Anreise mit Bahn - sächsischer Sportverband Volleyball eV
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Anträge zur Landesauszeichnungsordnung<br />
Bemerkung:<br />
Die bisherige Landesauszeichnungsordnung wird umbenannt in Landesehrungsordnung.<br />
LANDESEHRUNGSORDNUNG<br />
Der SSVB würdigt Verdienste um den <strong>Volleyball</strong>sport in Sachsen entsprechend dieser Ordnung.<br />
1. Ernennungen<br />
Ehren<strong>mit</strong>gliedschaften<br />
1.1 Zum Ehrenpräsidenten kann ernannt gewählt werden, wer das Amt des Präsidenten<br />
des SSVB lange mehrere Jahre verdienstvoll geführt hat. Die Wahl erfolgt auf Lebenszeit<br />
durch den Verbandstag oder den Hauptausschuss.<br />
Der SSVB hat jeweils nicht mehr als einen Ehrenpräsidenten.<br />
1.2 Zum Ehren<strong>mit</strong>glied des SSVB kann ernannt werden, wer sich um den <strong>Volleyball</strong>sport<br />
in Sachsen in langjähriger Tätigkeit in besonderem Maße verdient gemacht hat. Die<br />
Ernennung erfolgt nach Beschluss durch das Präsidium.<br />
1.3 Die Ernennung zum Ehrenpräsidenten und zum Ehren<strong>mit</strong>glied erfolgt auf Beschluss des<br />
Präsidiums nach vorausgegangener Antragstellung. Den betreffenden Personen wird<br />
darüber eine Urkunde überreicht.<br />
1.4 Ernannte Persönlichkeiten können stimmberechtigt an Verbandstagen und<br />
Hauptausschüssen teilnehmen.<br />
1.5 1.3 Die Der Ehrenpräsident und die Ehren<strong>mit</strong>glieder des SSVB bilden eine<br />
Auszeichnungskommission einen Ehrungsrat, die Auszeichnungsvorschläge<br />
findet, recherchiert, bearbeitet und beschlussfähig der Ehrungsanträge für die<br />
Beschlussfassung im Vorstand aufbereitet.<br />
1.4 Die Bezirks- und Kreisvorstände können in Anerkennung besonderer<br />
Verdienste aus langjähriger Tätigkeit für den <strong>Volleyball</strong>sport im jeweiligen<br />
Bezirk oder Kreis Ehren<strong>mit</strong>glieder Ihrer Vorstände durch Beschluss ernennen.<br />
2. Auszeichnungen<br />
2.1 Die Ehrenurkunden und Ehrengeschenke des SSVB wird an verdienstvolle Mitglieder<br />
können für langjähriges sowie besonders engagiertes und erfolgreiches Wirken<br />
für den <strong>Volleyball</strong> in Sachsen aus Anlass von Jubiläen oder von besonderen Festtagen<br />
des SSVB verliehen werden. Anträge werden nach Beratung und Aufbereitung<br />
durch den Ehrungsrat vom Vorstand beschlossen.<br />
2.2 Das Ehrenzeichen ist Die Ehrennadel des SSVB ist das Abzeichen des SSVB <strong>mit</strong> einem<br />
Kranz. Es wird in folgenden Stufen verliehen:<br />
– als Ehrenzeichen <strong>mit</strong> einem grünen Kranz für mindestens 5-jähriges Wirken im und<br />
für den SSVB<br />
– als Ehrenzeichen <strong>mit</strong> einem Silber-Kranz für mindestens 10-jähriges<br />
Wirken im und für den SSVB<br />
– als Ehrenzeichen <strong>mit</strong> einem goldenen Gold-Kranz für mindestens 10 15-jähriges<br />
Wirken im und für den SSVB.<br />
2.3 Zu besonderen Höhepunkten des <strong>Volleyball</strong>sports in Sachsen können auf Beschluss des<br />
Präsidiums Vorstandes Erinnerungsmedaillen verliehen werden. Auf Antrag von Kreis-<br />
und Bezirksvorständen an das Präsidium können diese Organe ebenfalls zu besonderen<br />
Anlässen Erinnerungsmedaillen verleihen.<br />
2.4 Alle Auszeichnungen erfolgen in würdiger Form.<br />
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