Osterbrunnen in Neunkirchen am Sand - Startseite - MIT - Das ...
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Mit �<br />
26 April 2010<br />
Simmelsdorfer Bekanntmachungen<br />
Fortsetzung von Seite 25: Niederschrift über den öffentlichen Teil der<br />
5. Unmittelbare Zugänge oder Zufahrten<br />
von den Grundstücken zur<br />
Staatsstraße s<strong>in</strong>d nicht zulässig.<br />
6. Der Straßenbaulastträger der Staatsstraße<br />
trägt ke<strong>in</strong>erlei Kosten, die im Zus<strong>am</strong>menhang<br />
mit der Erschließung des<br />
Bebauungsplangebietes und eventuell<br />
notwendigen baulichen Änderungen im<br />
E<strong>in</strong>mündungsbereich stehen.<br />
7. Mit der Anb<strong>in</strong>dung des Gewerbegebietes<br />
„Bartäcker“ an die Staatsstraße<br />
2241 bei Str. 9,33, über die im Plan dargestellte<br />
neue Erschließungsstraße, besteht<br />
grundsätzlich E<strong>in</strong>-verständnis.<br />
8. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung<br />
auf der St 2241 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />
mit dem zu er-wartenden abbiegenden<br />
Verkehr wird die Anlage e<strong>in</strong>e L<strong>in</strong>ksabbiegespur<br />
erforderlich. Die Kosten s<strong>in</strong>d<br />
von der Geme<strong>in</strong>de zu tragen.<br />
9. Über die Anb<strong>in</strong>dung der Erschließungsstraße<br />
an die Staatsstraße 2241<br />
hat die Geme<strong>in</strong>de vor Rechtsverb<strong>in</strong>dlichkeit<br />
des Bauleitplanes den Abschluss<br />
e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>barung beim Staatlichen<br />
Bau<strong>am</strong>t zu beantragen, <strong>in</strong> der<br />
technischen E<strong>in</strong>zelheiten sowie die Kostentra-gung<br />
zu regeln s<strong>in</strong>d. Hierzu ist<br />
e<strong>in</strong>e detaillierte Planung von e<strong>in</strong>em Ingenieurbüro<br />
vor-zulegen.<br />
10. Der Straßenbaulastträger der Staatsstraße<br />
trägt ke<strong>in</strong>erlei Kosten, die im Zus<strong>am</strong>menhang<br />
mit der neuen Anb<strong>in</strong>dung<br />
des Gewerbegebietes an die Staatsstraße<br />
entstehen.<br />
11. Sämtliche durch die neue Anb<strong>in</strong>dung<br />
an die Staatsstraße entstehenden<br />
Erneuerungs- und Unterhaltsmehrkosten<br />
s<strong>in</strong>d der Straßenbauverwaltung<br />
gemäß StraW 85 zu ersetzen (Art.<br />
32 Abs. 1 BayStrWG i.V. Art. 33 Abs. 3<br />
BayStrWG).<br />
12. Die fuß- und radwegmäßige Erschließung<br />
des Gewerbegebietes ist sicher<br />
zu stellen. Der Straßenbaulastträger<br />
der Staatsstraße übernimmt hierfür<br />
ke<strong>in</strong>e Kosten.<br />
13. Wasser und Abwässer dürfen dem<br />
Straßenkörper der Staatsstraße nicht zugeleitet<br />
wer-den. Die Wirks<strong>am</strong>keit der<br />
Straßenentwässerung darf nicht bee<strong>in</strong>trächtigt<br />
werden.<br />
14. <strong>Das</strong> Oberflächenwasser der Erschließungsstraße<br />
muss durch entsprechende<br />
Straßenab-läufe bzw. Entwässerungsr<strong>in</strong>nen<br />
im E<strong>in</strong>mündungsbereich zuverlässig<br />
gefasst und abge-leitet werden.<br />
