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Anreise mit Bahn - sächsischer Sportverband Volleyball eV

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Anträge zur Landesspielordnung<br />

LANDESSPIELORDNUNG<br />

18<br />

Antragsteller: Landesrechtsausschuss<br />

1. Einleitung<br />

1.1 Die Landesspielordnung regelt den Spielverkehr der <strong>Volleyball</strong>mannschaften im Bereich<br />

des Sächsischen <strong>Sportverband</strong>es <strong>Volleyball</strong> (SSVB) <strong>mit</strong> Ausnahme des überregionalen<br />

Spielverkehrs, für den besondere Bestimmungen gelten.<br />

1.2 Für den internationalen Spielverkehr und den internationalen Spielertransfer gelten die<br />

Regelungen der FIVB und der CEV, denen alle Vereine und Spieler des SSVB nach Maßgabe<br />

der Bestimmungen der Bundesspielordnung und in Ergänzung dazu dieser Ordnung<br />

unterliegen.<br />

1.3 Zusammensetzung des Landesspielausschusses (LSA)<br />

Der Landesspielausschuss (LSA) setzt sich zusammen aus:<br />

– Landesspielwart als Vorsitzender<br />

– Bezirksspielwart Dresden<br />

– Bezirksspielwart Leipzig<br />

– Bezirksspielwart Chemnitz<br />

– Bezirksspielwart Ostsachsen<br />

1.4 Staffelleiter der Sachsenliga und der Sachsenklassen können zu den Beratungen hinzugezogen<br />

werden.<br />

1.5 Für die Sachsenliga gilt zusätzlich die Sachsenligaspielordnung. des SSVB.<br />

2. Das Spieljahr<br />

2.1 Das Spieljahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni jeden Jahres.<br />

2.2 Der Spielausschuss Landesspielausschuss gibt in jedem Spieljahr die Durchführungsbestimmung<br />

bekannt.<br />

3. Spielverkehr<br />

3.1 Der Spielverkehr des SSVB gliedert sich in:<br />

– Meisterschaftsspiele (Pflichtspiele)<br />

– Pokalspiele, Aufstiegsspiele (Pflichtspiele nach der Meldung)<br />

– Repräsentationsspiele (Spiele <strong>mit</strong> Auswahlmannschaften des SSVB auf Landes-,<br />

Bundes- bzw. überregionaler Ebene)<br />

– Freundschaftsspiele (freiwillige Vereinsspiele auf nationaler bzw. internationaler<br />

Ebene)<br />

– sonstige Veranstaltungen (Freizeitsport, Mixspielverkehr, Beach-<strong>Volleyball</strong>, Mini-<br />

<strong>Volleyball</strong>, Schulmeisterschaften)<br />

3.2 Für Pflichtspiele ist der Landesspielausschuss zuständig,.<br />

Bei bei Repräsentationsspielen<br />

– auf internationaler Ebene in übergeordneter Instanz das Präsidium<br />

– des Jugendkaders die Sächsische <strong>Volleyball</strong>jugend des SSVB,<br />

Bei bei Freundschafts- und sonstigen Spielen der jeweilige Veranstalter.<br />

3.3 An Pflichtspielen können sich alle Vereine beteiligen, die Mitglied im SSVB sind.<br />

3.4 Freundschaftsspiele, die Mannschaften ab Regionalliga aufwärts in Deutschland<br />

gegen ausländische Mannschaften ausgetragen werden austragen, bedürfen der<br />

Genehmigung des DVV. Diese ist über die Geschäftsstelle des SSVB zu beantragen. Die<br />

Gebühr des DVV beträgt bei Einzelspielen 10,- € und bei Turnieren 5,- € pro ausländischer<br />

Mannschaft.<br />

Diese Regelung gilt nur, wenn Mannschaften ab Regionalliga aufwärts teilnehmen. Spiele<br />

von Mannschaften niedrigerer Spielklassen sind über den SSVB beim DVV anzumelden.

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