Anreise mit Bahn - sächsischer Sportverband Volleyball eV
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Anträge zur Landesspielordnung<br />
3.5 Veranstalter der Sächsischen Meisterschaften ist der SSVB. Der Vorstand kann auf<br />
Vorschlag des Landesspiel- und Landesjugendspielwartes die Austragung einem Verein<br />
übertragen.<br />
3.6 Bei allen Spielen haben die Mannschaften in einheitlicher Spielerkleidung anzutreten,<br />
wobei darauf zu achten ist, dass sich die Mannschaften farblich unterscheiden.<br />
Die Spielerkleidung hat den internationalen Spielregeln zu entsprechen.<br />
4. Durchführung<br />
4.1 Alle Pflichtspiele auf Landesebene sind getrennt nach Geschlechtern und nach den<br />
Internationalen <strong>Volleyball</strong>-Spielregeln unter Leitung lizenzierter Schiedsrichter durchzuführen.<br />
Nur In den Spielklassen bis zur Bezirksliga kann in besonderen Ausnahmefällen<br />
kann ( <strong>mit</strong> Zustimmung des zuständigen Spielwartes und bei entsprechender<br />
Ausschreibung) auf 2 Sätze abgewichen werden.<br />
4.2 Zur Er<strong>mit</strong>tlung der Rangfolge in den Spielrunden und bei Turnieren erhalten gewinnende<br />
Mannschaften 2 Pluspunkte (2:0), verlierende oder nicht angetretene Mannschaften 2<br />
Minuspunkte (0:2).<br />
Bei Punktgleichheit von zwei oder mehreren Mannschaften entscheidet über die Platzierung<br />
zunächst das Satzverhältnis (Subtraktionsverfahren). Bei gleicher Satzdifferenz<br />
zählt die Anzahl der gewonnenen Sätze.<br />
Bei Punktgleichheit und gleichem Satzverhältnis von 2 oder mehreren Mannschaften<br />
entscheidet das Ballverhältnis über die Platzierung (Subtraktionsverfahren). Bei gleicher<br />
Balldifferenz entscheidet die Anzahl der gewonnenen Bälle.<br />
Bei Punktgleichheit, gleichem Satz- und Ballverhältnis von 2 oder mehreren Mannschaften<br />
müssen diese Mannschaften noch einmal gegeneinander spielen.<br />
4.3 Spielleiter<br />
Wird für den Spielverkehr außerhalb von Staffeln (z.B. Aufstiegsturniere) ein<br />
Spielleiter eingesetzt, gelten die Regelungen der LSO über Staffelleiter entsprechend.<br />
4.3 4.4 Spielverlust<br />
4.3.1 Ist eine Mannschaft 15 Minuten nach der in der Ausschreibung festgesetzten Zeit nicht<br />
oder nicht vollständig angetreten, muss der Schiedsrichter auf Spielverlust für die nicht<br />
angetretene Mannschaft <strong>mit</strong> 0 : 2 Punkten, 0 : 3 Sätzen und 0 : 75 Bällen erkennen, es<br />
sei denn, die gegnerische Mannschaft ist <strong>mit</strong> der Verzögerung oder Verschiebung einverstanden.<br />
Für Spiele, die in Turnierform (Dreierturnier ) ausgetragen werden, ist der<br />
Spielbeginn für das zweite Spiel eine Stunde, für die weiteren Spiele eine halbe Stunde<br />
nach der festgesetzten Zeit anzunehmen. Der Staffel- oder Spielleiter hat nach Absatz<br />
1 Satz 1 zu verfahren, wenn eine Mannschaft ein Spiel ohne Zustimmung des Gegners<br />
und des Staffelleiters/Spielleiters absagt.<br />
Die Entscheidung über den Spielverlust sowie Geldstrafe ist nach Rücksprache <strong>mit</strong> dem<br />
zuständigen Spielwart aufzuheben, wenn Ausbleiben, Unvollständigkeit oder Verspätung<br />
nachweislich unverschuldet waren.<br />
4.3.2 Auf Spielverlust <strong>mit</strong> Wertung 0 : 2 Punkte, 0 : 3 Sätze und 0 : 75 Bälle muss gegen diejenige<br />
Mannschaft erkannt werden, für die ein Spieler an Pflichtspielen teilnimmt, der<br />
4.4.1 Der Staffelleiter hat auf Spielverlust <strong>mit</strong> 0 : 2 Punkten, 0 : 3 Sätzen und 0 : 75<br />
Bällen gegen eine Mannschaft zu entscheiden,<br />
a) die 15 Minuten nach der in der Ausschreibung festgesetzten Zeit nicht<br />
angetreten ist. Es sei denn, die gegnerische Mannschaft ist <strong>mit</strong> der<br />
Verzögerung oder Verschiebung innerhalb des Spieltages einverstanden.<br />
Für Meisterschaftsspiele, die in Turnierform ausgetragen werden,<br />
ist der Spielbeginn für das zweite Spiel eine Stunde, für die weiteren<br />
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