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Bebauungs- und Grünordnungsplan - Gaukönigshofen

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<strong>Bebauungs</strong>plan WA Hirtenpfad 1Begründung3 Planungsrechtliche VoraussetzungenDie Gemeinde <strong>Gaukönigshofen</strong> besitzt einen für das gesamte Gemeindegebiet gültigen Flächennutzungsplan. Indem wirksamen Flächennutzungsplan ist der Planbereich als Wohnbauflächen ausgewiesen.Um die planungsrechtliche Voraussetzung für zusätzliche Wohnbauflächen zu schaffen, hat der Gemeinderat von<strong>Gaukönigshofen</strong> in seiner Sitzung am 02.04.2012 die Aufstellung des hier vorliegenden <strong>Bebauungs</strong>planes „Hirtenpfad1“ beschlossen.Entsprechend der Planung ist die Fläche zukünftig als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO vorgesehen.Der <strong>Bebauungs</strong>plan wird dabei gr<strong>und</strong>sätzlich aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt. Deraktuelle Stand der Flächennutzungsplanänderung wird bei der Aufstellung des <strong>Bebauungs</strong>planes berücksichtigt.Die Aufstellung des <strong>Bebauungs</strong>planes ist im Regelverfahren durchzuführen.4 Städtebauliches KonzeptP:\GAUKÖNIGSHOFEN\21112_B-Plan WA Hirtenpfad 1\1_Planung\Entwurfsheft\BGR_B-Plan Hirtenpfad 1_<strong>Gaukönigshofen</strong>_120402_Fassung_130624.DOCDer Entwicklung des Planbereichs liegt ein Gesamtkonzept der Wohnbauflächen nördlich der Kirche zu Gr<strong>und</strong>e.Der Planbereich „Hirtenpfad 1“ stellt dabei den ersten Bauabschnitt bei der Entwicklung der Wohnbauflächen dar.Die Entwicklung ist so konzipiert, dass eine Erschließung in finanziell tragbaren Bauabschnitten möglich ist. Beginnendan der Kreuzung zum Baugebiet am Eichenpfad wird die Erschließung durch Straße, Kanal <strong>und</strong> Wasserabschnittsweise weiter geführt. Flächen für die Erweiterung der nächsten Bauabschnitte werden freigehalten.Fußläufige Verbindungen sollen sowohl zum angrenzenden Baugebiet Eichenpfad als auch zum Fuß- <strong>und</strong> Radwegentlang der Acholshäuser Straße hergestellt werden. Im Gebiet erfolgt eine durchgehend geführte Gehweganordnungmit Erweiterungsmöglichkeiten an die folgenden Bauabschnitte.Die städtebauliche Ordnung wird durch Art <strong>und</strong> Maß der baulichen Nutzung festgelegt.Um die bauliche Entwicklung weitgehend flexibel zu gestalten erfolgen die verbindlichen Vorgaben des <strong>Bebauungs</strong>plansdurch Festsetzungen zur überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksfläche.Darstellung <strong>und</strong> Festsetzungen zur Grünordnung werden ebenfalls im Rahmen des <strong>Bebauungs</strong>plans aufgenommenum eine Einbindung in den landschaftlich geprägten Lebensraum herzustellen.plan2o Ingenieur-GmbH, D-97232 Giebelstadt - 6 -

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