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Bebauungs- und Grünordnungsplan - Gaukönigshofen

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<strong>Gaukönigshofen</strong> - <strong>Bebauungs</strong>plan „Hirtenpfad“: saP 20Lokale Population:Keine der genannten Arten wurde im Rahmen der Potenzialerhebung nachgewiesen, für alleArten sind aber Vorkommen im näheren oder weiteren Umfeld des Untersuchungsraumesdokumentiert (ASK, Bezzel 2005). Brutvorkommen im Untersuchungsraum selbst sind dahergr<strong>und</strong>sätzlich nicht auszuschließen.(Potenzielle) Brutvorkommen aller aufgeführter Arten im Wirkraum des Eingriffsbereicheswerden lediglich als Teilpopulationen der Gesamtpopulationen im Großraum Ochsenfurter<strong>und</strong> Gollachgau angesehen.Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird demnach bewertet mit:Eine Bewertung des Erhaltungszustandes ist ohne großflächigere aktuelle Erhebungen nicht möglich.hervorragend (A) gut (B) mittel - schlecht (C) Bewertung nicht möglich2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 <strong>und</strong> 1 i.V.m. Abs. 5BNatSchGDurch den Eingriff kommt es zu einem Verlust von (potenziellen) Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<strong>und</strong> auch von Nahrungshabitaten, da die landwirtschaftlichen Flächen <strong>und</strong> auch Wiesenflächenim Eingriffsbereich durch den Eingriff weitestgehend verloren gehen. Sollten sichzum Zeitpunkt der Maßnahmen Nester mit Jungtieren dort befinden, ist eine direkte Schädigung(Verletzung, Tötung) zu befürchten.Unter Beachtung der nachfolgenden Maßnahmen ist davon auszugehen, dassIndividuenverluste vermieden werden <strong>und</strong> die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenenFortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:• V 1: Abtrag von Boden <strong>und</strong>/oder Bodenvegetation, Durchführung von Auffüllungen<strong>und</strong> Roden/Zurückschneiden von Einzelbäumen außerhalb der für Vögel kritischenFortpflanzungszeit (Frühjahr-Sommer). Der aus ornithologischer Sichtbeste Zeitraum ist in diesem Fall zwischen 1. Oktober <strong>und</strong> 28. Februar• V 2: Freihalten von zu bebauenden <strong>und</strong> etwaig baubedingt benötigten Flächennach der Ernte (Schwarzbrache, kein Bewuchs!)CEF-Maßnahmen erforderlich:Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchGFür potenziell im Umfeld des Eingriffsbereichs vorkommenden Vogelarten des Offenlandeswerden etwaige baubedingte akustische <strong>und</strong> visuelle Störungen als nicht bedeutend eingestuft;diese dürften die potenziell regelmäßig genutzten Aktionsräume dieser Arten nicht einschränken.Anlagen- <strong>und</strong> betriebsbedingt ist ebenso im Umfeld nicht mit einer erheblichenZunahme von Beeinträchtigungen durch Verlärmung, Erschütterung etc. zu rechnen.Von eingriffsbedingten Zerschneidungseffekten ist für diese hochmobilen Arten nicht auszugehen,ebenso ist eingriffsbedingt nicht mit einer relevanten Zunahme des Kollisionsrisikos zurechnen.Störungen potenziell im Eingriffsbereich brütender Vogelarten des Offenlandes wären vorallem durch Arbeiten zur Unzeit, bau- <strong>und</strong> betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effektemöglich, eine potenzielle Brut von Vogelarten des Offenlandes ist daher im Eingriffsbereichweitestgehend zu vermeiden. Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird nichtbeeinträchtigt, wenn Vermeidungsmaßnahmen erfolgen, der Verbotstatbestand des Störensgem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist in dieser Hinsicht nicht erfüllt.Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:• V 1: Abtrag von Boden <strong>und</strong>/oder Bodenvegetation, Durchführung von Auffüllungen<strong>und</strong> Roden/Zurückschneiden von Einzelbäumen außerhalb der für Vögel kritischenFortpflanzungszeit (Frühjahr-Sommer). Der aus ornithologischer Sichtbeste Zeitraum ist in diesem Fall zwischen 1. Oktober <strong>und</strong> 28. FebruarJuni 2013

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