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47 3/19982. Aigner Wilhelm, Grundstücksarrondierung für GeschäftserweiterungHerr Aigner Wilhelm, <strong>Windischgarsten</strong> 75 hat mit Schreiben vom 27. Okt. 1997um die Bewilligung zur Erweiterung seines Geschäftes auf Baufläche 100 bzw.Parz. 133/2, KG <strong>Windischgarsten</strong>, zum Teil auch über öffentliches Gut, ersucht.Dieses Ansuchen ist bereits in der Dezember-Sitzung beraten, aber zur Klärungvon Detailfragen vertagt worden. Inzwischen wurde geklärt, daßa) das in den Gehsteig ragende südöstliche Eck des Altbaues zum Teil abgetragenund zum Teil nur im Erdgeschoß zurückgesetzt wird, sodaß auch auf der„Aigner“-Seite der Gehsteig entlang der Gleinkerseestraße (Parz. 957/28) ineiner Mindestbreite von ≈ 90 cm ausgebaut werden kann.b) das südöstliche Eck des Gartens in einer Geraden zur in Punkt a) genanntenzurückversetzten Gebäudeflucht begradigt wird und die Flächen vom öffentlichenGut bzw. Aigner-Grundstück durch einen Geometer vermessen und dieGrundbuchsordnung hergestellt wird.c) das östliche, über den Gehsteig errichtete Vordach über öffentliches Gut genehmigtwird und dafür der für geringfügige öffentliche Flächen zu leistendeErrinnerungsschilling als Pachtzins verrechnet wird.Herr Aigner Wilhelm kommentiert, daß die bisherigen Verhältnisse nicht mehrtragbar waren. Wenn schon gebaut wird, soll ein gerader durchgehender Gehsteigerrichtet werden. Er würde dafür einen Teil seines Hauses und seines Gartenshergeben.Von Herrn GV Christian Habersack wird die Frage eingeworfen, wer die baulichenMaßnahmen der Außengestaltung finanziert. Dazu sagt Herr Bgm. Hufnagl,daß die baulichen Maßnahmen bei seinem Haus und die Kosten der Herstellungder Grundbuchsordnung natürlich von Herrn Aigner selbst finanziert werden. DieKosten für die Gestaltung des öffentlichen Gutes werden von der Gemeinde getragen.Es wird aber mit der Mitarbeit von Herrn Aigner gerechnet. Über einenParkplatz mit Kurzparkzone wird noch beraten werden.Herr Aigner Wilhelm geht nach der Beratung, an der er auf Wunsch des Vorsitzendenteilgenommen hat, aus dem Sitzungssaal, da er gemäß § 64 Oö. GemO1990 befangen ist.Über Antrag des Vorsitzenden wird mittels Heben der Hand der einstimmigeBeschluß gefaßt, dem Antrag zur Grundstücksbereinigung zwischen derGleinkerseestraße und der Liegenschaft Wilhelm Aigner, Baufläche 100bzw. Parz. 133/2, KG <strong>Windischgarsten</strong>, sowie zur Verpachtung des Gehsteigesentlang der östlichen Grundgrenze der vorbenannten Parzellen, zuErrichtung eines Vordaches, gegen Bezahlung des ortsüblichen Erinnerungsschillings,zu genehmigen. Die Anfallenden Kosten zur Herstellungder Grundbuchsordnung sind vom Antragsteller zu tragen.Herr Aigner Wilhelm wird wieder in den Sitzungssaal gerufen.Einwendungen:47

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