15. Änderungen an der Entwässerungse<strong>in</strong>richtung<br />
der Staatsstraße dürfen nur<br />
im E<strong>in</strong>ver-nehmen mit der Straßenbauverwaltung<br />
erfolgen.<br />
16. Die Eckausrundungen der E<strong>in</strong>mündungen<br />
müssen so ausgebildet se<strong>in</strong>,<br />
dass die notwen-digen Schleppkurven<br />
nach RAS-K e<strong>in</strong>gehalten werden. (§ 1<br />
Abs. 5 Nr. 8 BauGB i.V. m Art 9 Abs. 1<br />
BayStrWG).<br />
17. <strong>Das</strong> Sichtfeld auf den Straßenverkehr<br />
(Sichtdreieck nach RAS-K mit der<br />
Seitenlänge I = 135,0 m <strong>in</strong> <strong>in</strong>nerörtlicher<br />
und 200,0 m <strong>in</strong> außenörtlicher Richtung<br />
der Achse der über-geordneten Straße<br />
und e<strong>in</strong>em 3,0 m-Abstand vom Fahrbahnrand<br />
<strong>in</strong> der untergeordneten Straße/Zufahrt)<br />
an der E<strong>in</strong>mündung der Erschließungsstraße<br />
<strong>in</strong> die St 2241 ist<br />
freizuhal-ten. Diese Sichtfläche ist von<br />
Anpflanzungen aller Art, Zäunen, Stapeln,<br />
parkenden Fahrzeugen und sonstigen<br />
Gegenständen freizuhalten, die<br />
e<strong>in</strong>e größere Höhe als 0,80 m über der<br />
Fahrbahn erreichen.<br />
18. <strong>Das</strong> Sichtdreieck auf bevorrechtigte<br />
Radfahrer des straßenbegleitenden<br />
Radweges (Sichtdreieck nach RAS-<br />
K mit der Seitenlänge I = 30,0 m <strong>in</strong> der<br />
Radwegachse und ei-nem 3,0 m-Abstand<br />
von der Achse des Radweges <strong>in</strong><br />
der untergeordneten Stra-ße/Zufahrt) an<br />
der E<strong>in</strong>mündung der Erschließungsstraße<br />
<strong>in</strong> die St 2241 ist freizuhalten. Diese<br />
Sichtfläche ist von Anpflanzungen aller<br />
Art, Zäunen, Stapeln, parkenden Fahrzeugen<br />
und sonstigen Gegenständen<br />
freizuhalten, die e<strong>in</strong>e größere Höhe als<br />
0,80 m über der Fahrbahn erreichen.<br />
<strong>Das</strong> Sichtdreieck ist <strong>in</strong> dem Bauleitplan<br />
planerisch abzustimmen.<br />
19. Ebenso wenig dürfen dort genehmigungs-<br />
und anzeigenfreie Bauten oder<br />
Stellplätze errichtet und Gegenstände<br />
gelagert oder h<strong>in</strong>terstellt werden, die diese<br />
Höhe überschrei-ten. Dies gilt auch<br />
für die Dauer der Bauzeit. E<strong>in</strong>zelbaumbepflanzungen<br />
im Bereich der Sichtflächen<br />
s<strong>in</strong>d mit der Straßenbauverwaltung<br />
abzustimmen.<br />
20. Der Baulastträger der Staatsstraße<br />
trägt ke<strong>in</strong>e Kosten für Schallschutzmaßnahmen<br />
an den Anlagen, die Gegenstand<br />
des Bauleitplanes s<strong>in</strong>d. Zum<br />
Schutz vor Lärme<strong>in</strong>wirkun-gen aus<br />
dem Straßenverkehr werden geeignete<br />
Schallschutzmaßnahmen empfohlen.<br />
Die für deren Bemessung erforderlichen<br />
Daten können beim Staatlichen Bau<strong>am</strong>t<br />
Nürnberg (Anschrift: Postfach 4757,<br />
90025 Nürnberg) angefordert werden.<br />
Die Kosten für Pla-nung, Errichtung und<br />
Unterhaltung von aktiven Lärmschutze<strong>in</strong>richtungen<br />
entlang der Staatsstraße<br />
trägt die Geme<strong>in</strong>de.<br />
