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26 April 2010<br />

Simmelsdorfer Bekanntmachungen<br />

Fortsetzung von Seite 25: Niederschrift über den öffentlichen Teil der<br />

5. Unmittelbare Zugänge oder Zufahrten<br />

von den Grundstücken zur<br />

Staatsstraße s<strong>in</strong>d nicht zulässig.<br />

6. Der Straßenbaulastträger der Staatsstraße<br />

trägt ke<strong>in</strong>erlei Kosten, die im Zus<strong>am</strong>menhang<br />

mit der Erschließung des<br />

Bebauungsplangebietes und eventuell<br />

notwendigen baulichen Änderungen im<br />

E<strong>in</strong>mündungsbereich stehen.<br />

7. Mit der Anb<strong>in</strong>dung des Gewerbegebietes<br />

„Bartäcker“ an die Staatsstraße<br />

2241 bei Str. 9,33, über die im Plan dargestellte<br />

neue Erschließungsstraße, besteht<br />

grundsätzlich E<strong>in</strong>-verständnis.<br />

8. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung<br />

auf der St 2241 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />

mit dem zu er-wartenden abbiegenden<br />

Verkehr wird die Anlage e<strong>in</strong>e L<strong>in</strong>ksabbiegespur<br />

erforderlich. Die Kosten s<strong>in</strong>d<br />

von der Geme<strong>in</strong>de zu tragen.<br />

9. Über die Anb<strong>in</strong>dung der Erschließungsstraße<br />

an die Staatsstraße 2241<br />

hat die Geme<strong>in</strong>de vor Rechtsverb<strong>in</strong>dlichkeit<br />

des Bauleitplanes den Abschluss<br />

e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>barung beim Staatlichen<br />

Bau<strong>am</strong>t zu beantragen, <strong>in</strong> der<br />

technischen E<strong>in</strong>zelheiten sowie die Kostentra-gung<br />

zu regeln s<strong>in</strong>d. Hierzu ist<br />

e<strong>in</strong>e detaillierte Planung von e<strong>in</strong>em Ingenieurbüro<br />

vor-zulegen.<br />

10. Der Straßenbaulastträger der Staatsstraße<br />

trägt ke<strong>in</strong>erlei Kosten, die im Zus<strong>am</strong>menhang<br />

mit der neuen Anb<strong>in</strong>dung<br />

des Gewerbegebietes an die Staatsstraße<br />

entstehen.<br />

11. Sämtliche durch die neue Anb<strong>in</strong>dung<br />

an die Staatsstraße entstehenden<br />

Erneuerungs- und Unterhaltsmehrkosten<br />

s<strong>in</strong>d der Straßenbauverwaltung<br />

gemäß StraW 85 zu ersetzen (Art.<br />

32 Abs. 1 BayStrWG i.V. Art. 33 Abs. 3<br />

BayStrWG).<br />

12. Die fuß- und radwegmäßige Erschließung<br />

des Gewerbegebietes ist sicher<br />

zu stellen. Der Straßenbaulastträger<br />

der Staatsstraße übernimmt hierfür<br />

ke<strong>in</strong>e Kosten.<br />

13. Wasser und Abwässer dürfen dem<br />

Straßenkörper der Staatsstraße nicht zugeleitet<br />

wer-den. Die Wirks<strong>am</strong>keit der<br />

Straßenentwässerung darf nicht bee<strong>in</strong>trächtigt<br />

werden.<br />

14. <strong>Das</strong> Oberflächenwasser der Erschließungsstraße<br />

muss durch entsprechende<br />

Straßenab-läufe bzw. Entwässerungsr<strong>in</strong>nen<br />

im E<strong>in</strong>mündungsbereich zuverlässig<br />

gefasst und abge-leitet werden.<br />

15. Änderungen an der Entwässerungse<strong>in</strong>richtung<br />

der Staatsstraße dürfen nur<br />

im E<strong>in</strong>ver-nehmen mit der Straßenbauverwaltung<br />

erfolgen.<br />

16. Die Eckausrundungen der E<strong>in</strong>mündungen<br />

müssen so ausgebildet se<strong>in</strong>,<br />

dass die notwen-digen Schleppkurven<br />

nach RAS-K e<strong>in</strong>gehalten werden. (§ 1<br />

Abs. 5 Nr. 8 BauGB i.V. m Art 9 Abs. 1<br />

BayStrWG).<br />

17. <strong>Das</strong> Sichtfeld auf den Straßenverkehr<br />

(Sichtdreieck nach RAS-K mit der<br />

Seitenlänge I = 135,0 m <strong>in</strong> <strong>in</strong>nerörtlicher<br />

