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Bebauungs- und Grünordnungsplan - Gaukönigshofen

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<strong>Bebauungs</strong>plan WA Hirtenpfad 1BegründungWeitergehende, für das Gemeindegebiet von <strong>Gaukönigshofen</strong> konkretisierte Zielaussagen zu Umwelt, Natur <strong>und</strong>Landschaft sind nicht formuliert.Grünordnerische FestsetzungenAls Maßnahmen der Grünordnung sind innerhalb des Geltungsbereiches festgesetzt:• Öffentliche Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)• Pflanzgebote <strong>und</strong> Pflegehinweise zur Unterhaltung der nicht bebauten privaten Gr<strong>und</strong>stücksflächen, öffentlichenGrünflächen <strong>und</strong> Ausgleichsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB)Sie tragen zur gestalterischen Einbindung der geplanten Bebauung in den umgebenden Landschaftsraum sowiezur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung von Eingriffen <strong>und</strong> zur Kompensation von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes<strong>und</strong> des Landschaftsbildes bei.Die öffentlichen Grünflächen <strong>und</strong> die verpflichtenden Pflanzgebote auch auf privaten Gr<strong>und</strong>stücksflächen bildenfür das Baugebiet den Rahmen <strong>und</strong> das gestalterische Gr<strong>und</strong>gerüst.P:\GAUKÖNIGSHOFEN\21112_B-Plan WA Hirtenpfad 1\1_Planung\Entwurfsheft\BGR_B-Plan Hirtenpfad 1_<strong>Gaukönigshofen</strong>_120402_Fassung_130624.DOCWährend die Hecken- <strong>und</strong> Gehölzpflanzungen am Siedlungsrand eine Einbindung des Planungsgebietes in dieUmgebung bewirken, dienen die straßenbegleitenden Laubbaumpflanzungen der Aufwertung des öffentlichenStraßenraumes innerhalb des Plangebiets. Ferner werten sie das Wohnumfeld gestalterisch auf <strong>und</strong> sind kleinklimatischausgleichend wirksam.Darüber hinaus werden zur Gestaltung der privaten Freiflächen innerhalb des allgemeinen Wohngebietes verpflichtendeVorgaben zur Bepflanzung mit Laub- oder Obstbaumhochstämmen getroffen. Außerdem werden vorhandeneGehölze zum Erhalt festgesetzt.Zusammen dienen sie der Minderung ökologischer Funktionsverluste <strong>und</strong> fördern die Strukturanreicherung <strong>und</strong>Biotopvielfalt innerhalb sowie am Rand des neuen Siedlungsbereichs in Vernetzung mit der umgebenden, weitgehendstrukturarmen Ackerlandschaft.Darüber hinaus wird durch die Festsetzung der öffentlichen Grünflächen ein Pufferbereich zu den landwirtschaftlichgenutzten Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> Wegen geschaffen.Festsetzungen <strong>und</strong> Hinweise zu Pflanzenverwendung, Mindestpflanzqualitäten <strong>und</strong> Artenwahl sowie zur Umsetzung<strong>und</strong> dauerhaften Pflege der Anpflanzungen auf öffentlichen Grünflächen <strong>und</strong> privaten Gr<strong>und</strong>stücksflächenunterstützen die zügige Begrünung <strong>und</strong> sichern einen Mindeststandard an grüngestalterischer Qualität <strong>und</strong> ökologischerFunktionsfähigkeit der geplanten Grünstrukturen. Als Anhaltspunkt sind Empfehlungen für die Pflanzenverwendungals textliche Hinweise formuliert. Eine zeitnahe Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen mitder Bebauung des Gebiets so wie der Ersatz ausfallender Bäume durch Nachpflanzungen sind vorgeschrieben.plan2o Ingenieur-GmbH, D-97232 Giebelstadt - 13 -

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