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Bebauungs- und Grünordnungsplan - Gaukönigshofen

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UmweltberichtGemeinde <strong>Gaukönigshofen</strong><strong>Bebauungs</strong>plan WA Hirtenpfad I8. Sonstige Angaben8.1 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichenInformationenDie vorliegenden <strong>und</strong> zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf Daten- <strong>und</strong>Plangr<strong>und</strong>lagen, die in Planmaßstäben zwischen 1:25.000 <strong>und</strong> 1:5.000(Bodeninformationssystem Bayern, gemeindliches Ökokonto, Arten- <strong>und</strong>Biotopschutzprogramm, Artenschutzkartierung, amtliche Biotopkartierung, etc.) vorliegen<strong>und</strong> keiner regelmäßigen Aktualisierung unterliegen. Maßstabsgerechte Informationenz.B. zu Gr<strong>und</strong>wasserflurabständen, Bodenqualitäten etc. können aus dieserMaßstabsebene nur überschlägig abgeleitet werden.Die Informationen wurden ergänzt durch eigene Ortsbegehungen <strong>und</strong> werden alsBeurteilungsgr<strong>und</strong>lage zusammen mit den von den Fachbehörden bereitgestelltenInformationen als ausreichend erachtet.8.2 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung (Monitoring)Zur Verhinderung negativer Auswirkungen durch das geplante Vorhaben auf die Umweltist die Beobachtung noch nicht absehbarer Umweltauswirkungen <strong>und</strong> ggf. die Ergreifungsteuernder Maßnahmen erforderlich.Erhebliche <strong>und</strong> dauerhaft nachteilige Umweltauswirkungen verbleiben nach Realisierungdes <strong>Bebauungs</strong>plans einschließlich der planerischen <strong>und</strong> textlichen Festsetzungenvoraussichtlich nicht. Verbindliche Monitoringmaßnahmen werden daher nicht festgesetzt.9. Allgemeinverständliche ZusammenfassungMit der Aufstellung des <strong>Bebauungs</strong>planes „Am Hirtenpfad I“ werden in einemGeltungsbereich von 1,7 ha die Voraussetzungen für neue Wohnbauflächen derGemeinde <strong>Gaukönigshofen</strong> geschaffen. Die Flächen werden mit einer Gr<strong>und</strong>flächenzahlbis max. 0,40 festgesetzt.Im Umweltbericht werden die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zumPlanungsraum systematisch zusammengestellt <strong>und</strong> bewertet. Dies soll die sachgerechteAbwägung erleichtern. Umfang <strong>und</strong> Detaillierungsgrad werden in Abstimmung mit denFachbehörden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 2 Abs. 4BauGB) <strong>und</strong> der frühzeitigen Behördenbeteiligung (nach § 4 Abs. 1 BauGB) festgelegt <strong>und</strong>basieren auf vorhandenen Plan- <strong>und</strong> Datengr<strong>und</strong>lagen. Sie werden durch eine spezielleartenschutzrechtliche Prüfung ergänzt.Mit den planerischen <strong>und</strong> textlichen Festsetzungen sind aufgr<strong>und</strong> der für den Naturraumdurchschnittlichen <strong>und</strong> mäßig empfindlichen Bestandssituation <strong>und</strong> der Vorbelastungendes Landschaftsraumes bezogen auf die meisten Schutzgüter geringe bis mittlereUmweltbelastungen verb<strong>und</strong>en. Dabei wurden bau-, anlage- <strong>und</strong> nutzungsbedingteWirkfaktoren betrachtet.Die ökologische Funktionsfähigkeit des Siedlungs- bzw. Landschaftsraums wird durch diemit dem <strong>Bebauungs</strong>plan vorbereitete Nutzung verändert, aber insbesondere aufgr<strong>und</strong>der grünordnerischen Festsetzung wie u.a. Pflanzgeboten oder Begrenzung derVersiegelung auf das notwendige Maß nicht nachteilig beeinträchtigt.Die geplante Bebauung verändert das Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild im Hangbereich. Durchvorgesehene Pflanzungen sowie die Begrenzung der Gebäudehöhen <strong>und</strong> Vorgaben zurGestaltung wird eine verträgliche Einbindung in das Umfeld gewährleistet. EineBeeinträchtigung der Erholungsfunktion durch die Planung ist nicht gegeben.Mit Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffimmissionen, die zu unverträglichen Beeinträchtigungen desLandschaftsraumes führen <strong>und</strong> das Wohlbefinden des Menschen im Planungsgebietselbst, im angrenzenden Wohngebiet <strong>und</strong> im Wohnumfeld dauerhaft stören könnten, istin Verbindung mit den getroffenen Festsetzungen nicht zu rechnen.18 arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner

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