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81. § 9 VOB/A - Beschreibung der Leistung - Oeffentliche Auftraege

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: 19.04.2010<strong>81.</strong>9.3 Fehlerhafte <strong>Leistung</strong>sbeschreibungen, die von Bietern erkanntwerden4089Zu den Rechtsfolgen einer unterlassenen Aufklärung durch den Bieter vgl. dieKommentierung zu <strong>§</strong> 17 <strong>VOB</strong>/A.<strong>81.</strong>9.4 Fehlerhafte <strong>Leistung</strong>sbeschreibungen, die von Bietern nichterkannt werden409040914091/1In solchen Fällen ist diejenige bieterfreundliche und praktikable Anpassung desfehlerhaften Textes <strong>der</strong> <strong>Leistung</strong>sbeschreibung vorzunehmen, die den Interessen einesobjektiven Betrachters entgegen kommt. Verdingungsunterlagen müssen nach dieserEntscheidung nur insoweit unverän<strong>der</strong>t bleiben wie sie rechtmäßig sind. Danach kann beieinem <strong>Leistung</strong>sverzeichnis, was eine längst außer Kraft getretene DIN benennt, entwe<strong>der</strong>nur eine Aufhebung <strong>der</strong> Ausschreibung wegen fehlerhaften <strong>Leistung</strong>sverzeichnisseserfolgen o<strong>der</strong> die Anfor<strong>der</strong>ung nach <strong>der</strong> DIN muss vollständig bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong>Angebote entfallen. Eine nur teilweise Geltung dieser Vorgabe erscheint nicht sachgerecht(1. VK Sachsen, B. v. 9.4.2002 - Az.: 1/SVK/021-02).In Betracht kommt auch, die Bieter auf fehlerhafte Erklärungen im Angebot, die auf einerfehlerhaften <strong>Leistung</strong>sbeschreibung beruhen, hinzuweisen und ihnen im Rahmen <strong>der</strong> Prüfungund Wertung Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Dem steht auch nicht eine in denVergabeunterlagen gesetzte Nachfragefrist entgegen, die die Bewerber einhalten mussten,wenn die Vergabeunterlagen nach ihrer Auffassung Unklarheiten enthielten. Mit dieserVergabebestimmung kann sich <strong>der</strong> Auftraggeber nicht seiner Verantwortung für objektivnicht eindeutig genug formulierte Vergabebedingungen entledigen (OLG Düsseldorf, B. v.19.12.2001 - Az.: Verg 42/01).Jedenfalls erfor<strong>der</strong>t es in Fällen, in denen wegen Unklarheiten <strong>der</strong>Ausschreibungsunterlagen Bieter aufgrund einer nachvollziehbaren unterschiedlichenInterpretation <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen voneinan<strong>der</strong> abweichende Angebote unterbreiten, dasPrinzip <strong>der</strong> Gleichbehandlung, die objektive Mehrdeutigkeit <strong>der</strong>Ausschreibungsunterlagen nicht zum Nachteil eines Bieters ausschlagen zu lassen (VKNordbayern, B. v. 30.11.2009 - Az.: 21.VK - 3194 - 41/09; B. v. 30.11.2009 - Az.: 21.VK -3194 - 40/09).<strong>81.</strong>9.5 Unschädlichkeit einer fehlerhaften <strong>Leistung</strong>sbeschreibung4092Eine unzureichende <strong>Leistung</strong>sbeschreibung kann ausnahmsweise dann, wenn alle Bietersie einheitlich und richtig verstehen, für das Vergabeverfahren unschädlich sein (OLGNaumburg, B. v. 16.9.2002 - Az.: 1 Verg 02/02; VK Düsseldorf, B. v. 22.7.2002 - Az.: VK -19/2002 - L).<strong>81.</strong>9.6 Verwendung eines nicht mehr am Markt erhältlichenFabrikates

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