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Bebauungs- und Grünordnungsplan - Gaukönigshofen

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<strong>Gaukönigshofen</strong> - <strong>Bebauungs</strong>plan „Hirtenpfad“: saP 232.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 <strong>und</strong> 1 i.V.m. Abs. 5BNatSchGEs ist davon auszugehen, dass die (potenziellen) Brutplätze der genannten Arten durchwegsaußerhalb des direkten Eingriffsbereiches liegen <strong>und</strong> durch den geplanten Eingriff nicht geschädigtwerden.Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:CEF-Maßnahmen erforderlich:Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchGEtwaige baubedingte akustische <strong>und</strong> visuelle Störungen werden als nicht bedeutend eingestuft<strong>und</strong> dürften die potenziell regelmäßig genutzten Aktionsräume der aufgeführten Artennicht einschränken. Anlagen- <strong>und</strong> betriebsbedingt ist ebenso nicht mit einer erheblichen Zunahmevon Beeinträchtigungen durch Verlärmung, Erschütterung etc. zu rechnen.Mit Zerschneidungseffekten ist für diese hochmobilen Arten nicht zu rechnen. Ebenso ist eingriffsbedingtnicht mit einer relevanten Zunahme des Kollisionsrisikos zu rechnen.Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:CEF-Maßnahmen erforderlich:Störungsverbot ist erfüllt: ja nein5 Zusammenfassende Darlegung der Voraussetzungen für eineausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs.7 BNatSchGEntfällt, da keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchGerfüllt werden.5.1 Keine zumutbare AlternativeEntfällt, da keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchGerfüllt werden.5.2 Wahrung des Erhaltungszustandes5.2.1 Arten nach Anhang IV der FFH-RichtliniePflanzenarten nach Anhang IV der FFH-RichtliniePflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sind im Gebiet nicht vorhanden <strong>und</strong>auch potenziell nicht zu erwarten.Juni 2013

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