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Anreise mit Bahn - sächsischer Sportverband Volleyball eV

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Anträge zur Landesrechtsordnung<br />

8.5 8.7 Gegen Entscheidungen des Verbandsschiedsgerichtes gibt es innerhalb des SSVB<br />

keine Rechts<strong>mit</strong>tel.<br />

8.6 8.8 Die Berufungsentscheidung kann lauten:<br />

a) auf Bestätigung der angefochtenen Entscheidung<br />

b) auf Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und eigene gültige abschließende<br />

Entscheidung<br />

c) auf Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückweisung an die<br />

zuständige Instanz.<br />

9. Kosten<br />

Die Kosten für ein Verfahren setzen sich zusammen aus<br />

a) den Hinterlegungsgebühren und<br />

b) den Auslagen.<br />

den Gebühren und den Auslagen. Die Auslagen werden als Pauschale erhoben,<br />

deren Höhe vom Präsidium festgelegt wird.<br />

9.1 Die Kosten sind vom unterliegenden Beteiligten zu tragen.<br />

9.2 Bei teilweisem Unterliegen oder Erledigung sind die Kosten angemessen zu verteilen.<br />

9.3 Obsiegt der Antragsteller in vollem Umfang, ist ihm die Hinterlegungsgebühr Gebühr voll<br />

zu erstatten.<br />

9.4 Bei Antragsrücknahme sind dem SSVB die Auslagen zu ersetzen.<br />

9.6 Aufwendungen der Beteiligten werden nicht erstattet.<br />

10. Inkrafttreten<br />

Die Landesrechtsordnung wurde vom Hauptausschuss am 08.04.1995 verabschiedet und trat<br />

<strong>mit</strong> sofortiger Wirkung in Kraft. Sie wurde vom Hauptausschuss des SSVB am 13.05.2000<br />

bestätigt und auf den Hauptausschüssen am 24.05.2003 und 22.05.2004 <strong>mit</strong> Änderungen<br />

bestätigt. Der Verbandstag des SSVB bestätigte die Landesrechtsordnung <strong>mit</strong> Änderungen<br />

am 17.06.2006. Der ao. Verbandstag beschließt die Veränderungen der Landesrechtsordnung<br />

am 14. Juni 2008.<br />

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