Anreise mit Bahn - sächsischer Sportverband Volleyball eV
Anreise mit Bahn - sächsischer Sportverband Volleyball eV
Anreise mit Bahn - sächsischer Sportverband Volleyball eV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
g) i) die Verabschiedung und Änderung der Satzung<br />
h) j) die Verabschiedung von Ordnungen, deren Änderungen sowie Genehmigung ihrer<br />
Änderungen<br />
i) k) die Erledigung der eingebrachten Anträge<br />
j) l) die Festlegung der finanziellen Leistungen der Mitglieder<br />
k) m) den Ausschluss von Mitgliedern<br />
l) n) die Auflösung des SSVB.<br />
(3) Die Aufgaben in § 14 (2) a, b, c, e, f, g, i, k dürfen keinem anderen Organ übertragen<br />
werden.<br />
Antragsteller: Vorstand<br />
§17 Termin, Zusammensetzung, Aufgaben<br />
(4) Aufgaben des Hauptausschusses:<br />
...<br />
g) Wahl von Ehrenpräsidenten und Ernennung von Ehren<strong>mit</strong>gliedern gemäß<br />
Landesehrungsordnung<br />
g) h) Verabschieden von Ordnungen für den SSVB<br />
§22 Bestehende Ausschüsse:<br />
(1) Es bestehen folgende Ausschüsse:<br />
...<br />
k) Landesfinanzausschuss.<br />
Anträge auf Satzungsänderung<br />
Antragsteller: Vorstand und Landesausschuss BFS<br />
Antragsteller: Landesrechtsausschuss<br />
F) DAS VERBANDSSCHIEDSGERICHT<br />
§23 Zusammensetzung, Aufgaben<br />
(2) Mitglieder des Verbandsschiedsgerichtes dürfen an Entscheidungen nicht <strong>mit</strong>wirken, wenn<br />
sie Angehöriger eines einer beteiligten Mitglieds Partei sind oder in ihrer Person Gründe<br />
der Ausschließung oder Ablehnung entsprechend § 41, 42 ZPO vorliegen. Im<br />
Bedarfsfall bestellt der Vorstand ein unabhängiges Gericht. Darf der Vorsitzende an der<br />
Entscheidung nicht <strong>mit</strong>wirken, übernimmt der älteste Beisitzer den Vorsitz.<br />
Im Bedarfsfalle (Landesrechtsordnung, Punkt 7.6) kann befristet oder dauerhaft Im Bedarfsfall<br />
beruft der Vorstand einen Ersatzbeisitzer, der vom Präsidium zu bestätigen<br />
ist. <strong>mit</strong> vollem Stimmrecht berufen werden.<br />
(3) ....<br />
(4) Aufgaben des Verbandsschiedsgerichts sind:<br />
a) Überwachung der inhaltlichen Gestaltung von Beschlüssen und Ordnungen der Organe<br />
des SSVB unter Beachtung der in 3 a) bis d) genannten Rechtsgrundlagen<br />
b) Verhandlung der Widersprüche und Proteste die Entscheidung von Streitigkeiten<br />
zwischen Mitgliedern des SSVB, zwischen Mitgliedern und Organen des<br />
SSVB sowie zwischen Organen des SSVB oder Dritten gegen Beschlüsse und<br />
Ordnungen des SSVB<br />
c) die Feststellung und Ahndung von Verstößen gegen die Satzung oder Ordnungen<br />
des SSVB durch den SSVB oder seine Organe auf Landesebene<br />
15