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Anreise mit Bahn - sächsischer Sportverband Volleyball eV

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Anträge zur Landesspielordnung<br />

5.4 Jugendspieler<br />

Vereine, welche jugendliche Spieler, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,<br />

in Pflichtspielen der allgemeinen Altersklassen einsetzen wollen, dürfen dies, wenn sie<br />

die schriftliche Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten und ein ärztliches<br />

Gutachten besitzen, aus dem hervorgeht, dass gegen ihre Teilnahme und die da<strong>mit</strong><br />

verbundenen erhöhten körperlichen Anstrengungen keine Bedenken bestehen. Diesbezüglich<br />

genügt eine schriftliche Versicherung des Vereins gegenüber dem Staffelleiter.<br />

Andere Vereine dürfen aus dem Nichtvorliegen keine Rechte ableiten.<br />

5.5 Spielerpassvermerke, Höherspielen, Festspielen<br />

5.4.1 Zur Teilnahme am Spielverkehr sind nur Spieler zugelassen, die über einen gültigen<br />

Spielerpass gemäß LSO Punkt 6 verfügen und denen eine Spielberechtigung erteilt wurde.<br />

Eine Spielberechtigung darf nicht erteilt werden, wenn die Voraussetzungen dieser<br />

Ordnung nebst BSO nicht erfüllt sind.<br />

5.4.2 5.5.1 Die Spielberechtigung für einen bestimmten Verein erteilt zunächst die Passstelle<br />

des SSVB Landespassstelle nach der Spielerpassordnung (Passstellenvermerk). Die<br />

Spielberechtigung für eine bestimmte Staffel, ein bestimmtes Spieljahr und eine bestimmte<br />

Mannschaft erteilt dann der zuständige Staffelleiter (Staffelleitervermerk).<br />

Ohne diese Spielberechtigung darf kein Spieler an Pflichtspielen Meisterschaftsspielen<br />

teilnehmen, es sei denn diese Ordnung lässt eine Ausnahme zu.<br />

5.4.3 5.5.2 Nimmt ein Spieler <strong>mit</strong> Staffelleitervermerk für eine tiefere Leistungsklasse an<br />

einem Spiel einer höheren Leistungsklasse teil, was in den ersten beiden Meisterschaftsspielen<br />

nicht zulässig ist, muss der 1. Schiedsrichter nach dem Spiel einen Vermerk über<br />

die Teilnahme in den Spielerpass und in den Spielberichtsbogen eintragen. Wird der<br />

gleiche Spieler in einem zweiten Spiel in einer höheren Spielklasse eingesetzt, muss der<br />

1. Schiedsrichter einen weiteren Vermerk eintragen. Da<strong>mit</strong> hat sich derselbe Spieler in<br />

der höheren Klasse, in der er eingesetzt war, festgespielt und der Spielerpass muss zur<br />

Erteilung des Staffelleitervermerks unaufgefordert innerhalb von 7 Tagen (Poststempel)<br />

an den Staffelleiter geschickt werden.<br />

5.4.4 5.5.3 Ein Spieler <strong>mit</strong> Sichtvermerk Staffelleitervermerk für eine bestimmte Spielklasse<br />

kann nicht in einer niederen Spielklasse (<strong>mit</strong> Ausnahme 5.6) für eine andere Mannschaft<br />

des Vereins eingesetzt werden.<br />

5.4.5 5.5.4 Spielen 2 oder mehrere Mannschaften eines Vereins in einer Staffel, ist der Staffelleitervermerk<br />

so einzutragen, dass die Zugehörigkeit der Spieler zur höheren oder<br />

niederen Mannschaft eindeutig erkennbar ist. Ein Spieler kann entsprechend Punkt 5.5.2<br />

in einer höheren Mannschaft (im Sinne der kleineren Platzziffer) spielen., gemäß 5.4.3<br />

der LSO.<br />

5.4.6 5.5.5 Falls ein Spieler in einer bestimmten Leistungsklasse nicht oder an 4 aufeinanderfolgenden<br />

Pflichtspielen Meisterschaftsspielen nicht eingesetzt war, muss der Staffelleiter<br />

auf Antrag den Sichtvermerk Staffelleitervermerk sofort löschen. Die Spielberechtigung<br />

für eine andere Leistungsklasse wird sofort und ohne Wartezeit erteilt.<br />

5.4.7 5.5.6 Für die Teilnahme an Jugend-, Junioren- und Seniorenmeisterschaften bedarf es<br />

keines Staffelleitervermerks. Für den Hobby- und BFS-Spielbetrieb gelten gesonderte<br />

Festlegungen.<br />

5.4.8 5.5.7 Spielgemeinschaften werden nicht zugelassen.<br />

5.5 5.6 Doppelspielrecht für D-, D/C- und C-Kader<br />

Abweichend von 5.4.3 der LSO 5.5.2 und 5.5.3 wird Mitgliedern o.g. Kaderkreise, die<br />

in dem betreffenden Spieljahr für die nationalen Meisterschaften ihres Jugend-/Juniorenjahrganges<br />

spielberechtigt sind, für den Hallenbereich auf Antrag des jeweiligen<br />

Landestrainers durch den Vorstand des SSVB ein Doppelspielrecht gewährt. Der Antrag<br />

Dieses kann nur bis zum 30.09. eines jeden Jahres schriftlich gestellt beantragt<br />

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