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81. § 9 VOB/A - Beschreibung der Leistung - Oeffentliche Auftraege

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: 19.04.2010Nach dieser Definition wäre <strong>der</strong> Betrieb eines Kranes während <strong>der</strong> Bauzeit nicht erfasst (OLGMünchen, B. v.24.05.2006 - Az.: Verg 10/06).4104/1Abzustellen ist bei Streitfällen z.B. über den Inhalt des Begriffs im Rahmen einer<strong>Leistung</strong>sbeschreibung daher allein auf die in <strong>der</strong> jeweiligen Ausschreibung gewählte<strong>Leistung</strong>sbeschreibung (2. VK Bund, B. v. 03.05.2007 – Az.: VK 2 – 33/07; B. v.03.05.2007 - Az.: VK 2 – 27/07).<strong>81.</strong>9.16 weitere Beispiele aus <strong>der</strong> Rechtsprechung4105• ein wi<strong>der</strong>sprüchliches <strong>Leistung</strong>sverzeichnis (hier: konkrete Produktvorgabe o<strong>der</strong>Leitfabrikat) ist anhand einer Zusammenschau aller relevanten Bestandteile ausSicht eines verständigen, fachkundigen und mit <strong>Leistung</strong>en <strong>der</strong> ausgeschriebenenArt vertrauten Bieters auszulegen (VK Berlin, B. v. 05.11.2009 - Az.: VK - B 2 –35/09)• durch die Formulierung, dass ein Bauprodukt „eine CE-Zertifizierungnachweisen“ müsse, tritt zu Lasten <strong>der</strong> Bieter eine Unklarheit dahingehend ein,ob das Produkt (z.B. eine Dichtungsmatte) zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Angebotsabgabe„nur“ ein CE-Kennzeichen aufweisen o<strong>der</strong> ob ein an<strong>der</strong>weitiger„Zertifizierungsnachweis“ geführt werden muss. Der Begriff <strong>der</strong> CE-Zertifizierung existiert im BauPG jedoch we<strong>der</strong> im Allgemeinen noch konkretfür das in diesem Fall zu führende Nachweisverfahren. Das hier anwendbareNachweisverfahren für Geotextilien ergibt sich gemäß <strong>§</strong> 8 Abs. 4 BauPG aus denentsprechenden harmonisierten (technischen) Normen o<strong>der</strong> den europäischentechnischen Zulassungen. Unstreitig ist bei geosynthetischen Dichtungsbahnen dassog. System 2+ als Nachweisverfahren anzuwenden. Danach muss zum Nachweis,dass die Dichtungsbahn den Normungsanfor<strong>der</strong>ungen genügt, <strong>der</strong> Hersteller eineKonformitätserklärung (vgl. <strong>§</strong> 8 Abs. 3 i.V.m. <strong>§</strong> 9 BauPG) abgeben. Bestandteil dieserKonformitätserklärung des Herstellers ist neben einer <strong>Beschreibung</strong> des Produkts eineZertifizierung <strong>der</strong> werkseigenen Produktionskontrolle des Herstellers durch einenDritten, eine notifizierte Körperschaft. Diese führt eine Erstinspektion des Werks und<strong>der</strong> werkseigenen Produktionskontrolle beim Hersteller durch bzw. stelltgegebenenfalls eine kontinuierliche Überwachung, Beurteilung und Bestätigung <strong>der</strong>werkseigenen Produktionskontrolle sicher. Hierfür wird ein Zertifikat ausgestellt. Dadas Nachweisverfahren hier auch ein Zertifizierungsverfahren, nämlich das <strong>der</strong>werkseigenen Produktionskontrolle, enthält, ist die Begrifflichkeit des Nachweiseseiner „CE-Zertifizierung“ nicht hinreichend klar. Es ist daher nicht auszuschließen,dass ein durchschnittlicher Bieter davon ausgeht, dass über das CE-Kennzeichenhinaus mit Angebotsabgabe die Zertifizierung <strong>der</strong> werkseigenen Produktionskontrolleals Teil des Konformitätsnachweisverfahrens nach <strong>§</strong> 9 BauPG vorzulegen ist. DerAuftraggeber verhin<strong>der</strong>t durch die von ihm gewählte unklare Terminologie, dassalle Bieter die Anfor<strong>der</strong>ungen des <strong>Leistung</strong>sverzeichnisses in einer transparentenWeise gleich verstehen können und so auf gleicher Basis Angebote kalkulierenkönnen (3. VK Bund, B. v. 19.01.2009 - Az.: VK 3 - 182/08)• fehlen in einem <strong>Leistung</strong>sverzeichnis für Baumsicherungsarbeiten die<strong>Beschreibung</strong>en für die Positionen "Baumsicherungsschnitt", "Kronensicherungliefern und einbauen", "Kronenpflege nach Windbruch durchführen", "Wurzelstöckeausfräsen", "Baumaufarbeitung" und "Stubbenbeseitigung nach Baumwindbruch",obwohl diese <strong>Leistung</strong>en typisch für Landschaftsbauarbeiten im Havarie- o<strong>der</strong>

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