21. Die Straßenbaulastträger kann nicht<br />
für Schäden haftbar gemacht werden,<br />
die durch E<strong>in</strong>wirkung von Spritzwasser,<br />
Oberflächenwasser und Tausalz entstehen.<br />
Von Seiten des Geme<strong>in</strong>derates wurden<br />
zu diesen vorgetragenen Punkten folgende<br />
Be-schlüsse gefasst, über die <strong>in</strong>sges<strong>am</strong>t<br />
abgestimmt wurde.<br />
Zu 1-3:<br />
Die Ortsdurchfahrtsgrenze und die Bauverbotszone<br />
werden im Bebauungsplan<br />
darge-stellt.<br />
Zu 4:<br />
Der H<strong>in</strong>weis zu den Werbeanlagen und<br />
H<strong>in</strong>weisschildern wird als H<strong>in</strong>weis <strong>in</strong><br />
den Be-bauungsplan aufgenommen.<br />
Zu 5:<br />
E<strong>in</strong>e Festsetzung zum Ausschluss von<br />
Zufahrten zur Staatsstraße wird <strong>in</strong> den<br />
Bebau-ungsplan aufgenommen.<br />
Zu 6-7:<br />
Die H<strong>in</strong>weise werden zur Kenntnis genommen.<br />
Zu 8:<br />
Die Planung e<strong>in</strong>er L<strong>in</strong>ksabbiegespur ist<br />
bereits <strong>in</strong> Auftrag gegeben und wird mit<br />
dem Staatlichen Bau<strong>am</strong>t abgestimmt.<br />
Die abgestimmte Planung wird <strong>in</strong> den<br />
Entwurf über-nommen.<br />
Zu 9-11:<br />
Die H<strong>in</strong>weise werden zur Kenntnis genommen.<br />
Zu 12:<br />
E<strong>in</strong> Fuß- und Radweg ist bereits parallel<br />
zur Staatsstraße vorhanden.<br />
Zu 13-16:<br />
Die H<strong>in</strong>weise werden zur Kenntnis genommen<br />
und im Rahmen der Detailplanungen<br />
be-rücksichtigt.<br />
Zu 17-19:<br />
Die Sichtfelder werden im Bebauungsplan<br />
dargestellt und die entsprechenden<br />
H<strong>in</strong>weise zur Freihaltung festgesetzt.<br />
Zu 20-21:<br />
Die H<strong>in</strong>weise werden zur Kenntnis genommen.<br />
Abstimmung: e<strong>in</strong>stimmig<br />
Amt für Landwirtschaft und<br />
Forsten, Roth, Stellungnahme vom<br />
01.12.2008<br />
Die Abteilung Landwirtschaft trägt ke<strong>in</strong>e<br />
E<strong>in</strong>wände vor.<br />
Die Abteilung Forsten erklärt, dass, um<br />
Schäden an Menschen und Gebäuden<br />
und d<strong>am</strong>it er-höhte Haftungsansprüche<br />
und Verkehrssicherungspflicht der<br />
Waldbesitzer zu m<strong>in</strong>imieren, e<strong>in</strong> Abstand<br />
der Gebäude von 25 m zum westlich<br />
und d<strong>am</strong>it <strong>in</strong> der Hauptsturmrichtung<br />
vorgela-gerten Wald zu fordern ist.<br />
Der Geme<strong>in</strong>derat beschloss hierzu, dass<br />
durch die Baugrenze e<strong>in</strong> Abstand von<br />
20 m zum westlich anschließenden<br />
Wald festgesetzt wird. E<strong>in</strong> größerer Abstand<br />
würde die wirtschaftlich s<strong>in</strong>nvolle<br />
Ausnutzung der Gewerbefläche erheblich<br />
erschweren (Flächenzuschnitt).<br />
Zur Vermeidung von Schäden wird e<strong>in</strong>e<br />
Risiko m<strong>in</strong>dernde Waldrandgestaltung<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Tiefe von 5 m des westlich<br />
angrenzenden Waldrandes mit dem<br />
Waldbesitzer vertraglich vere<strong>in</strong>bart, so<br />
