Chronik und Berichte (Seite 169 - ARD
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sich die Ministerpräsidenten der Länder mit der<br />
für Wettbewerbsrecht zuständigen EU-Kommissarin<br />
Neelie Kroes (Foto unten) auf Eckpunkte<br />
einer Einstellung des Verfahrens. Deutschland<br />
übermittelte der Kommission zu diesem Zeitpunkt<br />
eine Liste mit konkreten Maßnahmen,<br />
auf deren Gr<strong>und</strong>lage die Europäische Kommission<br />
am 24. 4. 2007 förmlich entschied, das Beihilfeverfahren<br />
einzustellen.<br />
Im Gegensatz zur B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />
wertet die Kommission die R<strong>und</strong>funkgebühren<br />
zwar als Beihilfe, betrachtet jedoch<br />
die von Deutschland übermittelten »zweckdienlichen<br />
Maßnahmen« als geeignet, die beihilferechtlichen<br />
Bedenken der Kommission<br />
zu beseitigen. Die Maßnahmen müssen nun<br />
innerhalb von zwei Jahren durch Staatsvertrag<br />
<strong>und</strong> auf Anstaltsebene umgesetzt werden. Die<br />
Entscheidung enthält eine Reihe sehr kritischer<br />
Punkte, trägt aber insgesamt der Entwicklungsgarantie<br />
des öffentlich-rechtlichen R<strong>und</strong>funks<br />
in der konvergierenden digitalen Medienwelt<br />
Rechnung.<br />
Einige Elemente der Entscheidung sind für<br />
den öffentlich-rechtlichen R<strong>und</strong>funk besonders<br />
wichtig:<br />
1. Die Entscheidung lässt keinen Zweifel, dass<br />
Telemedien <strong>und</strong> mobile Dienste vom Funktionsauftrag<br />
des öffentlich-rechtlichen R<strong>und</strong>funks<br />
gedeckt sind, allerdings bedürfen derartige<br />
Angebote eines klar definierten Auftrags.<br />
2. Alle neuen digitalen Angebote <strong>und</strong> Veränderungen<br />
schon bestehender digitaler Angebote<br />
im Bereich der neuen Medien bedürfen der Genehmigung<br />
durch die zuständigen R<strong>und</strong>funkgremien.<br />
Im R<strong>und</strong>funkstaatsvertrag wird ein<br />
neues Prüfungsverfahren festgelegt:<br />
_ Die R<strong>und</strong>funkanstalten müssen gegenüber<br />
den Gremien darlegen, dass ein Angebot den<br />
gesellschaftlichen Bedürfnissen entspricht, ei-<br />
Ministerpräsident Kurt Beck (r.), Vorsitzender<br />
der R<strong>und</strong>funkkommission der B<strong>und</strong>esländer,<br />
2006 zu Gast beim Präsidenten<br />
der EU-Kommission, José Manuel Barroso<br />
nen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb<br />
leistet <strong>und</strong> mit einem vertretbaren Aufwand<br />
hergestellt werden kann.<br />
_ Für Dritte besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen<br />
zu den »marktlichen« Auswirkungen<br />
des Angebots abzugeben.<br />
_ Die Länder überprüfen im Rahmen ihrer<br />
Rechtsaufsicht die von den Gremien genehmigten<br />
Angebote auf ihre Übereinstimmung mit<br />
dem gesetzlich festgelegten Auftrag.<br />
Nicht jede Änderung eines bestehenden<br />
digitalen Angebots muss dieses Prüfverfahren<br />
durchlaufen, denn dies würde zulasten der<br />
Programmautonomie gehen. Die R<strong>und</strong>funkanstalten<br />
müssen jedoch in Satzungen <strong>und</strong><br />
Richtlinien transparente <strong>und</strong> nachvollziehbare<br />
Kriterien festlegen, wann ein entsprechend<br />
neues bzw. geändertes Angebot vorliegt. Hierbei<br />
müssen die Anstalten bestimmte Kriterien<br />
berücksichtigen: Die Bedeutung des Vorhabens<br />
für den publizistischen Wettbewerb, die finanzielle<br />
Relevanz, die geplante Dauer des Vorhabens<br />
<strong>und</strong> die Frage, inwieweit vergleichbare<br />
Angebote von der R<strong>und</strong>funkanstalt bereits angeboten<br />
werden.<br />
3. Transparenz, Marktkonformität <strong>und</strong> Kontrolle<br />
bei kommerziellen Tätigkeiten, wie etwa<br />
dem Verkauf von Werbezeiten, sollen optimiert<br />
werden. Soweit dies noch nicht geschehen ist,<br />
müssen die R<strong>und</strong>funkanstalten kommerzielle<br />
Aktivitäten gr<strong>und</strong>sätzlich in Tochtergesellschaften<br />
auslagern. Die Prüfungsrechte der<br />
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs<br />
der R<strong>und</strong>funkanstalten (KEF) <strong>und</strong> der Rech-<br />
R<strong>und</strong>funkpolitik 2006 A R D - J A H R B U C H 0 7 209