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Anreise mit Bahn - sächsischer Sportverband Volleyball eV

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Anträge zur Landesfinanzordnung<br />

16.6 Übernachtungskosten werden nur per Einzelnachweis erstattet. Eine Übernachtungsrechnung<br />

inkl. Frühstück wird entsprechend dem Sächsischen Reisekostengesetz gekürzt. Wenn<br />

der Preis der Übernachtung > 61,36 € beträgt, ist bei Beantragung der Dienstreise eine<br />

Erklärung notwendig.<br />

§ 17 Kostenerstattung bei Beratungen von Organen des SSVB<br />

17.1 Verbandstag/Hauptausschuss/Präsidium/Vorstand/<br />

Es erfolgt eine Fahrtkostenerstattung bzw. Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung<br />

gemäß § 16 und eine Imbissversorgung durch den SSVB.<br />

17.2 Ständige Ausschüsse/Verbandsschiedsgericht/Bezirksvorstände/Kreis-/<br />

Stadtvorstände<br />

Es erfolgt eine Fahrtkostenerstattung bzw. Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung<br />

gemäß §16 und für Beratungen länger als 3 Stunden wird ein „Sitzungsgeld“ gemäß<br />

Anwesenheitsliste gezahlt, wenn keine Imbissversorgung erfolgt (gemäß GHO § 7.3).<br />

§ 18 Organisations- und Wettkampfkosten bei DVV-Veranstaltungen<br />

18.1 Bei überregionalen Veranstaltungen/Turnieren können der Hauptorganisator, die Org.-<br />

Helfern und Ballroller über Honorarverträge <strong>mit</strong> dem Veranstalter vergütet werden.<br />

18.2 Für den Hauptorganisator ist eine Abrechnung der Einsatzstunden am Wettkampftag und<br />

ggf. zusätzlich ein pauschaler Vorbereitungstag anrechenbar.<br />

18.3 Org.-Helfer können bei wesentlicher Unterstützung der Organisationsleitung wie<br />

Hauptorganisator vergütet werden.<br />

18.4 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der GHO § 2.3.<br />

§ 19 Schlussbestimmungen<br />

19.1 Die Landesfinanzordnung tritt <strong>mit</strong> Beschluss des Verbandstages am 25.05.2002 in Kraft.<br />

Änderungen bestätigten die Hauptausschüsse am 22.05.2004 und am 11.06.2005 sowie<br />

der Verbandstag am 17.06.2006. Eine Neufassung der Landesfinanzordnung inklusive der<br />

Anlagen 1 und 2 wurde auf dem ao. Verbandstag am 14.06.2008 beschlossen.<br />

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