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Treffpunkt.Bau 4/2015

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TEMPORÄRANLAGEN<br />

Betriebshaftplicht des<br />

deutschen <strong>Bau</strong>gewerbes<br />

VHV<br />

Wenn sich ein Unternehmer über die Absicherung von Haftpflichtrisiken<br />

seines Unternehmens Gedanken macht, ist er oft überrascht,<br />

wie weitreichend dieses Thema ist. Denn hierbei geht es nicht nur<br />

um Schäden, sondern es geht um die Sicherung der wirtschaftlichen<br />

Existenz des Unternehmens und der damit verbundenen<br />

Arbeitsplätze und Menschen. Gerade in der <strong>Bau</strong>branche sind die<br />

wirtschaftlichen Folgen von solchen Schäden oftmals immens und<br />

sollten deswegen von Experten versichert sein. Eine Absicherung<br />

bietet die Betriebshaftpflichtversicherung „<strong>Bau</strong>protect“ des deutschen<br />

<strong>Bau</strong>spezialversicherers VHV.<br />

<strong>Bau</strong>branchenspezifisches Produkt<br />

Bei „<strong>Bau</strong>protect“ sind beispielsweise Mietsachschäden nicht nur<br />

an Arbeitsmaschinen und -geräten, sondern auch an sonstigen<br />

beweglichen Sachen versichert. Weiterhin sind die Versicherungsnehmer<br />

auch vor Folgeschäden bei Schlüsselverlust für unbewegliche<br />

Sachen wie Gebäude geschützt. Erhöhte Sublimits von bis zu<br />

1.000.000 Euro bei Asbestschäden und bis zu 3.000.000 Euro bei<br />

Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind<br />

Standard. Abgerundet wird das Ganze durch eine Absicherung im<br />

Umweltbereich. Für den Unternehmer ist die Privat- und Tierhalterhaftpflichtversicherung<br />

inklusive der Forderungsausfalldeckung<br />

ebenfalls integriert.<br />

Optionale Erweiterung zu den Aus- und Einbaukosten<br />

Die Rechtslage ist eindeutig: Muss ein Unternehmer die von ihm<br />

gelieferte und eingebaute Sache wieder ausbauen, weil sie mangelhaft<br />

ist, dann erfüllt er seine werkvertraglichen Pflichten. Zum<br />

Beispiel könnte das passieren, wenn erst nach dem Verlegen von<br />

Fliesen festgestellt wird, dass diese schadhaft sind und der Fliesenleger<br />

diese wieder ausbauen und neue Fliesen verlegen muss. Die<br />

dabei entstehenden Aus- und Einbaukosten sind aber über eine<br />

Betriebs-Haftpflichtversicherung nicht versichert. Haftet dann auch<br />

der Verkäufer bzw. Lieferant der mangelhaften Fliesen nicht für die<br />

Aus- und Einbaukosten, weil ihn kein Verschulden trifft, dann muss<br />

der Fliesenleger diese Kosten selbst tragen. Dieses Risiko kann bei<br />

der VHV bei ausgewählten Betriebsarten optional abgesichert werden.<br />

Damit sind Aus- und Einbaukosten – auch bei Selbsteinbau –<br />

versicherbar.<br />

Leistungs-Update-Garantie sorgt<br />

für bedarfsgerechten Schutz<br />

Die VHV hat in „<strong>Bau</strong>protect“ eine Leistungs-Update-Garantie integriert.<br />

Das bedeutet, dass von Leistungserweiterungen späterer Tarifgenerationen<br />

automatisch auch Bestandsverträge profitieren. Der<br />

bestehende Versicherungsschutz wird somit automatisch immer auf<br />

den neuesten Stand gebracht.<br />

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<strong>Bau</strong>projekt.<br />

HUB-/ HEBE . KRANE<br />

04.<strong>2015</strong> . TREFFPUNKT BAU<br />

info@geda.de [ 73 ]<br />

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