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50 3/1998die Erstellung eines Sachverständigengutachten beim Amt der Oö. Landesregierung,Abt. BauME-Straßenverkehrstechnik, beantragen.Zu diesem Gutachten müssen auch die Kammern, gem. § 94 f StVO, zu einerStellungnahme eingeladen werden. Aufgrund des Sachverständigengutachtenbzw. dem Ergebnis der eingeholten Stellungnahmen der Interessensvertretungenkann der Gemeinderat durch Verordnung gem. § 43 StVO eine Geschwindigkeitsbeschränkungerlassen.Mit der Gemeinde Roßleithen wurde besprochen, gemeinsam eine 70 kmh-Beschränkung zu erlassen.Der Antrag des Vorsitzenden auf Einleitung des Verfahren zur Erlassungeiner 70 Kmh-Geschwindigkeitsbeschränkung wird einstimmig durch Hebender Hand angenommen.Einwendung:5. Altwohnhaussanierungsdarlehen für Haus Wdg. 19 (Herberge)In der Gemeinderatssitzung vom 11. Sep. 1997, TOP 5, hat der Gemeinderateinstimmig die Annahme des vom Amt der o.ö. Landesregierung mit SchreibenWo-715461E 00 000 000, vom 21. Aug. 1997, für die Altwohnhaussanierung zugesichertenAnnuitätenzuschusses für das bei der Sparkasse <strong>Windischgarsten</strong>aufzunehmenden Darlehen angenommen.Die Darlehensurkunde S 300.000,--, mit 10,0 Jahre Laufzeit, einem Zinssatz vonderzeit 5,0 % p.a. kontokorrentmäßig berechnet, dekursiv verzinst und dem Darlehenskontohalbjährlich angelastet. Wobei der Zinssatz an die Sekundärmarktrendite,veröffentlicht von der NB in Tab. 5.4 „Emittenten gesamt“ ohne Aufschlag,kaufmännisch gerundet 1/8 %, gebunden ist. Die Anpassung des Zinssatzeserfolgt jeweils halbjährlich.Die Darlehensurkunde wird vollinhaltlich verlesen und liegt als Anlage „A“ demProtokoll bei.Auf Antrag des Vorsitzenden ist der Gemeinderat mittels Heben der Handeinstimmig damit einverstanden, der Darlehensurkunde über den Betragvon 300.000,-- S, der Sparkasse <strong>Windischgarsten</strong>, vom 16. 1. 1998, für dieSanierung des gemeindeeigenen Hauses <strong>Windischgarsten</strong> Nr. 19 – Herberge– zuzustimmen.Einwendungen:50

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