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Stadtjournal Brüggen Juni 2015

Stadtzeitung für Brüggen, Bracht und Born

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SICHERHEIT FÜR CARAVAN UND WOHNMOBIL<br />

Unseren niederländischen Nachbarn sagt<br />

man eine besondere Affinität zum Wohnmobil<br />

nach. Doch auch bei uns erfreut sich<br />

die rollende Unterkunft immer größerer<br />

Beliebtheit. Zu Beginn der Reisezeit gibt die<br />

örtliche KÜS KFZ-Prüfstelle den Leserinnen<br />

und Lesern des <strong>Stadtjournal</strong> <strong>Brüggen</strong> wichtige<br />

Informationen für eine sichere Fahrt<br />

mit Caravan und Wohnmobil.<br />

Schwarzwald, Ostsee, Südfrankreich, Nordkap:<br />

Fahrer von Wohnmobilen und Wohnanhängern<br />

kennen (fast) keine Grenzen mehr.<br />

Rund eine Million Wohnmobile und Wohnanhänger<br />

sind auf unseren Straßen zugelassen.<br />

Sie sind in der Regel nur für wenige Wochen<br />

pro Jahr im Einsatz, in dieser Zeit aber auf<br />

langen Strecken unterwegs und aus verschiedenen<br />

Gründen besonderen Belastungen<br />

ausgesetzt. Ein Blick darauf ist unbedingt im<br />

Interesse der Verkehrssicherheit.<br />

DOT-Nr. 4614 = hergestellt in<br />

der 46. Woche 2014<br />

Ferien!<br />

Caravans weisen nicht selten bei Bremsanlagen<br />

und Lichtanlagen HU-relevante Mängel<br />

auf. Rost, defekte Leitungen und Probleme<br />

mit den Übertragungseinrichtungen kommen<br />

häufig vor. Im Visier der Prüfingenieure<br />

sind immer auch Deichsel, Stützrad, Abreißseil<br />

und Zugkugelkupplung – typische Gefahrenquellen<br />

durch den unvermeidlichen Verschleiß.<br />

Und wie bei allen Fahrzeugen ist das<br />

Reifenprofil von Bedeutung: 1,6 Millimeter<br />

müssen es per Gesetz sein, 3 Millimeter werden<br />

empfohlen. Achtung: Caravans, die nach<br />

der 9. Ausnahmeverordnung der deutschen<br />

StVO eine 100-km/h-Zulassung haben, dürfen<br />

mit maximal sechs Jahre alten Reifen gefahren<br />

werden.<br />

Andernfalls gilt<br />

der Ausnahmestatus<br />

nicht.<br />

Das Reifenalter<br />

ist an der DOT-<br />

Nummer zu<br />

erkennen.<br />

Für alle anderen Wohnanhänger gelten die<br />

Empfehlungen der Reifenhersteller.<br />

Wohnmobile sind per Gesetz klar definiert<br />

- als Fahrzeuge der Klasse M (Kraftfahrzeug<br />

zur Personenbeförderung) mit besonderer<br />

Zweckbestimmung. Sie ermöglichen die Unterbringung<br />

von Personen und sind mindestens<br />

ausgerüstet mit Tisch, Sitzgelegenheiten,<br />

Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber<br />

als Sitze dienen können, Kochgelegenheit<br />

und Einrichtungen zur Unterbringung von<br />

Gepäck und sonstigen mitgeführten Gegenständen.<br />

Der Tisch kann leicht zu entfernen<br />

sein, alle anderen genannten Ausrüstungsgegenstände<br />

müssen im Wohnbereich fest<br />

angebracht sein. Fehlt diese Ausrüstung auch<br />

nur zum Teil, kann bei der HU keine Plakette<br />

erteilt werden! Gleiches gilt für Kombis, Transporter<br />

und Multivans, die für steuerliche Vergünstigungen<br />

zu Wohnmobilen umgerüstet<br />

wurden.<br />

Lichtanlage, Bremsanlage und Abgasanlage<br />

sind häufige HU-Mängelquellen, ebenso<br />

wie die Bereifung.<br />

Wohnmobile unterliegen bei der Hauptuntersuchung<br />

speziellen Regeln, da Mängel an<br />

Fahrzeugen dieser Größe und Schwere zu<br />

besonders gravierenden Verkehrsunfällen<br />

führen können. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen<br />

müssen im Anschluss an die Erstzulassung<br />

nach 36 Monaten vorgestellt werden, danach<br />

alle 24 Monate. Fahrzeuge mit einem Gewicht<br />

zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen haben nach zwei<br />

Jahren ihren ersten HU-Termin, danach müssen<br />

sie weiterhin im Zwei-Jahres-Takt vorgestellt<br />

werden. Diese Regelung gilt bis zum 6.<br />

Jahr, danach erfolgt eine jährliche Prüfung.<br />

Wohnmobile mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht<br />

müssen grundsätzlich alle 12<br />

Monate zur Hauptuntersuchung.<br />

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Hier prüft Dipl.-Ing. Harald Scharmann die Gasanlage<br />

eines Wohnmobiles<br />

Bei Caravan und Wohnmobil steht immer<br />

die Flüssiggasanlage im Fokus der Prüfer. Sie<br />

dient dem Betrieb der per Definition vorgeschriebenen<br />

Kücheneinrichtung und muss<br />

mindestens im Zwei-Jahres-Abstand untersucht<br />

werden. Damit es zur vorgeschriebenen<br />

Prüfbescheinigung kommt, muss u. a. eine<br />

Trennung von Wohnraum und Fahrgastraum<br />

durch eine Wand gegeben sein. Gasflaschen,<br />

-kästen und die Entlüftungsöffnungen sollten<br />

frei zugänglich sein. Im Innenraum werden<br />

die Schlauchleitungen, Druckregler und die<br />

Anschlüsse der Gasflaschen auf Funktion und<br />

Dichtigkeit geprüft. Bei einem Brandschaden<br />

nehmen Versicherungen als Erstes Einsicht<br />

in die Gasprüfbescheinigung. Diese Prüfung<br />

kann übrigens zusammen mit der Hauptuntersuchung<br />

durchgeführt werden. Betreiber<br />

von Camping- und Wohnmobilstellplätzen<br />

im ln- und Ausland kontrollieren vermehrt<br />

die Gasprüfbescheinigung und können die<br />

Ein bzw. Auffahrt untersagen.<br />

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