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Bebauungs- und Grünordnungsplan - Gaukönigshofen

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<strong>Bebauungs</strong>plan WA Hirtenpfad 1BegründungGrenzbebauungDurch eine nicht zulässige Grenzbebauung von Gebäuden an öffentlichen Wohnwegen, Fuß- <strong>und</strong> Radwegenwerden diese Wege besser in Ihre Umgebung integriert.GrünordnungGrünflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB sollen nach öffentlichen <strong>und</strong> privaten Grünflächen getrennt festgesetztwerden.Aussagen zu den grünordnerischen Festsetzungen werden unter Kapitel 7 behandelt.Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Boden, Natur <strong>und</strong> LandschaftZur erforderlichen grünordnerischen Kompensation der neuen Bauflächen sind Flächen für Maßnahmen zumSchutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Boden, Natur <strong>und</strong> Landschaft gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt.Die nähere Beschreibung erfolgt im Kapitel 7 <strong>und</strong> dem als Anlage 2 beigefügten Umweltbericht.ArtenschutzP:\GAUKÖNIGSHOFEN\21112_B-Plan WA Hirtenpfad 1\1_Planung\Entwurfsheft\BGR_B-Plan Hirtenpfad 1_<strong>Gaukönigshofen</strong>_120402_Fassung_130624.DOCZur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange wurden Festsetzungen für bauvorbereitende Maßnahmengetroffen.Bei der Errichtung der öffentlichen Beleuchtungseinrichtung ist auf den Einsatz von insektenfre<strong>und</strong>lichen Leuchtmittelzu achten.plan2o Ingenieur-GmbH, D-97232 Giebelstadt - 8 -

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