20.11.2012 Aufrufe

Chronik und Berichte (Seite 169 - ARD

Chronik und Berichte (Seite 169 - ARD

Chronik und Berichte (Seite 169 - ARD

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Zum einen begegnet die <strong>ARD</strong> keinen<br />

Schwierigkeiten seitens der Rechteinhaber, alle<br />

Urheberrechte unter der Maßgabe der unverschlüsselten<br />

Ausstrahlung zu erwerben. Der<br />

Gesichtspunkt des territorialen Schutzes der<br />

Urheberrechte gilt für die terrestrische Ausstrahlung<br />

<strong>und</strong> für die Kabelweiterverbreitung<br />

ohnehin nicht, weil hier eine geografische Begrenzung<br />

des Signalzugangs durch die Technik<br />

vorgegeben ist. Er gilt aber auch nicht, anders<br />

als dies immer wieder behauptet wird, für die<br />

Satellitenübertragung. Tatsächlich funktioniert<br />

die deutsche Sprachfassung von europaweit<br />

ausgestrahlten Programmen bereits wie eine Verschlüsselung.<br />

Dabei bilden nicht einmal große<br />

Sportrechte eine Ausnahme. So konnten <strong>ARD</strong><br />

<strong>und</strong> ZDF die Rechte an der Fußballweltmeisterschaft<br />

2014 für die unverschlüsselte Ausstrahlung<br />

über Satellit erwerben. Auch die Fußball-<br />

Europameisterschaft 2008 <strong>und</strong> die Olympischen<br />

Sommerspiele in Peking im gleichen Jahr wird<br />

die <strong>ARD</strong> unverschlüsselt übertragen.<br />

Auf anderen Plattformen, allen voran der<br />

Terrestrik <strong>und</strong> dem Kabel, hält die <strong>ARD</strong> ebenfalls<br />

im Interesse ihrer Zuschauer an der unverschlüsselten<br />

Ausstrahlung ihrer Programme<br />

fest. So konnte die <strong>ARD</strong> in 2006 auch die erste<br />

Vereinbarung mit der Deutschen Telekom über<br />

die Weiterverbreitung ihrer Programme über<br />

IPTV (Internet Protocol Television) mit dieser<br />

Maßgabe abschließen. Als hilfreich bewertete<br />

die <strong>ARD</strong> in diesem Zusammenhang auch Äußerungen<br />

aus der Politik, dass kein R<strong>und</strong>funkveranstalter<br />

zur Verschlüsselung seiner Programme<br />

gezwungen werden dürfe. Solange umgekehrt<br />

jedoch auch kein Veranstalter an der Verschlüsselung<br />

seiner Programme gehindert wird, zeichnet<br />

sich ab, dass sich die Unterschiede zwischen<br />

öffentlich-rechtlichem <strong>und</strong> kommerziellem<br />

R<strong>und</strong>funk in der dualen R<strong>und</strong>funkordnung der<br />

Zukunft für die Zuschauer noch deutlicher zeigen<br />

werden. Dazu müssen die <strong>ARD</strong>-Programme<br />

in jedem Fall »vor der Mautstelle« für das kommerzielle<br />

Fernsehen empfangbar bleiben.<br />

Anders als bei der Diskussion über die Verschlüsselung<br />

stehen die öffentlich-rechtlichen<br />

<strong>und</strong> die privaten R<strong>und</strong>funkveranstalter jedoch<br />

auf der gleichen <strong>Seite</strong>, wenn es darum geht,<br />

sicherzustellen, dass ihre Programme in der<br />

digitalisierten Medienwelt für den Zuschauer<br />

noch auffindbar bleiben. Deshalb haben <strong>ARD</strong>,<br />

ZDF <strong>und</strong> VPRT (Verband Privater R<strong>und</strong>funk<br />

<strong>und</strong> Telemedien) im Oktober 2006 eine Verab-<br />

redung über die Kriterien getroffen, nach denen<br />

elektronische Programmführer (EPGs) <strong>und</strong><br />

Navigatoren ihre Programme präsentieren <strong>und</strong><br />

auffindbar machen. Gemeinsam setzen sich die<br />

Unterzeichner der »Empfehlungen zur Ausgestaltung<br />

von Navigatoren <strong>und</strong> Elektronischen<br />

Programmführern« dafür ein, dass Netz- <strong>und</strong><br />

Plattformbetreiber diese Spezifikationen einheitlich<br />

verwenden, um für die Verbraucher die<br />

bestmögliche Orientierung innerhalb der Angebote<br />

<strong>und</strong> eine optimale Nutzerfre<strong>und</strong>lichkeit<br />

der Software zu gewährleisten.<br />

_ Verteilungskampf um die digitale Dividende<br />

Das Jahr 2006 bot den Auftakt für eine intensive<br />

Diskussion über die Nutzung der digitalen<br />

Dividende, also die durch die Digitalisierung<br />

der R<strong>und</strong>funkübertragung frei werdenden Nutzungskapazitäten.<br />

Eine solche Dividende fällt<br />

in jedem Netz an, das bisher für die analoge<br />

R<strong>und</strong>funkübertragung genutzt wurde, also<br />

zum Beispiel im Kabel. Der Abschluss der Verhandlungen<br />

der Internationalen Funkverwaltungskonferenz<br />

in Genf im Frühsommer 2006<br />

setzte aber zunächst einen Verteilungskampf<br />

über die digitale Dividende in der terrestrischen<br />

Auf der IPTV-Plattform der Telekom<br />

sind auch die Dritten Programme der<br />

<strong>ARD</strong>-Anstalten vertreten.<br />

R<strong>und</strong>funkübertragung in Gang. Dieser Verteilungskampf<br />

dreht sich um die Frage, ob das<br />

frei werdende terrestrische R<strong>und</strong>funkspektrum<br />

wiederum für R<strong>und</strong>funkzwecke verwendet werden<br />

oder ob es an r<strong>und</strong>funkfremde Nutzer,<br />

etwa Mobilfunk <strong>und</strong> andere Plattformbetreiber,<br />

vergeben werden soll, für die dieses Spektrum<br />

ebenfalls sehr attraktiv ist.<br />

R<strong>und</strong>funkpolitik 2006 A R D - J A H R B U C H 0 7 215

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!