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Anreise mit Bahn - sächsischer Sportverband Volleyball eV

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LANDESSCHIEDSRICHTERORDNUNG<br />

Anträge zur Landesschiedsrichterordnung<br />

Antragsteller: Landesschiedsrichterausschuss<br />

4.2 Jedes Spiel muss von zwei geprüften, für die Leistungsklasse zugelassenen, neutralen<br />

Schiedsrichtern <strong>mit</strong> gültigem Jahresstempel geleitet werden. Sie haben ihre Lizenz bei<br />

jedem Einsatz vorzulegen und deren Nummer in das Spielprotokoll den Spielberichtsbogen<br />

einzutragen.<br />

5.3.4 Die D-Lizenz berechtigt zur Leitung von Meisterschaftsspielen bis einschließlich Kreisklasse/-liga,<br />

von Jugend- und Hobbyklassen-Wettkämpfen sowie zum Einsatz als<br />

Schiedsrichter bis einschl. Landesklasse bzw. Anschreiber bis Bundesliga.<br />

Die D-Lizenz berechtigt zum Einsatz als 1. Schiedsrichter bei Spielen auf<br />

Kreis-/Stadtebene. Die Einsatzmöglichkeiten in weiteren Spielklassen bzw.<br />

im Jugend- und Seniorenspielverkehr regeln die Landesspielordnung, Pokalspielordnung<br />

bzw. Landesjugendspielordnung.<br />

5.4.4 Die C-Lizenz berechtigt zur Leitung aller Pflichtspiele bis einschließlich Sachsenklasse<br />

und bei sächsischen Meisterschaften im Senioren- und Jugendbereich sowie zum Einsatz<br />

als 2. Schiedsrichter bei allen Pflichtspielen der Sachsenliga.<br />

Die C-Lizenz berechtigt zum Einsatz als 1. Schiedsrichter bei Spielen bis zur<br />

Sachsenklasse. Die Einsatzmöglichkeiten in weiteren Spielklassen bzw. im<br />

Jugend- und Seniorenspielverkehr regeln die Landesspielordnung, Pokalspielordnung<br />

bzw. Landesjugendspielordnung.<br />

5.5.4 Die B-Kandidatur berechtigt zur Leitung aller Spiele im SSVB, in der Regionalliga (nach<br />

Berufung durch den Regionalspielausschuss) und zum Einsatz als Schiedsrichter in allen<br />

nationalen Meisterschaftsspielen.<br />

Die B-Kandidatur berechtigt im Bereich des SSVB zum Schiedsrichtereinsatz<br />

bei allen Meisterschaftsspielen sowie allen Spielen des Jugend- und Seniorenspielverkehrs.<br />

Die Einsatzmöglichkeiten bei Pokalspielen regelt die Pokalspielordnung.<br />

5.6.4 B-Schiedsrichter dürfen in allen Pflichtspielen bis einschl. Regionalliga (nach besonderer<br />

Zulassung durch den BSRA auch Bundesliga), in allen Meisterschaften im Bereich<br />

des SSVB sowie in allen Freundschaftsspielen auf nationaler Ebene als 1. Schiedsrichter<br />

fungieren. Als 2. Schiedsrichter können sie in internationalen Freundschaftsspielen und<br />

allen nationalen Meisterschaftsspielen eingesetzt werden.<br />

Die B-Lizenz berechtigt zur Leitung sämtlicher Spiele im Bereich des SSVB.<br />

Besonders geeigneten B-Schiedsrichtern kann nach Vorschlag durch den<br />

LSRA die Regionalliga- oder Bundesligazulassung erteilt werden.<br />

Notwendigkeit:<br />

Die Lizenzanforderungen für den Einsatz in bestimmten Spielklassen sind in den Ordnungen<br />

des SSVB nicht vollständig und zum Teil widersprüchlich geregelt. Mit diesen Änderungsanträgen<br />

erfolgt keine inhaltliche Änderung, sondern es werden Vollständigkeit und Übersichtlichkeit<br />

hergestellt.<br />

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