dass der geforderte Abstand von 25 m<br />
zu gefährdenden Bäumen <strong>in</strong>sges<strong>am</strong>t erreicht<br />
wird.<br />
Dies ist möglich, da der begünstigte<br />
Grundeigentümer der Gewerbegebietsausweisung<br />
iden-tisch mit dem Besitzer<br />
des westlich angrenzenden Waldgebietes<br />
ist.<br />
Konkret soll <strong>in</strong> den genannten 5 m der<br />
Umbau zu e<strong>in</strong>em gestaffelten Waldmantel<br />
aus niedri-gen Sträuchern und<br />
Bäumen schwächeren Wuchscharakters<br />
erfolgen, so dass e<strong>in</strong>e Gefährdung der<br />
östlich angrenzenden späteren Bebauung<br />
auszuschließen ist. Mit dieser Maßnahme<br />
geht weder die Waldeigenschaft<br />
verloren noch erfolgen ökologisch oder<br />
waldwirtschaftlich un-günstige Maßnahmen.<br />
Aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
gem. § 3 Abs. 1 BauGB g<strong>in</strong>gen<br />
folgende Anregungen, H<strong>in</strong>weise<br />
e<strong>in</strong>:<br />
Eigentümer der Grundstücke Fl.-Nrn:<br />
340, 340/1 und 340/2, Gemarkung Simmelsdorf,<br />
Besprechungsterm<strong>in</strong> <strong>am</strong> 20.11.2008,<br />
8.00 Uhr, Geme<strong>in</strong>de Simmelsdorf, Rathaus,<br />
Die betroffenen Eigentümer nahmen<br />
E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> den Vorentwurf des Bebauungsplanes<br />
mit Grünordnungsplan<br />
„Bartäcker“ und trugen folgende E<strong>in</strong>wände<br />
bzw. Anregungen vor:<br />
1. Die Zufahrtnahme zu den Grundstücken<br />
Fl.-Nrn. 340/2 und 340, Gemarkung<br />
Simmelsdorf, sollte über e<strong>in</strong>en<br />
Privatweg parallel zum Fuß- und Radweg<br />
erfolgen. Hier durch werden auch<br />
die Sichtverhältnisse im E<strong>in</strong>fahrtsbereich<br />
des Gewerbegebietes verbessert,<br />
da die bestehende Hecke beseitigt und<br />
der Hügel durch den Straßenbau abgetragen<br />
wird.<br />
2. Im geplanten Mischgebiet sollten<br />
nur Gebäude mit Satteldächern errichtet<br />
werden und nicht, wie im Vorentwurf<br />
aufgeführt, auch Gebäude mit Pultdächern.<br />
3. Die Baugrenzen für die Grundstücke<br />
im Mischgebiet s<strong>in</strong>d zu eng gefasst. Diese<br />
wä ren evtl. noch „aufzuweiten“.<br />
4. E<strong>in</strong>e Streuobstwiese reicht für den<br />
Lärmschutz nicht aus. E<strong>in</strong> Erdwall oder<br />
e<strong>in</strong>e Lärm-schutzwand könnte hier Abhilfe<br />
schaffen.<br />
Von Seiten des Geme<strong>in</strong>derates wurden<br />
hierzu folgende Beschlüsse gefasst:<br />
zu 1:<br />
Die dargestellte Zufahrt zu Fl.-Nr. 340<br />
ist die wirtschaftlich und ökologisch<br />
s<strong>in</strong>nvollste Lö-sung, da sie vollständig<br />
e<strong>in</strong>en bestehenden Weg nutzt. Die Zufahrt<br />
zu Fl.-Nr. 340/2 ist von der Anb<strong>in</strong>dung<br />
an die Staatsstrasse her <strong>in</strong> der<br />
Vorentwurfsvariante günstiger als e<strong>in</strong>e<br />
Zufahrt westlich der Gebäude (E<strong>in</strong>mündungsradius).<br />
Die Hecke liegt auf<br />
dem Grund der Staatsstrasse und soll<br />
nicht beseitigt werden (Ortse<strong>in</strong>grünung).<br />
