensee und Gotthard bis ans italienische Mittelmeer. Der E6 beginnt an der<br />

schwedischen Ostsee und führt durch Deutschland bis nach Griechenland ans Ägäische<br />

Meer. Auf dem <strong>Naturpark</strong>gebiet verlaufen beide Fernwanderwege auf gleicher Trasse,<br />

sie führen dabei über Rathjensdorf, Plön, Malente-Gremsmühlen, Eutin, Bungsberg,<br />

Schönwalde Kasseedorf und Griebel (vgl. NATURPARK HOLSTEINISCHE SCHWEIZ E.V.<br />

2008 c). Gekennzeichnet sind sie mit weißem Andreaskreuz auf schwarzen Grund.<br />

Der <strong>Naturpark</strong>weg Schleswig-Holstein führt von Eckernförde über eine Wegstrecke von<br />

117km bis an die Lauenburgischen Seen. Dabei verbindet er die fünf <strong>Naturpark</strong>e<br />

Hüttener Berge, Westensee, Aukrug, <strong>Holsteinische</strong> <strong>Schweiz</strong> und Lauenburgische Seen.<br />

Durch den <strong>Naturpark</strong> <strong>Holsteinische</strong> <strong>Schweiz</strong> führt die Strecke über das Tarbeker Moor,<br />

KONTOR 21 Ɩ <strong><strong>Naturpark</strong>plan</strong> <strong>Holsteinische</strong> <strong>Schweiz</strong> 81

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