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Anreise mit Bahn - sächsischer Sportverband Volleyball eV

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Anträge zur Landesspielordnung<br />

10. Allgemeine Regelungen im Spielverkehr<br />

10.1 Meisterschaften<br />

10.1.1 Spielklassen<br />

Die Meisterschaften im aktiven Spielverkehr vollziehen sich bei Damen und Herren<br />

Frauen und Männern in der Sachsenliga, den Sachsenklassen, Bezirksligen, Bezirksklassen<br />

und den Kreisklassen. Es werden in den einzelnen Spielklassen Staffeln gebildet.<br />

Die Bildung und Zusammensetzung obliegt dem Landesspielausschuss, dem Bezirksspielausschuss<br />

oder dem Kreisspielausschuss. Sie haben die zweckmäßige regionale<br />

Abgrenzung zu wählen. Der Bildung und Zusammensetzung der Spielklassen können<br />

Vereine widersprechen. Das Präsidium entscheidet unter Ausschluss der Rechtsordnung<br />

endgültig. In den Kreisen und Bezirken können die zuständigen Ausschüsse für den<br />

Spielbetrieb in ihrem Bereich Änderungen festlegen.<br />

10.1.2 Aufstieg<br />

Nach Abschluss eines Spieljahres steigt von den bestplatzierten Mannschaften einer<br />

Spielklasse mindestens eine Mannschaft in die höhere Spielklasse auf. Von den Aufstiegsanwärtern<br />

ist eine Bereitschaftserklärung zum möglichen Aufstieg in schriftlicher Form<br />

abzugeben.<br />

Das Aufstiegsrecht haben nur Vereine, die bis zum 1. Mai ihre Zulassungsvoraussetzungen<br />

nachgewiesen haben. Der Landesspielausschuss kann auf Antrag im Einzelfall<br />

ausnahmsweise einen späteren Termin zulassen. Bei Verzicht oder Nichterfüllung der<br />

allgemeinen Voraussetzungen hat ist die jeweils nächstplatzierte Mannschaft der jeweiligen<br />

Spielklasse bis Platz 3 aufstiegsberechtigt das Aufstiegsrecht (bis Platz<br />

3).<br />

10.1.3 Rückstufung/Verzicht<br />

Beantragt eine Mannschaft die Rückstufung in eine untere Spielklasse bzw. verzichtet<br />

auf ein Startrecht, so ist dieser Antrag entsprechen LSO 4.4 zu behandeln.<br />

10.1.4 10.1.3 Abstieg<br />

Die nach Abschluss einer Spielzeit eines Spieljahres zwei letztplatzierten Mannschaften<br />

steigen in der Regel ab. Darüber hinaus steigen so viele Mannschaften ab, dass<br />

nach Eingliederung der Absteiger der nächst höheren Spielklasse der Aufstieg nach<br />

10.1.2 gewährleistet ist. Die Gesamtzahl der Absteiger darf drei nicht übersteigen.<br />

ACHTUNG: aus alt 4.4 und 10.1.3 wird neu:<br />

10.1.4 Rückstufung/Zurückziehen einer Mannschaft<br />

a) Beantragt eine Mannschaft die Rückstufung in eine untere Spielklasse,<br />

so gebührt einer Mannschaft der Spielklasse, in die diese Mannschaft<br />

zurückgestuft wird, das Recht, den frei werdenden Platz in der<br />

höheren Klasse einzunehmen. Die Reihenfolge des Nachrückens richtet<br />

sich nach dem Tabellenstand des letzten Spieljahres.<br />

b) Zieht ein Verein seine Mannschaft aus einer Spielklasse zurück, ohne<br />

diese für die darunter liegende Spielklasse zu melden, ist um den frei<br />

werdenden Platz ein weiterer Aufsteiger durch ein Turnier der jeweils<br />

nächst Bestplatzierten bis Platz 3 der darunter liegenden Spielklasse<br />

zu er<strong>mit</strong>teln.<br />

Erfolgt das Zurückziehen nach dem 30. Juni wird die Zusammensetzung<br />

der jeweiligen Staffel nicht mehr geändert. Nach Abschluss der<br />

Spielrunde reduziert sich die Zahl der Absteiger entsprechend. Durchgeführte<br />

Spiele werden nicht gewertet.<br />

c) Zieht ein Verein seine gemeldete Mannschaft zurück, ist er vom zuständigen<br />

Spielwart gemäß Strafenkatalog zu bestrafen.<br />

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