Es wird <strong>in</strong> Abstimmung mit den Eigentü-mern<br />
(Geschwister) auf e<strong>in</strong>e lagemäßige<br />
Festsetzung der privaten Erschließung<br />
verzichtet und stattdessen e<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>es<br />
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />
auf Fl.-Nr. 340/2 zugunsten der Fl.-Nr.<br />
340 festgesetzt. Evtl. kann dann auf den<br />
Ausbau des Kapellenweges verzichtet<br />
werden.<br />
zu 2.<br />
Es sollen im Teilgebiet parallel zur<br />
Staatstraße auch Pultdächer zugelassen<br />
werden.<br />
zu 3.<br />
Die Baugrenzen ermöglichen e<strong>in</strong>e weitgehende<br />
Ausnutzung der Grundstücksflä-<br />
chen mit jeweils mehreren Gebäuden.<br />
Sie müssen aufgrund der H<strong>in</strong>weise<br />
der Behörden teils aber<br />
noch enger gefasst werden: Abstand<br />
25 m zum Wald bei Fl.-Nr. 340, Bauverbotszone<br />
zur Staatsstrasse.<br />
zu 4.<br />
Der notwendige Lärmschutz wird durch<br />
Festsetzung von Emissionskont<strong>in</strong>genten<br />
gesi-chert. Diese legen fest, wie viel<br />
Schall die künftigen Gewerbebetriebe<br />
erzeugen dürfen, ohne dass es zu Überschreitung<br />
der Orientierungswerte <strong>in</strong><br />
der angrenzenden Bebauung kommt.<br />
Die Streuobstwiese dient v.a. zur optischen<br />
Gliederung und als Abstandsfläche.<br />
Zusätzlich ist auf dem angrenzenden<br />
Gewerbegrundstück noch e<strong>in</strong>e<br />
Hecke von 5 m Breite festgesetzt, die<br />
eben-falls abschirmend wirkt. Ob zusätzliche<br />
Maßnahmen erforderlich werden,<br />
hängt vom Schall-gutachten und<br />
den künftigen Betrieben ab. Die festgesetzte<br />
Hecke kann beispielsweise auf<br />
e<strong>in</strong>em Wall gepflanzt werden.<br />
Michael Siegel, Simmelsdorf; Schreiben<br />
vom 16.12.2008<br />
<strong>Das</strong> Schreiben des Herrn Michael Siegel,<br />
Nürnberger Str. 31, nahm der Geme<strong>in</strong>derat<br />
<strong>in</strong>halt-lich zur Kenntnis.<br />
Es wurde hierzu von Seiten des Geme<strong>in</strong>derates<br />
beschlussmäßig erwidert,<br />
dass die Geme<strong>in</strong>de Simmelsdorf aufgrund<br />
der beengten Verhältnisse für<br />
mehrere örtliche Handwerksbetriebe<br />
und aufgrund ihrer städtebaulichen<br />
Entwicklungsziele Bedarf zur Ausweisung<br />
e<strong>in</strong>es Gewerbege-bietes hat. Die<br />
verkehrsgünstige Lage (direkte Anb<strong>in</strong>dung<br />
an die A 9) unterstreicht die gute<br />
Eignung der vorliegenden Ausweisung.<br />
Die Auswirkungen auf die Umwelt (e<strong>in</strong>schl.<br />
des Lärmschutzes und des Orts-<br />
und Land-schaftsbildes) werden sachgerecht<br />
ermittelt und abgewogen, soweit<br />
wie möglich vermieden oder verm<strong>in</strong>dert<br />
und entsprechend den gesetzlichen<br />
Anforderungen ausgeglichen.<br />
Die Geme<strong>in</strong>de bemüht sich neben der<br />
Ausweisung des Gewerbegebiets um<br />
die Ansiedlung von <strong>in</strong>nerörtlichen E<strong>in</strong>kaufsmöglichkeiten.<br />
Die ggf. erforderlichen<br />
Stellplätze s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb der<br />
Bauflächen zu schaffen. Die weiteren