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Bebauungs- und Grünordnungsplan - Gaukönigshofen

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Gemeinde <strong>Gaukönigshofen</strong><strong>Bebauungs</strong>plan WA Hirtenpfad IUmweltbericht- Mahd der Luzerne mit Abtransport des Mähguts spät. Zum 15. Juni eines jedenJahres (nicht im Ansaatjahr); letzter Schnitt vor dem 1. September- Ernte oder Mulchen der Getreidestreifen zwischen 15. September <strong>und</strong> 1. Oktober- Regelmäßige jährliche Nachsaat der Getreidestreifen- Ein Umbruch der Getreidestreifen ist jährlich nach dem 15. Oktober möglichAlternativ dazu kann die Bewirtschaftung gemäß dem FHP 2 erfolgen:- Anbau von Winter- bzw. Sommergetreide mit zulässiger Zwischenfrucht (kein Mais)- Ernteverzicht auf mind. 25 % der Fläche in Form von mindestens zwei Streifen miteiner durchschnittlichen Breite von 5 m- Mulchen oder flaches Grubbern (max. 10 cm tief) der unbeerntete Getreidestreifenab dem 1. Oktober- einmalig nicht-wendende Stoppelbearbeitung frühestens 14 Tage nach der Ernte- flaches Pflügen der Gesamtfläche ab 15. OktoberZur Wahrung der kontinuierlichen ökologischen Funktion ist eine funktionierende Flächeals vorgezogene Ausgleichsmaßnahme vor Baubeginn zur Verfügung zu stellen.Aufgr<strong>und</strong> der beabsichtigten extensiven Bewirtschaftung mit positiven Effekten auch fürden Boden- <strong>und</strong> Wasserhaushalt sowie die Biotopvielfalt wird diese alsnaturschutzrechtlicher Ausgleich anerkannt.Insgesamt werden dem <strong>Bebauungs</strong>plan 0,63 ha an Ausgleichsflächen <strong>und</strong> –maßnahmenzugeordnet. Es verbleiben mit der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen wederdauerhafte Einschränkungen des Lebensraumpotenzials für Flora <strong>und</strong> Fauna nochnachhaltig spürbare Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes.Die Kosten für die Herstellung der Kompensationsmaßnahmen einschließlich derdauerhaften fachgerechten Pflege trägt die Gemeinde <strong>Gaukönigshofen</strong>.7. Prüfung anderweitiger PlanungsmöglichkeitenDas Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde <strong>Gaukönigshofen</strong> alsAllgemeines Wohngebiet dargestellt. Aufgr<strong>und</strong> dessen wurden Standortalternativen imvorliegenden Bauleitplanverfahren nicht geprüft.Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungs</strong>plans umfasst die östliche Teilfläche der imFlächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbaufläche.Erschließungs- oder Konzeptalternativen, die dem gr<strong>und</strong>sätzlichen Ziel der Planunginnerhalb des Geltungsbereiches entsprechen, wurden ebenso wie Differenzierungen derbaulichen Nutzungen <strong>und</strong> der Festsetzungen im Verlauf des <strong>Bebauungs</strong>planverfahrensaus Umweltsicht optimiert <strong>und</strong> unvermeidbare negative Umweltauswirkungeninsbesondere auf die Schutzgüter Mensch, Tiere / Pflanzen <strong>und</strong> Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbildunter Berücksichtigung der nutzungsbedingten Planungsansprüche reduziert:- Begrenzung der Gebäudehöhen, Vorgaben zur Gestaltung der Gebäude sowieBegrenzung von Geländeveränderungen zur Gewährleistung einer Einbindung desallgemeinen Wohngebietes in das Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild- Pflanzgebote zur Strukturanreicherung <strong>und</strong> Biotopvernetzung, Grün- <strong>und</strong>Freiraumgestaltung, Verbesserung des Kleinklimas <strong>und</strong> Erhöhung derAufenthaltsqualität- Festsetzungen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbote- Begrenzung der Bodenversiegelung auf die für die bauliche Entwicklung erforderlichenFlächenarc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner 17

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