Anreise mit Bahn - sächsischer Sportverband Volleyball eV
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Anträge zur Landesspielordnung<br />
entsprechend des Strafenkataloges geahndet.<br />
15.5 Staffelleiter<br />
Jeder Verein sollte hat entsprechend seiner gemeldeten Mannschaften im Erwachsenen-<br />
und Jugendbereich für den Bedarfsfall einen Staffelleiter zu melden. Die Meldung<br />
muss verbindlich auf dem in 15.6 genannten Meldebogen erfolgen. Den Staffelleitern<br />
werden vom Landesspielausschuss und vom Jugendspielausschuss Staffeln zugeteilt, an<br />
denen ihr Verein nicht beteiligt ist.<br />
Die Verantwortung für die Arbeit der Staffelleiter trägt der sie meldende Verein.<br />
Die Staffelleiter haben an einem Staffelleiterlehrgang teilzunehmen.<br />
15.6 Die in 15.1 bis 15.5 festgelegten Voraussetzungen gemäß 15.1 bis 15.5 für die Zulassung<br />
zum Landesspielverkehr sind dem Landesspielausschuss zuständigen Spielausschuss<br />
auf dem Meldebogen zur Vorbereitung des neuen Spieljahres 14 Tage<br />
nach Beendigung der Saison des Spieljahres, spätestens jedoch nicht später als bis<br />
zum 01. Mai auf dem Meldebogen zur Vorbereitung der neuen Saison nachzuweisen.<br />
Der Meldebogen ist dem zuständigen Spielwart nachzuweisen und zuzusenden.<br />
15.7 Vereine, die am überregionalen Spielverkehr teilnehmen, haben die dort bestehenden<br />
Zulassungsvoraussetzungen (Schiedsrichter, Jugendmannschaften, Trainerqualifikation)<br />
auf Verlangen dem Landesspielausschuss des SSVB nachzuweisen.<br />
16. Spieltechnische Vorschriften<br />
16.1 Die Spielrunden werden im Hin- und Rückspiel durchgeführt, bei denen in jeder Spielzeit<br />
jede Mannschaft Jede Mannschaft trifft pro Spieljahr zweimal <strong>mit</strong> jeder anderen<br />
Mannschaft zusammentrifft. Es werden Hin- und Rückrunden durchgeführt.<br />
Im Spielverkehr dürfen nur die vom DVV/SSVB zugelassenen Bälle, Netze, Antennen,<br />
Schiedsrichterpodeste sowie Netzpfosten verwendet werden.<br />
16.2 Der zuständige Spielausschuss gibt den Vereinen den Rahmenspielpan und die Termine<br />
der Heimspiele bekannt.<br />
16.3 In den Sachsenligen und Sachsenklassen treffen jeweils 3 Mannschaften an einem Ort<br />
zusammen. Diese führen 2 Spiele durch, in denen die Heimmannschaft nacheinander<br />
gegen die beiden Gastmannschaften antritt. Eine Pause von maximal 30 Minuten ist<br />
zwischen den beiden Spielen einzuhalten. Jedes Auseinanderlegen der beiden Spiele gilt<br />
als Spielverlegung, der alle betroffenen Mannschaften gemäß 16.6 zustimmen müssen.<br />
Die Spiele der Bezirksligen und -klassen und Kreisklassen finden nach dem vom jeweiligen<br />
zuständigen Spielausschuss und den Festlegungen der Staffeltage bestimmten<br />
Spielmodus statt.<br />
16.4 Bei der Spielplangestaltung soll den Wünschen der Vereine möglichst Rechnung getragen<br />
werden. Die Vereine können dem zuständigen Spielausschuss ihre Terminwünsche<br />
vortragen. Einen Anspruch auf Berücksichtigung ihrer Wünsche haben die Vereine nicht.<br />
Jede Staffel führt vor der Sommerpause einen Staffeltag durch, zu dem der Staffelleiter<br />
die beteiligten Mannschaften einlädt.<br />
16.5 Alle Spiele einer Spielklasse sind einheitlich an festgelegten Spieltagen durchzuführen.<br />
Die Spiele sollten in der Regel samstags nicht vor 14 Uhr, sonntags nicht vor 9.30 Uhr<br />
beginnen. Den Spielbeginn haben jeweils die Beteiligten auf dem Staffeltag festzulegen.<br />
Auf anreisende Mannschaften ist Rücksicht zu nehmen.<br />
16.6 Der Spielplan ist nach dem 30. Juni verbindlich.<br />
Bis dahin sind Spielverlegungen innerhalb des Wochenendes unter Beachtung jugendgeschützter<br />
Termine und Kadervorhaben möglich. Bei sonstigen Verlegungen (nach<br />
Verbindlichkeit des Spielplanes) ist das schriftliche Einverständnis Spielverlegungen<br />
nach dem 30. Juni bedürfen der Zustimmung aller beteiligten Mannschaften, des<br />
Staffelleiters und bei Spielklassen <strong>mit</strong> eingeteilten Schiedsrichtern auch die Zustim-<br />
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