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Anreise mit Bahn - sächsischer Sportverband Volleyball eV

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Anträge zur Landesspielordnung<br />

entsprechend des Strafenkataloges geahndet.<br />

15.5 Staffelleiter<br />

Jeder Verein sollte hat entsprechend seiner gemeldeten Mannschaften im Erwachsenen-<br />

und Jugendbereich für den Bedarfsfall einen Staffelleiter zu melden. Die Meldung<br />

muss verbindlich auf dem in 15.6 genannten Meldebogen erfolgen. Den Staffelleitern<br />

werden vom Landesspielausschuss und vom Jugendspielausschuss Staffeln zugeteilt, an<br />

denen ihr Verein nicht beteiligt ist.<br />

Die Verantwortung für die Arbeit der Staffelleiter trägt der sie meldende Verein.<br />

Die Staffelleiter haben an einem Staffelleiterlehrgang teilzunehmen.<br />

15.6 Die in 15.1 bis 15.5 festgelegten Voraussetzungen gemäß 15.1 bis 15.5 für die Zulassung<br />

zum Landesspielverkehr sind dem Landesspielausschuss zuständigen Spielausschuss<br />

auf dem Meldebogen zur Vorbereitung des neuen Spieljahres 14 Tage<br />

nach Beendigung der Saison des Spieljahres, spätestens jedoch nicht später als bis<br />

zum 01. Mai auf dem Meldebogen zur Vorbereitung der neuen Saison nachzuweisen.<br />

Der Meldebogen ist dem zuständigen Spielwart nachzuweisen und zuzusenden.<br />

15.7 Vereine, die am überregionalen Spielverkehr teilnehmen, haben die dort bestehenden<br />

Zulassungsvoraussetzungen (Schiedsrichter, Jugendmannschaften, Trainerqualifikation)<br />

auf Verlangen dem Landesspielausschuss des SSVB nachzuweisen.<br />

16. Spieltechnische Vorschriften<br />

16.1 Die Spielrunden werden im Hin- und Rückspiel durchgeführt, bei denen in jeder Spielzeit<br />

jede Mannschaft Jede Mannschaft trifft pro Spieljahr zweimal <strong>mit</strong> jeder anderen<br />

Mannschaft zusammentrifft. Es werden Hin- und Rückrunden durchgeführt.<br />

Im Spielverkehr dürfen nur die vom DVV/SSVB zugelassenen Bälle, Netze, Antennen,<br />

Schiedsrichterpodeste sowie Netzpfosten verwendet werden.<br />

16.2 Der zuständige Spielausschuss gibt den Vereinen den Rahmenspielpan und die Termine<br />

der Heimspiele bekannt.<br />

16.3 In den Sachsenligen und Sachsenklassen treffen jeweils 3 Mannschaften an einem Ort<br />

zusammen. Diese führen 2 Spiele durch, in denen die Heimmannschaft nacheinander<br />

gegen die beiden Gastmannschaften antritt. Eine Pause von maximal 30 Minuten ist<br />

zwischen den beiden Spielen einzuhalten. Jedes Auseinanderlegen der beiden Spiele gilt<br />

als Spielverlegung, der alle betroffenen Mannschaften gemäß 16.6 zustimmen müssen.<br />

Die Spiele der Bezirksligen und -klassen und Kreisklassen finden nach dem vom jeweiligen<br />

zuständigen Spielausschuss und den Festlegungen der Staffeltage bestimmten<br />

Spielmodus statt.<br />

16.4 Bei der Spielplangestaltung soll den Wünschen der Vereine möglichst Rechnung getragen<br />

werden. Die Vereine können dem zuständigen Spielausschuss ihre Terminwünsche<br />

vortragen. Einen Anspruch auf Berücksichtigung ihrer Wünsche haben die Vereine nicht.<br />

Jede Staffel führt vor der Sommerpause einen Staffeltag durch, zu dem der Staffelleiter<br />

die beteiligten Mannschaften einlädt.<br />

16.5 Alle Spiele einer Spielklasse sind einheitlich an festgelegten Spieltagen durchzuführen.<br />

Die Spiele sollten in der Regel samstags nicht vor 14 Uhr, sonntags nicht vor 9.30 Uhr<br />

beginnen. Den Spielbeginn haben jeweils die Beteiligten auf dem Staffeltag festzulegen.<br />

Auf anreisende Mannschaften ist Rücksicht zu nehmen.<br />

16.6 Der Spielplan ist nach dem 30. Juni verbindlich.<br />

Bis dahin sind Spielverlegungen innerhalb des Wochenendes unter Beachtung jugendgeschützter<br />

Termine und Kadervorhaben möglich. Bei sonstigen Verlegungen (nach<br />

Verbindlichkeit des Spielplanes) ist das schriftliche Einverständnis Spielverlegungen<br />

nach dem 30. Juni bedürfen der Zustimmung aller beteiligten Mannschaften, des<br />

Staffelleiters und bei Spielklassen <strong>mit</strong> eingeteilten Schiedsrichtern auch die Zustim-<br />

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