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Bebauungs- und Grünordnungsplan - Gaukönigshofen

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Gemeinde <strong>Gaukönigshofen</strong><strong>Bebauungs</strong>plan WA Hirtenpfad IUmweltberichtUnvermeidbare Beeinträchtigungen in Natur <strong>und</strong> Landschaft werden durch dieZuordnung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Boden,Natur <strong>und</strong> Landschaft mit einem Flächenumgriff von 0,63 ha außerhalb desGeltungsbereiches, auf den Gr<strong>und</strong>stücken mit den Fl.-Nrn. 665, 666 <strong>und</strong> 1609/ 1,vollständig kompensiert.Das Plangebiet befindet sich im Verbreitungszentrum vom Feldhamster <strong>und</strong> ist Jagdgebietfür Fledermäuse. Es ist als potenzieller Lebensraum für Vogelarten des Offenlandes (Brut-/Jagd-, Nahrungshabitat) zu bewerten. Gemeinschaftsrechtlich geschützte Artvorkommeninnerhalb des Geltungsbereichs sind nicht bekannt, können jedoch nicht generellausgeschlossen werden. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1i.V.m. Abs. 5 BNatSchG sind unter Beachtung der festgesetzten konfliktvermeidendenMaßnahmen nicht verursacht.Die nachfolgende Tabelle fasst die Inhalte des Umweltberichtes unter Berücksichtigungder festgesetzten Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen zusammen <strong>und</strong> bewertetdie zu erwartenden Umweltauswirkungen für die einzelnen Schutzgüter.Schutzgut Bestand Vermeidungs-/MinderungsmaßnahmenMensch,Wohnen,Wohnumfeld,Lufthygiene,Lärm,ErholungTiere <strong>und</strong>Pflanzen,biologischeVielfalt,Artenschutz,Natura 2000Bodenüberwiegend strukturarme intensivgenutzte Ackerflur nordöstlich derOrtslage in nordexponierter Lagegeringe Bedeutung für diesiedlungsnahe ErholungVorbelastungen durch Lärm (denGeltungsbereich querendeKreisstraße WÜ 47, VerkehrsflugplatzGiebelstadt)keine kartierten Biotope oderSchutzgebiet im Geltungsbereichlandwirtschaftlich genutzte Flächen(Acker, Wiese); randlicheGehölzstrukturen von der Planungnicht betroffenkeine Artnachweise gemäßArtenschutzkartierung im Gebiet;Nachweise von Fledermäusen, Vögel<strong>und</strong> Säugern im weiteren Umfeldpotenzielle Vorkommenverschiedener Fledermausarten(Jagdgebiet) <strong>und</strong> von Vögeln(bodenbrütende Offenlandarten,Gehölzbrüter, Kulturfolger;Einstufung alsFeldhamsterlebensraumVorbelastung durch Kreisstraße WÜ47, Verkehrsflugplatz Giebelstadt(Lärm, Staub) <strong>und</strong> intensivelandwirtschaftliche NutzungLehme <strong>und</strong> Lößlehme hoherErtragsfähigkeithohe Speicher- <strong>und</strong> Filterkapazitätkeine Altlasten bekanntBodendenkmal randlich betroffenPflanzgebote zur Grün- <strong>und</strong>Freiraumgestaltung, Sicherung desDurchgrünungsgradesPflanzgebote auf privatenGr<strong>und</strong>stücksflächen zur Einbindungin die LandschaftMaßnahmen zur Begrenzung derGebäudehöhePflanzgebote zur Grün- <strong>und</strong>Freiraumgestaltung, Sicherung desDurchgrünungsgradesVerwendung standortheimischerGehölzartenVermeidung artenschutzrechtlicherVerbote durch Rodungs- <strong>und</strong>Bauzeitenbeschränkung sowieFreihalten von Flächen nach derErnte (Schwarzbrache, keinBewuchs!) zur Vermeidung derEinwanderung des FeldhamstersVerwendung insektenfre<strong>und</strong>licherLeuchtmittelEinfriedungen sockellos, fürKleintiere durchlässig zu gestaltenBeschränkung der VersiegelungVerwendung durchlässiger Belägeauf Teilflächenschnelle BegrünungBegrenzung der Zulässigkeit vonGeländeveränderungenHinweise zum Schutz <strong>und</strong> zurLagerung des OberbodensErheblichkeit derverbleibendenUmweltauswirkungengeringmittelmittelarc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner 19

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