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Anreise mit Bahn - sächsischer Sportverband Volleyball eV

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Vorwort zum Antrag vom Landesrechtsausschuss<br />

Anträge zur Landesspielordnung<br />

Der Landesrechtsausschuss hat die Landesspielordnung und die Landesrechtsordnung überarbeitet<br />

und bittet um Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen.<br />

Landespielordnung (LSO)<br />

Anlass und Ausgangspunkt der Überarbeitung war, dass die Übersichtlichkeit und Lesbarkeit der<br />

LSO durch diverse Änderungen in der Vergangenheit zunehmend beeinträchtigt ist. So sind gleiche<br />

Sachverhalte an verschiedenen Stellen mehrfach und zum Teil unterschiedlich geregelt. Wesentliches<br />

Anliegen war daher, die Sachverhalte systematisch zu ordnen, sie im richtigen Zusammenhang<br />

zu regeln und auf einheitliche Begrifflichkeiten zu achten. Ferner wurden Hinweise auf<br />

Regelungen in anderen Ordnungen des SSVB oder überregionale Vorschriften gestrichen, um die<br />

Regelungen der LSO auf die eigenen Inhalte zu beschränken.<br />

Inhaltliche Veränderungen beschränken sich im Wesentlichen auf Änderungen oder zusätzliche<br />

Regelungen von Zuständigkeiten, die sich in der Praxis bereits etabliert haben.<br />

Umfangreichere Änderungen haben erfahren:<br />

Punkt 4.4: Die Norm wurde nach Tatbeständen neu geordnet. Ihr Regelungsinhalt bleibt jedoch<br />

grundsätzlich erhalten.<br />

Neu aufgenommen wurde der Tatbestand des Spielverlustes bei Teilnahme eines<br />

Spielers <strong>mit</strong> zwei Spielerpässen oder gefälschtem Spielerpass (Punkt 4.4.1 d (2)<br />

neu), der bisher in Punkt 6.9 geregelt ist.<br />

Hebt der Staffelleiter bei unverschuldetem Nichtantreten oder Verspätung die Entscheidung<br />

über den Spielverlust auf, setzt er einen neuen Spieltermin innerhalb von<br />

30 Tagen an. Die Regelung der Neuansetzung wurde in Punkt 16.6 der bisherigen<br />

LSO gestrichen und unter Punkt 4.4.3 neu eingefügt.<br />

Punkt 10: In den Zusammenhang der Auf- und Abstiegsregelungen wurde das Zurückziehen<br />

einer Mannschaft integriert, das bisher auch in Punkt 4.4 geregelt ist. Die Regelungen<br />

zum überregionalen Spielverkehr wurden gestrichen bis auf die Voraussetzungen<br />

des Auf- und Abstiegs aus der/in die Sachsenliga.<br />

Punkt 17: Auch dieser Punkt wurde grundsätzlich neu geordnet. Die Punkte 17.1 und 17.2 beinhalten<br />

Regelungen über Proteste gegen Entscheidungen im Spielverkehr, während<br />

die Punkte 17.3 und 17.4 die Strafbefugnisse im Spielverkehr vorsehen. In 17.9 wird<br />

klargestellt, dass alle Entscheidungen Rechts<strong>mit</strong>telbelehrungen enthalten sollen.<br />

Bei den vorgeschlagenen Änderungen in der Satzung des SSVB, der Landespokalspielordnung<br />

sowie der Spielerpassordnung handelt es sich um Folgeänderungen, die aus der Überarbeitung<br />

der Landespiel- und der Landesrechtordnung resultieren.<br />

Anne Kaczerowsky<br />

Vorsitzende des Landesrechtsausschusses<br />

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