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News 2010 - St. Augustinus Heime GmbH

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KonzernAngaben zu den Organmitgliederndes GesamtkonzernsWiedergabe des BestätigungsvermerkesGeschäftsführungfür den Konzernabschluss zum 31. Dezember <strong>2010</strong>Im Geschäftsjahr <strong>2010</strong> erfolgte die Geschäftsführung der <strong>St</strong>. <strong>Augustinus</strong> Gelsenkirchen <strong>GmbH</strong>, Gelsenkirchen, durch Herrn Dipl.-Volksw. Ralf-Peter Weingarten. Herr Dipl.-Volksw. Ralf-Peter Weingarten ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungendes § 181 BGB befreit.VerwaltungsratIm Geschäftsjahr <strong>2010</strong> waren zu Mitgliedern des Verwaltungsrats bestellt: Herr Propst Manfred Paas, Vorsitzender Frau Ingeborg Friemer-Klee, <strong>St</strong>ellvertretende Vorsitzende Herr Dipl.-Bw. Hans-Joachim Brüggemann (Vertreter des Caritasträgerwerks im Bistum Essen e.V.) Herr Rudolf Heib Herr Dipl.-Kfm. Detlef Siegert Herr Dr. Josef Wein Herr Dipl.-Bw. Franz-Josef Brockhaus Herr Dipl.-Ing. Friederich-Wilhelm Bischoping, Beratendes Mitglied Herr Werner Cordes, Beratendes MitgliedDie Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten vereinbarungsgemäß keine Bezüge.Der FGS Flick Gocke Schamburg <strong>GmbH</strong> Wirtschaftprüfungsgesellschaft,Bonn, wurde der Auftrag erteilt, die Jahresabschlüssealler in den Konzernabschluss der <strong>St</strong>. <strong>Augustinus</strong> Gelsenkirchen<strong>GmbH</strong>, Gelsenkirchen, einbezogenen Gesellschaften für das Geschäftsjahrvom 1. Januar bis zum 31. Dezember <strong>2010</strong> zu prüfen.Im Einzelnen hat die FGS Flick Gocke Schaumburg <strong>GmbH</strong> folgendePrüfungen durchgeführt: Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember <strong>2010</strong> unterEinbeziehung der zu Grunde liegenden Buchführung unddes Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr <strong>2010</strong> der <strong>St</strong>.<strong>Augustinus</strong> Gelsenkirchen <strong>GmbH</strong>, Gelsenkirchen. Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember <strong>2010</strong> der<strong>St</strong>. <strong>Augustinus</strong> Gelsenkirchen <strong>GmbH</strong>, Gelsenkirchen, unterEinbeziehung der zu Grunde liegenden Buchführung und desLageberichts für das Geschäftsjahr <strong>2010</strong>. Zudem waren auftragsgemäßauch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2HGrG zu beachten. Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember <strong>2010</strong> derMarienhospital Gelsenkirchen <strong>GmbH</strong>, Gelsenkirchen, unterEinbeziehung der zu Grunde liegenden Buchführung und desLageberichts für das Geschäftsjahr <strong>2010</strong>. Zudem waren auftragsgemäßauch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2HGrG zu beachten. Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember <strong>2010</strong> desKrankenhauses Marienhospital Gelsenkirchen, Gelsenkirchen,unter Einbeziehung der zu Grunde liegenden Buchführunggemäß § 30 KHGG NRW in entsprechender Anwendung derbuchführungsverordnung.Der Prüfungsumfang erstreckt sichgemäß § 30 Abs. 2 KHGG NRW insbesondere auf die zweckentsprechende,sparsame und wirtschaftliche Verwendungder Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW. Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember <strong>2010</strong> derSankt Marien-Hospital Buer <strong>GmbH</strong>, Gelsenkirchen, der inAusübung des Wahlrechtes nach § 1 Abs. 3 KHBV der Jahresabschlussdes Krankenhaus Sankt Marien-Hospital Buer nachKHG ist, unter Einbeziehung der zu Grunde liegenden Buchführungund des Lageberichts für das Geschäftsjahr <strong>2010</strong>der Krankenhausträgergesellschaft, der zugleich die Lage desKrankenhauses darstellt. Der Prüfungsgegenstand wurde mithingemäß § 30 KHGG NRW erweitert. Der Prüfungsumfangerstreckt sich gemäß § 30 Abs. 2 KHGG NRW insbesondereauf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftlicheVerwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW.Zudem waren auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG zu beachten. Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember <strong>2010</strong> der <strong>St</strong>.<strong>Augustinus</strong> <strong>Heime</strong> <strong>GmbH</strong>, Gelsenkirchen, unter Einbeziehungder zu Grunde liegenden Buchführung und des Lageberichtsfür das Geschäftsjahr. Zudem waren auftragsgemäß auch dieVorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG zu beachten. Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember <strong>2010</strong> der<strong>St</strong>. <strong>Augustinus</strong> Kindergarten <strong>GmbH</strong>, Gelsenkirchen, unterEinbeziehung der zu Grunde liegenden Buchführung und desLageberichts für das Geschäftsjahr <strong>2010</strong>. Zudem waren auftragsgemäßauch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2HGrG zu beachten.Die Prüfungen haben zu keinen Einwendungen geführt, so dassdie FGS Flick Gocke Schaumburg <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,Bonn, allen geprüften Jahresabschlüssen sowie denLageberichten einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerkerteilt hat. <strong>St</strong>ellvertretend hierfür geben wir den Bestätigungsvermerkfür den Konzernabschluss zum 31. Dezember <strong>2010</strong> undden Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis31. Dezember <strong>2010</strong> der <strong>St</strong>. <strong>Augustinus</strong> Gelsenkirchen <strong>GmbH</strong>,Gelsenkirchen, wieder:„Wir haben den von der <strong>St</strong>. <strong>Augustinus</strong> Gelsenkirchen <strong>GmbH</strong>,Gelsenkirchen, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend ausnungund Eigenkapitalspiegel - und den Konzernlagebericht fürdas Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember <strong>2010</strong>geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlageberichtnach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriftenund den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertragsliegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von unsdurchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschlussund über den Konzernlagebericht abzugeben.20 21

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