Bebauungs- und Grünordnungsplan - Gaukönigshofen
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<strong>Gaukönigshofen</strong> - <strong>Bebauungs</strong>plan „Hirtenpfad“: saP 256 Gutachterliches FazitFür eine Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie europäische Vogelarten gem.Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie sind Maßnahmen zur Vermeidung zu ergreifen, um Gefährdungenzu vermeiden oder zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände erfolgteunter Berücksichtigung dieser Vorkehrungen. Demnach sind keine Arten betroffen,für die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind.Bei allen vom Vorhaben betroffenen Arten wurde unter Einbeziehung der vorgesehenenMaßnahmen dargelegt, dass der derzeitige günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt bzw. der jetzige ungünstige Erhaltungszustand nicht weiter verschlechtert <strong>und</strong> eine Wiederherstellung einen günstigen Erhaltungszustandes nicht erschwertwird.Anderweitig zumutbare Alternativen (Standort- <strong>und</strong> technische Alternativen), die zueiner geringeren Betroffenheit gemeinschaftsrechtlich geschützter Tier- <strong>und</strong> Pflanzenartenführen würden, sind aus Sicht des Vorhabenträgers nicht vorhanden.Münnerstadt, 21. Juni 2013Stefan KaminskyJuni 2013