Treffpunkt.Bau 4/2015
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TEMPORÄRANLAGEN<br />
Betriebshaftplicht des<br />
deutschen <strong>Bau</strong>gewerbes<br />
VHV<br />
Wenn sich ein Unternehmer über die Absicherung von Haftpflichtrisiken<br />
seines Unternehmens Gedanken macht, ist er oft überrascht,<br />
wie weitreichend dieses Thema ist. Denn hierbei geht es nicht nur<br />
um Schäden, sondern es geht um die Sicherung der wirtschaftlichen<br />
Existenz des Unternehmens und der damit verbundenen<br />
Arbeitsplätze und Menschen. Gerade in der <strong>Bau</strong>branche sind die<br />
wirtschaftlichen Folgen von solchen Schäden oftmals immens und<br />
sollten deswegen von Experten versichert sein. Eine Absicherung<br />
bietet die Betriebshaftpflichtversicherung „<strong>Bau</strong>protect“ des deutschen<br />
<strong>Bau</strong>spezialversicherers VHV.<br />
<strong>Bau</strong>branchenspezifisches Produkt<br />
Bei „<strong>Bau</strong>protect“ sind beispielsweise Mietsachschäden nicht nur<br />
an Arbeitsmaschinen und -geräten, sondern auch an sonstigen<br />
beweglichen Sachen versichert. Weiterhin sind die Versicherungsnehmer<br />
auch vor Folgeschäden bei Schlüsselverlust für unbewegliche<br />
Sachen wie Gebäude geschützt. Erhöhte Sublimits von bis zu<br />
1.000.000 Euro bei Asbestschäden und bis zu 3.000.000 Euro bei<br />
Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind<br />
Standard. Abgerundet wird das Ganze durch eine Absicherung im<br />
Umweltbereich. Für den Unternehmer ist die Privat- und Tierhalterhaftpflichtversicherung<br />
inklusive der Forderungsausfalldeckung<br />
ebenfalls integriert.<br />
Optionale Erweiterung zu den Aus- und Einbaukosten<br />
Die Rechtslage ist eindeutig: Muss ein Unternehmer die von ihm<br />
gelieferte und eingebaute Sache wieder ausbauen, weil sie mangelhaft<br />
ist, dann erfüllt er seine werkvertraglichen Pflichten. Zum<br />
Beispiel könnte das passieren, wenn erst nach dem Verlegen von<br />
Fliesen festgestellt wird, dass diese schadhaft sind und der Fliesenleger<br />
diese wieder ausbauen und neue Fliesen verlegen muss. Die<br />
dabei entstehenden Aus- und Einbaukosten sind aber über eine<br />
Betriebs-Haftpflichtversicherung nicht versichert. Haftet dann auch<br />
der Verkäufer bzw. Lieferant der mangelhaften Fliesen nicht für die<br />
Aus- und Einbaukosten, weil ihn kein Verschulden trifft, dann muss<br />
der Fliesenleger diese Kosten selbst tragen. Dieses Risiko kann bei<br />
der VHV bei ausgewählten Betriebsarten optional abgesichert werden.<br />
Damit sind Aus- und Einbaukosten – auch bei Selbsteinbau –<br />
versicherbar.<br />
Leistungs-Update-Garantie sorgt<br />
für bedarfsgerechten Schutz<br />
Die VHV hat in „<strong>Bau</strong>protect“ eine Leistungs-Update-Garantie integriert.<br />
Das bedeutet, dass von Leistungserweiterungen späterer Tarifgenerationen<br />
automatisch auch Bestandsverträge profitieren. Der<br />
bestehende Versicherungsschutz wird somit automatisch immer auf<br />
den neuesten Stand gebracht.<br />
TRANSPORTBÜHNEN<br />
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<strong>Bau</strong>projekt.<br />
HUB-/ HEBE . KRANE<br />
04.<strong>2015</strong> . TREFFPUNKT BAU<br />
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