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Anreise mit Bahn - sächsischer Sportverband Volleyball eV

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Anträge zur Landesauszeichnungsordnung<br />

Bemerkung:<br />

Die bisherige Landesauszeichnungsordnung wird umbenannt in Landesehrungsordnung.<br />

LANDESEHRUNGSORDNUNG<br />

Der SSVB würdigt Verdienste um den <strong>Volleyball</strong>sport in Sachsen entsprechend dieser Ordnung.<br />

1. Ernennungen<br />

Ehren<strong>mit</strong>gliedschaften<br />

1.1 Zum Ehrenpräsidenten kann ernannt gewählt werden, wer das Amt des Präsidenten<br />

des SSVB lange mehrere Jahre verdienstvoll geführt hat. Die Wahl erfolgt auf Lebenszeit<br />

durch den Verbandstag oder den Hauptausschuss.<br />

Der SSVB hat jeweils nicht mehr als einen Ehrenpräsidenten.<br />

1.2 Zum Ehren<strong>mit</strong>glied des SSVB kann ernannt werden, wer sich um den <strong>Volleyball</strong>sport<br />

in Sachsen in langjähriger Tätigkeit in besonderem Maße verdient gemacht hat. Die<br />

Ernennung erfolgt nach Beschluss durch das Präsidium.<br />

1.3 Die Ernennung zum Ehrenpräsidenten und zum Ehren<strong>mit</strong>glied erfolgt auf Beschluss des<br />

Präsidiums nach vorausgegangener Antragstellung. Den betreffenden Personen wird<br />

darüber eine Urkunde überreicht.<br />

1.4 Ernannte Persönlichkeiten können stimmberechtigt an Verbandstagen und<br />

Hauptausschüssen teilnehmen.<br />

1.5 1.3 Die Der Ehrenpräsident und die Ehren<strong>mit</strong>glieder des SSVB bilden eine<br />

Auszeichnungskommission einen Ehrungsrat, die Auszeichnungsvorschläge<br />

findet, recherchiert, bearbeitet und beschlussfähig der Ehrungsanträge für die<br />

Beschlussfassung im Vorstand aufbereitet.<br />

1.4 Die Bezirks- und Kreisvorstände können in Anerkennung besonderer<br />

Verdienste aus langjähriger Tätigkeit für den <strong>Volleyball</strong>sport im jeweiligen<br />

Bezirk oder Kreis Ehren<strong>mit</strong>glieder Ihrer Vorstände durch Beschluss ernennen.<br />

2. Auszeichnungen<br />

2.1 Die Ehrenurkunden und Ehrengeschenke des SSVB wird an verdienstvolle Mitglieder<br />

können für langjähriges sowie besonders engagiertes und erfolgreiches Wirken<br />

für den <strong>Volleyball</strong> in Sachsen aus Anlass von Jubiläen oder von besonderen Festtagen<br />

des SSVB verliehen werden. Anträge werden nach Beratung und Aufbereitung<br />

durch den Ehrungsrat vom Vorstand beschlossen.<br />

2.2 Das Ehrenzeichen ist Die Ehrennadel des SSVB ist das Abzeichen des SSVB <strong>mit</strong> einem<br />

Kranz. Es wird in folgenden Stufen verliehen:<br />

– als Ehrenzeichen <strong>mit</strong> einem grünen Kranz für mindestens 5-jähriges Wirken im und<br />

für den SSVB<br />

– als Ehrenzeichen <strong>mit</strong> einem Silber-Kranz für mindestens 10-jähriges<br />

Wirken im und für den SSVB<br />

– als Ehrenzeichen <strong>mit</strong> einem goldenen Gold-Kranz für mindestens 10 15-jähriges<br />

Wirken im und für den SSVB.<br />

2.3 Zu besonderen Höhepunkten des <strong>Volleyball</strong>sports in Sachsen können auf Beschluss des<br />

Präsidiums Vorstandes Erinnerungsmedaillen verliehen werden. Auf Antrag von Kreis-<br />

und Bezirksvorständen an das Präsidium können diese Organe ebenfalls zu besonderen<br />

Anlässen Erinnerungsmedaillen verleihen.<br />

2.4 Alle Auszeichnungen erfolgen in würdiger Form.<br />

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