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Anreise mit Bahn - sächsischer Sportverband Volleyball eV

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Anträge zur Landesspielordnung<br />

10.1.5 Mannschaften, die im Verlauf der angesetzten Pflichtspiele Meisterschaftsspiele<br />

(Punktspiele) ohne Bestätigung des Staffelleiters lt. 16.6 zu 2 Spieltagen nicht antreten,<br />

werden außer bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Punkt 16.6 vom weiteren<br />

Spielverkehr ausgeschlossen. Die bis dahin erreichten Ergebnisse werden annulliert.<br />

10.2 Pokalspiele<br />

Die Pokalspiele des SSVB werden durch die sind in der Pokalspielordnung geregelt.<br />

10.3 Meisterschaften der Senioren und Jugend<br />

Für Jugendliche und Senioren werden Meisterschaften getrennt nach Geschlechtern<br />

durchgeführt. Sie Es werden nach Zahl der Meldungen Spielrunden oder Turniere durchgeführt.<br />

Es gelten folgende Altersklassen und Netzhöhen:<br />

Seniorinnen I 32 Jahre und älter 2,24 m<br />

Seniorinnen II 38 Jahre und älter 2,20 m<br />

Seniorinnen III 44 Jahre und älter 2,20 m<br />

Senioren I 36 Jahre und älter 2,43 m<br />

Senioren II 42 Jahre und älter 2,40 m<br />

Senioren III 48 Jahre und älter 2,40 m<br />

Senioren IV 54 Jahre und älter 2,35 m<br />

Für die Altersklassen der Jugend (A - F) gelten die Festlegungen der Jugendspielordnung.<br />

10.4 Der überregionale Spielverkehr<br />

Er wird auf<br />

a) Bundesebene (Bundesligen, Deutsche Meisterschaften, Pokalmeisterschaften)<br />

b) Regionalebene (Regionalligen, Regionalmeisterschaften, Regionalpokalmeisterschaften)<br />

c) Sachsenliga und Sachsenklassen je Damen und Herren ausgetragen.<br />

Zu a) und b) werden die Details in der Bundesspielordnung <strong>mit</strong> ihren Anlagen und in der<br />

Jugendspielordnung der DVJ geregelt. Dadurch sind Bestimmungen über Zahlungsbedingungen<br />

und Austragungsmodus sowie bei Rundenspielen über Besetzung, Auf - und<br />

Abstieg, Schiedsrichtereinsatz und Bestrafungen geregelt.<br />

Das Präsidium kann über Veränderungen bzw. Zusätze zur Landesspielordnung entscheiden.<br />

10.5 Das Aufstiegsrecht in die Regionalliga richtet sich nach Anlage 3 zur Bundesspielordnung.<br />

Danach steigt die jeweils bestplatzierte Mannschaft der Sachsenliga direkt auf.<br />

Die Meldung beim Regionalspielwart nimmt der Landesspielwart bis 15.04. eines Jahres<br />

vor. Absteiger aus der Regionalliga werden von der nächst niederen Spielklasse des<br />

SSVB aufgenommen, aus der entsprechend mehr Mannschaften abzusteigen haben.<br />

11. Sachsenliga<br />

Es wird eine Sachsenliga bei den Damen und Herren Frauen und Männern <strong>mit</strong> je<br />

9 Mannschaften gebildet. Der Aufstieg in die Regionalliga richtet sich nach der<br />

Anlage Regionalliga-Ordnung der Bundesspielordnung. Danach steigt die jeweils<br />

bestplatzierte Mannschaft der Sachsenliga auf. Die Meldung beim Regionalspielwart<br />

nimmt der Landesspielwart bis zum 15. April vor. Absteiger aus<br />

der Regionalliga werden von der Sachsenliga aufgenommen. richtet sich nach<br />

den überregionalen Vorschriften. Für den Abstieg gilt die Regelung 10.1.4.<br />

12. Sachsenklassen<br />

Unter jeder Sachsenliga bestehen nach territorialen Gesichtspunkten die Sachsenklassen<br />

Ost und West.<br />

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