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Chronik und Berichte (Seite 169 - ARD

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sich die Ministerpräsidenten der Länder mit der<br />

für Wettbewerbsrecht zuständigen EU-Kommissarin<br />

Neelie Kroes (Foto unten) auf Eckpunkte<br />

einer Einstellung des Verfahrens. Deutschland<br />

übermittelte der Kommission zu diesem Zeitpunkt<br />

eine Liste mit konkreten Maßnahmen,<br />

auf deren Gr<strong>und</strong>lage die Europäische Kommission<br />

am 24. 4. 2007 förmlich entschied, das Beihilfeverfahren<br />

einzustellen.<br />

Im Gegensatz zur B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

wertet die Kommission die R<strong>und</strong>funkgebühren<br />

zwar als Beihilfe, betrachtet jedoch<br />

die von Deutschland übermittelten »zweckdienlichen<br />

Maßnahmen« als geeignet, die beihilferechtlichen<br />

Bedenken der Kommission<br />

zu beseitigen. Die Maßnahmen müssen nun<br />

innerhalb von zwei Jahren durch Staatsvertrag<br />

<strong>und</strong> auf Anstaltsebene umgesetzt werden. Die<br />

Entscheidung enthält eine Reihe sehr kritischer<br />

Punkte, trägt aber insgesamt der Entwicklungsgarantie<br />

des öffentlich-rechtlichen R<strong>und</strong>funks<br />

in der konvergierenden digitalen Medienwelt<br />

Rechnung.<br />

Einige Elemente der Entscheidung sind für<br />

den öffentlich-rechtlichen R<strong>und</strong>funk besonders<br />

wichtig:<br />

1. Die Entscheidung lässt keinen Zweifel, dass<br />

Telemedien <strong>und</strong> mobile Dienste vom Funktionsauftrag<br />

des öffentlich-rechtlichen R<strong>und</strong>funks<br />

gedeckt sind, allerdings bedürfen derartige<br />

Angebote eines klar definierten Auftrags.<br />

2. Alle neuen digitalen Angebote <strong>und</strong> Veränderungen<br />

schon bestehender digitaler Angebote<br />

im Bereich der neuen Medien bedürfen der Genehmigung<br />

durch die zuständigen R<strong>und</strong>funkgremien.<br />

Im R<strong>und</strong>funkstaatsvertrag wird ein<br />

neues Prüfungsverfahren festgelegt:<br />

_ Die R<strong>und</strong>funkanstalten müssen gegenüber<br />

den Gremien darlegen, dass ein Angebot den<br />

gesellschaftlichen Bedürfnissen entspricht, ei-<br />

Ministerpräsident Kurt Beck (r.), Vorsitzender<br />

der R<strong>und</strong>funkkommission der B<strong>und</strong>esländer,<br />

2006 zu Gast beim Präsidenten<br />

der EU-Kommission, José Manuel Barroso<br />

nen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb<br />

leistet <strong>und</strong> mit einem vertretbaren Aufwand<br />

hergestellt werden kann.<br />

_ Für Dritte besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen<br />

zu den »marktlichen« Auswirkungen<br />

des Angebots abzugeben.<br />

_ Die Länder überprüfen im Rahmen ihrer<br />

Rechtsaufsicht die von den Gremien genehmigten<br />

Angebote auf ihre Übereinstimmung mit<br />

dem gesetzlich festgelegten Auftrag.<br />

Nicht jede Änderung eines bestehenden<br />

digitalen Angebots muss dieses Prüfverfahren<br />

durchlaufen, denn dies würde zulasten der<br />

Programmautonomie gehen. Die R<strong>und</strong>funkanstalten<br />

müssen jedoch in Satzungen <strong>und</strong><br />

Richtlinien transparente <strong>und</strong> nachvollziehbare<br />

Kriterien festlegen, wann ein entsprechend<br />

neues bzw. geändertes Angebot vorliegt. Hierbei<br />

müssen die Anstalten bestimmte Kriterien<br />

berücksichtigen: Die Bedeutung des Vorhabens<br />

für den publizistischen Wettbewerb, die finanzielle<br />

Relevanz, die geplante Dauer des Vorhabens<br />

<strong>und</strong> die Frage, inwieweit vergleichbare<br />

Angebote von der R<strong>und</strong>funkanstalt bereits angeboten<br />

werden.<br />

3. Transparenz, Marktkonformität <strong>und</strong> Kontrolle<br />

bei kommerziellen Tätigkeiten, wie etwa<br />

dem Verkauf von Werbezeiten, sollen optimiert<br />

werden. Soweit dies noch nicht geschehen ist,<br />

müssen die R<strong>und</strong>funkanstalten kommerzielle<br />

Aktivitäten gr<strong>und</strong>sätzlich in Tochtergesellschaften<br />

auslagern. Die Prüfungsrechte der<br />

Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs<br />

der R<strong>und</strong>funkanstalten (KEF) <strong>und</strong> der Rech-<br />

R<strong>und</strong>funkpolitik 2006 A R D - J A H R B U C H 0 7 209

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