Bebauungs- und Grünordnungsplan - Gaukönigshofen
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<strong>Gaukönigshofen</strong> - <strong>Bebauungs</strong>plan „Hirtenpfad“: saP 17Ameisenbläuling; vgl. Anhang 1: „Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums“).4.1.2.8 NachtfalterNachtfalter des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind im Eingriffsbereich wedernachgewiesen noch potenziell zu erwarten.Bei allen Nachtfalterarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie liegt das bayerische Verbreitungsgebietentweder nicht im Wirkraum (Haarstrangwurzeleule, Nachtkerzenschwärmer)oder es kommt kein erforderlicher Lebensraum im Wirkraum vor (Heckenwollafter;vgl. Anhang 1: „Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums“).4.1.2.9 SchneckenSchnecken des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind im Eingriffsbereich wedernachgewiesen noch potenziell zu erwarten.Bei allen Schneckenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie liegt das bayerische Verbreitungsgebietnicht im Wirkraum (Zierliche Tellerschnecke, Gebänderte Kahnschnecke;vgl. Anhang 1: „Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums“).4.1.2.10 MuschelnMuscheln des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind im Eingriffsbereich wedernachgewiesen noch potenziell zu erwarten.Für die Bachmuschel, die einzige Muschelart des Anhangs IV der FFH-Richtlinie inBayern, liegt das bayerische Verbreitungsgebiet nicht im Wirkraum; vgl. Anhang 1:„Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums“).4.2 Bestand <strong>und</strong> Betroffenheit europäischer Vogelarten nach Art. 1 derVogelschutz-RichtlinieBezüglich der Vogelarten nach VRL ergeben sich aus § 44 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 i.V.m.Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:Juni 2013