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Bebauungs- und Grünordnungsplan - Gaukönigshofen

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<strong>Gaukönigshofen</strong> - <strong>Bebauungs</strong>plan „Hirtenpfad“: saP 222.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchGFür potenziell im Umfeld des Eingriffsbereichs vorkommenden Baumbrüter werden etwaigebaubedingte akustische <strong>und</strong> visuelle Störungen als nicht bedeutend eingestuft; diese dürftendie potenziell regelmäßig genutzten Aktionsräume dieser Arten nicht einschränken. Anlagen<strong>und</strong>betriebsbedingt ist ebenso im Umfeld nicht mit einer erheblichen Zunahme von Beeinträchtigungendurch Verlärmung, Erschütterung etc. zu rechnen.Von eingriffsbedingten Zerschneidungseffekten ist für diese hochmobilen Arten nicht auszugehen,ebenso ist eingriffsbedingt nicht mit einer relevanten Zunahme des Kollisionsrisikos zurechnen.Störungen potenziell im Eingriffsbereich brütender Baumbrüter wären vor allem durch Arbeitenzur Unzeit, bau- <strong>und</strong> betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte möglich. DerErhaltungszustand der lokalen Populationen wird nicht beeinträchtigt, wenn Vermeidungsmaßnahmenerfolgen, der Verbotstatbestand des Störens gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchGist in dieser Hinsicht nicht erfüllt.Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:• V 1: Abtrag von Boden <strong>und</strong>/oder Bodenvegetation, Durchführung von Auffüllungen<strong>und</strong> Roden/Zurückschneiden von Einzelbäumen außerhalb der für Vögel kritischenFortpflanzungszeit (Frühjahr-Sommer). Der aus ornithologischer Sichtbeste Zeitraum ist in diesem Fall zwischen 1. Oktober <strong>und</strong> 28. FebruarCEF-Maßnahmen erforderlich:Störungsverbot ist erfüllt: ja neinVogelarten, deren (potenzielle) Reviere in den Eingriffsbereichhineinragen (Baumfalke, Dohle, Feldsperling, Graureiher, Grünspecht, Habicht,Kolkrabe, Mauersegler, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rotmilan,Schleiereule, Sperber, Turmfalke, Wanderfalke)1 Gr<strong>und</strong>informationenGruppe Europäischer Vogelarten nach VRLRote-Liste Status Deutschland: - bis 3 Rote-Liste Status Bayern: - bis 2Art(en) im UG nachgewiesen potenziell möglich Status: NahrungsgästeBis auf Schleiereule <strong>und</strong> Rotmilan sind alle Arten in Bayern noch relativ weit verbreitet <strong>und</strong>auch im Großraum Ochsenfurter <strong>und</strong> Gollachgau dokumentiert, so dass gr<strong>und</strong>sätzlich auchim weiteren Umfeld des Eingriffsbereichs von potenziellen Brutstätten der genannten Artenauszugehen ist. Die Schleiereule ist aus dem Ortsbereich von <strong>Gaukönigshofen</strong> als Brutvogeldokumentiert (ASK 1997 <strong>und</strong> 1998), Nachweise vom Rotmilan liegen z.B. aus dem BereichThierbach südöstlich von <strong>Gaukönigshofen</strong> vor (ASK). Der Eingriffsbereich selbst liegt imBereich potenziell vorhandener Reviere der aufgeführten Arten <strong>und</strong> wird hier (potenziell)zum brutplatznahen Nahrungserwerb genutzt. Auszugehen ist davon, dass die (potenziellen)Brutplätze der genannten Arten durchwegs außerhalb des Eingriffsbereiches liegen.Lokale Population:Etwaige Vorkommen der besagten Arten im Wirkraum sowie im nahen <strong>und</strong> weiteren Umfeldwerden lediglich als Teilpopulationen der Gesamtpopulationen im Großraum Ochsenfurter<strong>und</strong> Gollachgau angesehen.Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird demnach bewertet mit:Eine Bewertung des Erhaltungszustandes ist ohne großflächigere aktuelle Erhebungen nicht möglich.hervorragend (A) gut (B) mittel - schlecht (C) Bewertung nicht möglichJuni 2013

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