Chronik und Berichte (Seite 169 - ARD
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Zum einen begegnet die <strong>ARD</strong> keinen<br />
Schwierigkeiten seitens der Rechteinhaber, alle<br />
Urheberrechte unter der Maßgabe der unverschlüsselten<br />
Ausstrahlung zu erwerben. Der<br />
Gesichtspunkt des territorialen Schutzes der<br />
Urheberrechte gilt für die terrestrische Ausstrahlung<br />
<strong>und</strong> für die Kabelweiterverbreitung<br />
ohnehin nicht, weil hier eine geografische Begrenzung<br />
des Signalzugangs durch die Technik<br />
vorgegeben ist. Er gilt aber auch nicht, anders<br />
als dies immer wieder behauptet wird, für die<br />
Satellitenübertragung. Tatsächlich funktioniert<br />
die deutsche Sprachfassung von europaweit<br />
ausgestrahlten Programmen bereits wie eine Verschlüsselung.<br />
Dabei bilden nicht einmal große<br />
Sportrechte eine Ausnahme. So konnten <strong>ARD</strong><br />
<strong>und</strong> ZDF die Rechte an der Fußballweltmeisterschaft<br />
2014 für die unverschlüsselte Ausstrahlung<br />
über Satellit erwerben. Auch die Fußball-<br />
Europameisterschaft 2008 <strong>und</strong> die Olympischen<br />
Sommerspiele in Peking im gleichen Jahr wird<br />
die <strong>ARD</strong> unverschlüsselt übertragen.<br />
Auf anderen Plattformen, allen voran der<br />
Terrestrik <strong>und</strong> dem Kabel, hält die <strong>ARD</strong> ebenfalls<br />
im Interesse ihrer Zuschauer an der unverschlüsselten<br />
Ausstrahlung ihrer Programme<br />
fest. So konnte die <strong>ARD</strong> in 2006 auch die erste<br />
Vereinbarung mit der Deutschen Telekom über<br />
die Weiterverbreitung ihrer Programme über<br />
IPTV (Internet Protocol Television) mit dieser<br />
Maßgabe abschließen. Als hilfreich bewertete<br />
die <strong>ARD</strong> in diesem Zusammenhang auch Äußerungen<br />
aus der Politik, dass kein R<strong>und</strong>funkveranstalter<br />
zur Verschlüsselung seiner Programme<br />
gezwungen werden dürfe. Solange umgekehrt<br />
jedoch auch kein Veranstalter an der Verschlüsselung<br />
seiner Programme gehindert wird, zeichnet<br />
sich ab, dass sich die Unterschiede zwischen<br />
öffentlich-rechtlichem <strong>und</strong> kommerziellem<br />
R<strong>und</strong>funk in der dualen R<strong>und</strong>funkordnung der<br />
Zukunft für die Zuschauer noch deutlicher zeigen<br />
werden. Dazu müssen die <strong>ARD</strong>-Programme<br />
in jedem Fall »vor der Mautstelle« für das kommerzielle<br />
Fernsehen empfangbar bleiben.<br />
Anders als bei der Diskussion über die Verschlüsselung<br />
stehen die öffentlich-rechtlichen<br />
<strong>und</strong> die privaten R<strong>und</strong>funkveranstalter jedoch<br />
auf der gleichen <strong>Seite</strong>, wenn es darum geht,<br />
sicherzustellen, dass ihre Programme in der<br />
digitalisierten Medienwelt für den Zuschauer<br />
noch auffindbar bleiben. Deshalb haben <strong>ARD</strong>,<br />
ZDF <strong>und</strong> VPRT (Verband Privater R<strong>und</strong>funk<br />
<strong>und</strong> Telemedien) im Oktober 2006 eine Verab-<br />
redung über die Kriterien getroffen, nach denen<br />
elektronische Programmführer (EPGs) <strong>und</strong><br />
Navigatoren ihre Programme präsentieren <strong>und</strong><br />
auffindbar machen. Gemeinsam setzen sich die<br />
Unterzeichner der »Empfehlungen zur Ausgestaltung<br />
von Navigatoren <strong>und</strong> Elektronischen<br />
Programmführern« dafür ein, dass Netz- <strong>und</strong><br />
Plattformbetreiber diese Spezifikationen einheitlich<br />
verwenden, um für die Verbraucher die<br />
bestmögliche Orientierung innerhalb der Angebote<br />
<strong>und</strong> eine optimale Nutzerfre<strong>und</strong>lichkeit<br />
der Software zu gewährleisten.<br />
_ Verteilungskampf um die digitale Dividende<br />
Das Jahr 2006 bot den Auftakt für eine intensive<br />
Diskussion über die Nutzung der digitalen<br />
Dividende, also die durch die Digitalisierung<br />
der R<strong>und</strong>funkübertragung frei werdenden Nutzungskapazitäten.<br />
Eine solche Dividende fällt<br />
in jedem Netz an, das bisher für die analoge<br />
R<strong>und</strong>funkübertragung genutzt wurde, also<br />
zum Beispiel im Kabel. Der Abschluss der Verhandlungen<br />
der Internationalen Funkverwaltungskonferenz<br />
in Genf im Frühsommer 2006<br />
setzte aber zunächst einen Verteilungskampf<br />
über die digitale Dividende in der terrestrischen<br />
Auf der IPTV-Plattform der Telekom<br />
sind auch die Dritten Programme der<br />
<strong>ARD</strong>-Anstalten vertreten.<br />
R<strong>und</strong>funkübertragung in Gang. Dieser Verteilungskampf<br />
dreht sich um die Frage, ob das<br />
frei werdende terrestrische R<strong>und</strong>funkspektrum<br />
wiederum für R<strong>und</strong>funkzwecke verwendet werden<br />
oder ob es an r<strong>und</strong>funkfremde Nutzer,<br />
etwa Mobilfunk <strong>und</strong> andere Plattformbetreiber,<br />
vergeben werden soll, für die dieses Spektrum<br />
ebenfalls sehr attraktiv ist.<br />
R<strong>und</strong>funkpolitik 2006 A R D - J A H R B U C H 0 7 215