Anreise mit Bahn - sächsischer Sportverband Volleyball eV
Anreise mit Bahn - sächsischer Sportverband Volleyball eV
Anreise mit Bahn - sächsischer Sportverband Volleyball eV
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anträge zur Landesspielordnung<br />
10. Allgemeine Regelungen im Spielverkehr<br />
10.1 Meisterschaften<br />
10.1.1 Spielklassen<br />
Die Meisterschaften im aktiven Spielverkehr vollziehen sich bei Damen und Herren<br />
Frauen und Männern in der Sachsenliga, den Sachsenklassen, Bezirksligen, Bezirksklassen<br />
und den Kreisklassen. Es werden in den einzelnen Spielklassen Staffeln gebildet.<br />
Die Bildung und Zusammensetzung obliegt dem Landesspielausschuss, dem Bezirksspielausschuss<br />
oder dem Kreisspielausschuss. Sie haben die zweckmäßige regionale<br />
Abgrenzung zu wählen. Der Bildung und Zusammensetzung der Spielklassen können<br />
Vereine widersprechen. Das Präsidium entscheidet unter Ausschluss der Rechtsordnung<br />
endgültig. In den Kreisen und Bezirken können die zuständigen Ausschüsse für den<br />
Spielbetrieb in ihrem Bereich Änderungen festlegen.<br />
10.1.2 Aufstieg<br />
Nach Abschluss eines Spieljahres steigt von den bestplatzierten Mannschaften einer<br />
Spielklasse mindestens eine Mannschaft in die höhere Spielklasse auf. Von den Aufstiegsanwärtern<br />
ist eine Bereitschaftserklärung zum möglichen Aufstieg in schriftlicher Form<br />
abzugeben.<br />
Das Aufstiegsrecht haben nur Vereine, die bis zum 1. Mai ihre Zulassungsvoraussetzungen<br />
nachgewiesen haben. Der Landesspielausschuss kann auf Antrag im Einzelfall<br />
ausnahmsweise einen späteren Termin zulassen. Bei Verzicht oder Nichterfüllung der<br />
allgemeinen Voraussetzungen hat ist die jeweils nächstplatzierte Mannschaft der jeweiligen<br />
Spielklasse bis Platz 3 aufstiegsberechtigt das Aufstiegsrecht (bis Platz<br />
3).<br />
10.1.3 Rückstufung/Verzicht<br />
Beantragt eine Mannschaft die Rückstufung in eine untere Spielklasse bzw. verzichtet<br />
auf ein Startrecht, so ist dieser Antrag entsprechen LSO 4.4 zu behandeln.<br />
10.1.4 10.1.3 Abstieg<br />
Die nach Abschluss einer Spielzeit eines Spieljahres zwei letztplatzierten Mannschaften<br />
steigen in der Regel ab. Darüber hinaus steigen so viele Mannschaften ab, dass<br />
nach Eingliederung der Absteiger der nächst höheren Spielklasse der Aufstieg nach<br />
10.1.2 gewährleistet ist. Die Gesamtzahl der Absteiger darf drei nicht übersteigen.<br />
ACHTUNG: aus alt 4.4 und 10.1.3 wird neu:<br />
10.1.4 Rückstufung/Zurückziehen einer Mannschaft<br />
a) Beantragt eine Mannschaft die Rückstufung in eine untere Spielklasse,<br />
so gebührt einer Mannschaft der Spielklasse, in die diese Mannschaft<br />
zurückgestuft wird, das Recht, den frei werdenden Platz in der<br />
höheren Klasse einzunehmen. Die Reihenfolge des Nachrückens richtet<br />
sich nach dem Tabellenstand des letzten Spieljahres.<br />
b) Zieht ein Verein seine Mannschaft aus einer Spielklasse zurück, ohne<br />
diese für die darunter liegende Spielklasse zu melden, ist um den frei<br />
werdenden Platz ein weiterer Aufsteiger durch ein Turnier der jeweils<br />
nächst Bestplatzierten bis Platz 3 der darunter liegenden Spielklasse<br />
zu er<strong>mit</strong>teln.<br />
Erfolgt das Zurückziehen nach dem 30. Juni wird die Zusammensetzung<br />
der jeweiligen Staffel nicht mehr geändert. Nach Abschluss der<br />
Spielrunde reduziert sich die Zahl der Absteiger entsprechend. Durchgeführte<br />
Spiele werden nicht gewertet.<br />
c) Zieht ein Verein seine gemeldete Mannschaft zurück, ist er vom zuständigen<br />
Spielwart gemäß Strafenkatalog zu bestrafen.<br />
27