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Anreise mit Bahn - sächsischer Sportverband Volleyball eV

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g) i) die Verabschiedung und Änderung der Satzung<br />

h) j) die Verabschiedung von Ordnungen, deren Änderungen sowie Genehmigung ihrer<br />

Änderungen<br />

i) k) die Erledigung der eingebrachten Anträge<br />

j) l) die Festlegung der finanziellen Leistungen der Mitglieder<br />

k) m) den Ausschluss von Mitgliedern<br />

l) n) die Auflösung des SSVB.<br />

(3) Die Aufgaben in § 14 (2) a, b, c, e, f, g, i, k dürfen keinem anderen Organ übertragen<br />

werden.<br />

Antragsteller: Vorstand<br />

§17 Termin, Zusammensetzung, Aufgaben<br />

(4) Aufgaben des Hauptausschusses:<br />

...<br />

g) Wahl von Ehrenpräsidenten und Ernennung von Ehren<strong>mit</strong>gliedern gemäß<br />

Landesehrungsordnung<br />

g) h) Verabschieden von Ordnungen für den SSVB<br />

§22 Bestehende Ausschüsse:<br />

(1) Es bestehen folgende Ausschüsse:<br />

...<br />

k) Landesfinanzausschuss.<br />

Anträge auf Satzungsänderung<br />

Antragsteller: Vorstand und Landesausschuss BFS<br />

Antragsteller: Landesrechtsausschuss<br />

F) DAS VERBANDSSCHIEDSGERICHT<br />

§23 Zusammensetzung, Aufgaben<br />

(2) Mitglieder des Verbandsschiedsgerichtes dürfen an Entscheidungen nicht <strong>mit</strong>wirken, wenn<br />

sie Angehöriger eines einer beteiligten Mitglieds Partei sind oder in ihrer Person Gründe<br />

der Ausschließung oder Ablehnung entsprechend § 41, 42 ZPO vorliegen. Im<br />

Bedarfsfall bestellt der Vorstand ein unabhängiges Gericht. Darf der Vorsitzende an der<br />

Entscheidung nicht <strong>mit</strong>wirken, übernimmt der älteste Beisitzer den Vorsitz.<br />

Im Bedarfsfalle (Landesrechtsordnung, Punkt 7.6) kann befristet oder dauerhaft Im Bedarfsfall<br />

beruft der Vorstand einen Ersatzbeisitzer, der vom Präsidium zu bestätigen<br />

ist. <strong>mit</strong> vollem Stimmrecht berufen werden.<br />

(3) ....<br />

(4) Aufgaben des Verbandsschiedsgerichts sind:<br />

a) Überwachung der inhaltlichen Gestaltung von Beschlüssen und Ordnungen der Organe<br />

des SSVB unter Beachtung der in 3 a) bis d) genannten Rechtsgrundlagen<br />

b) Verhandlung der Widersprüche und Proteste die Entscheidung von Streitigkeiten<br />

zwischen Mitgliedern des SSVB, zwischen Mitgliedern und Organen des<br />

SSVB sowie zwischen Organen des SSVB oder Dritten gegen Beschlüsse und<br />

Ordnungen des SSVB<br />

c) die Feststellung und Ahndung von Verstößen gegen die Satzung oder Ordnungen<br />

des SSVB durch den SSVB oder seine Organe auf Landesebene<br />

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