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Bebauungs- und Grünordnungsplan - Gaukönigshofen

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Gemeinde <strong>Gaukönigshofen</strong><strong>Bebauungs</strong>plan WA Hirtenpfad IUmweltbericht- Einrichten von kleintierdurchlässigen Einfriedungen der privaten Gr<strong>und</strong>stücksflächen- Hinweis auf Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen wieBaufeldfreimachung, Abschieben von Oberboden <strong>und</strong> Entfernen der Vegetationausschließlich außerhalb der Brut- <strong>und</strong> Aufzuchtzeit von Vögeln, von Anfang Oktoberbis Ende Februar (§ 39 Abs. 5 BNatSchG) bzw. nach Abstimmung mit der unterenNaturschutzbehörde- Freihalten von zu bebauenden <strong>und</strong> baubedingt benötigten Flächen nach der Ernte(Schwarzbrache, kein Bewuchs!) zur Vermeidung der Einwanderung des Feldhamsters- Straßen-, Wege- <strong>und</strong> Flächenbeleuchtung: Verwendung von insektenfre<strong>und</strong>lichenLampen (Natrium-Niederdruck-Dampflampen, LED), um das Anlocken <strong>und</strong> Töten vonInsekten <strong>und</strong> damit von dort jagenden Fledermäusen zu minimieren; Abschirmungangrenzender Bereiche gegen Streulicht durch geeignete Lichtführung (FGSV 2008)5.2.4 BewertungDie Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf das Schutzgut Vegetation <strong>und</strong> Faunainfolge des Verlusts <strong>und</strong> der Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion sind auf Flächenaktuell geringer Biotopqualität <strong>und</strong> der geringen bis mittleren Bedeutung als Lebens- <strong>und</strong>Nahrungshabitat unter Berücksichtigung der umfangreichen Vermeidungs- <strong>und</strong>Minderungsmaßnahmen in der Summe als mittel einzustufen.Bei konsequenter Umsetzung der Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen könnenwesentlichen Lebensraumstrukturen im Gebiet erhalten bzw. durch ergänzendeGehölzpflanzungen aufgewertet <strong>und</strong> die verbleibenden nachteiligen Auswirkungen aufdas Schutzgut durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden.Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung wurde untersucht, inwieweitSchwerpunktlebensräume lokaler Populationen streng <strong>und</strong> besonders geschützter Tier<strong>und</strong>Pflanzenarten vom Vorhaben betroffen sind. Verstöße gegen Schädigungs-, Tötungs<strong>und</strong>Störungsverbote des § 44 Abs. 1 Nr. 1-4 BNatSchG können unter Berücksichtigungder getroffenen Festsetzungen zur Beschränkung der Bauzeiten sowie Verhinderung derSukzession auf Freiflächen (Pflege einer Schwarzbrache) mit hinreichender Sicherheitausgeschlossen werden.5.3 Schutzgut BodenGemäß § 1 a Abs. 2 BauGB soll mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden sparsam umgegangen werden.Schädliche Bodenveränderungen sollen abgewehrt, Boden <strong>und</strong> Altlasten sowie hierdurchverursachte Gewässerverunreinigungen saniert <strong>und</strong> Vorsorge gegen nachteiligeEinwirkungen auf den Boden getroffen werden.5.3.1 BestandDie geologischen Verhältnisse im Gau werden von den Schichten des Unteren Keupersgeprägt, die im Geltungsbereich von mächtigen quartären Flugsanden überdeckt werden.Die hochwertigen Braunerden auf Löß weisen eine hohe Ertragsfähigkeit für dielandwirtschaftliche Nutzung auf. Die Speicher- <strong>und</strong> Filterkapazität der oberenDeckschichten ist im Bereich der Flugsandböden als hoch zu bewerten.Böden mit hoher Bedeutung als Lebensraum für Bodenorganismen <strong>und</strong> als Standort fürnatürliche Vegetation (besondere Standortfaktoren: Nässe, Trockenheit) sind innerhalbdes Geltungsbereichs in Teilbereichen vorhanden.Die natürlichen Bodenverhältnisse sind innerhalb des Geltungsbereichs intensivelandwirtschaftliche Nutzung <strong>und</strong> angrenzende Bautätigkeit bereits in Teilen überprägt<strong>und</strong> in ihrer natürlichen Bodenfunktion beeinträchtigt.Innerhalb des Geltungsbereichs sind keine Altlasten bekannt.5.3.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen- Verlust von landwirtschaftlich nutzbaren Böden hoher Ertragsqualitätarc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner 9

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