und 200,0 m <strong>in</strong> außenörtlicher Richtung<br />

der Achse der über-geordneten Straße<br />

und e<strong>in</strong>em 3,0 m-Abstand vom Fahrbahnrand<br />

<strong>in</strong> der untergeordneten Straße/Zufahrt)<br />

an der E<strong>in</strong>mündung der Erschließungsstraße<br />

<strong>in</strong> die St 2241 ist<br />

freizuhal-ten. Diese Sichtfläche ist von<br />

Anpflanzungen aller Art, Zäunen, Stapeln,<br />

parkenden Fahrzeugen und sonstigen<br />

Gegenständen freizuhalten, die<br />

e<strong>in</strong>e größere Höhe als 0,80 m über der<br />

Fahrbahn erreichen.<br />

18. <strong>Das</strong> Sichtdreieck auf bevorrechtigte<br />

Radfahrer des straßenbegleitenden<br />

Radweges (Sichtdreieck nach RAS-<br />

K mit der Seitenlänge I = 30,0 m <strong>in</strong> der<br />

Radwegachse und ei-nem 3,0 m-Abstand<br />

von der Achse des Radweges <strong>in</strong><br />

der untergeordneten Stra-ße/Zufahrt) an<br />

der E<strong>in</strong>mündung der Erschließungsstraße<br />

<strong>in</strong> die St 2241 ist freizuhalten. Diese<br />

Sichtfläche ist von Anpflanzungen aller<br />

Art, Zäunen, Stapeln, parkenden Fahrzeugen<br />

und sonstigen Gegenständen<br />

freizuhalten, die e<strong>in</strong>e größere Höhe als<br />

0,80 m über der Fahrbahn erreichen.<br />

<strong>Das</strong> Sichtdreieck ist <strong>in</strong> dem Bauleitplan<br />

planerisch abzustimmen.<br />

19. Ebenso wenig dürfen dort genehmigungs-<br />

und anzeigenfreie Bauten oder<br />

Stellplätze errichtet und Gegenstände<br />

gelagert oder h<strong>in</strong>terstellt werden, die diese<br />

Höhe überschrei-ten. Dies gilt auch<br />

für die Dauer der Bauzeit. E<strong>in</strong>zelbaumbepflanzungen<br />

im Bereich der Sichtflächen<br />

s<strong>in</strong>d mit der Straßenbauverwaltung<br />

abzustimmen.<br />

20. Der Baulastträger der Staatsstraße<br />

trägt ke<strong>in</strong>e Kosten für Schallschutzmaßnahmen<br />

an den Anlagen, die Gegenstand<br />

des Bauleitplanes s<strong>in</strong>d. Zum<br />

Schutz vor Lärme<strong>in</strong>wirkun-gen aus<br />

dem Straßenverkehr werden geeignete<br />

Schallschutzmaßnahmen empfohlen.<br />

Die für deren Bemessung erforderlichen<br />

Daten können beim Staatlichen Bau<strong>am</strong>t<br />

Nürnberg (Anschrift: Postfach 4757,<br />

90025 Nürnberg) angefordert werden.<br />

Die Kosten für Pla-nung, Errichtung und<br />

Unterhaltung von aktiven Lärmschutze<strong>in</strong>richtungen<br />

entlang der Staatsstraße<br />

trägt die Geme<strong>in</strong>de.<br />

21. Die Straßenbaulastträger kann nicht<br />

für Schäden haftbar gemacht werden,<br />

die durch E<strong>in</strong>wirkung von Spritzwasser,<br />

Oberflächenwasser und Tausalz entstehen.<br />

Von Seiten des Geme<strong>in</strong>derates wurden<br />

zu diesen vorgetragenen Punkten folgende<br />

Be-schlüsse gefasst, über die <strong>in</strong>sges<strong>am</strong>t<br />

abgestimmt wurde.<br />

Zu 1-3:<br />

Die Ortsdurchfahrtsgrenze und die Bauverbotszone<br />

werden im Bebauungsplan<br />

darge-stellt.<br />

Zu 4:<br />

Der H<strong>in</strong>weis zu den Werbeanlagen und<br />

H<strong>in</strong>weisschildern wird als H<strong>in</strong>weis <strong>in</strong><br />

den Be-bauungsplan aufgenommen.<br />

Zu 5:<br />

E<strong>in</strong>e Festsetzung zum Ausschluss von<br />

Zufahrten zur Staatsstraße wird <strong>in</strong> den<br />

Bebau-ungsplan aufgenommen.<br />

Zu 6-7:<br />

Die H<strong>in</strong>weise werden zur Kenntnis genommen.<br />

Zu 8:<br />

Die Planung e<strong>in</strong>er L<strong>in</strong>ksabbiegespur ist<br />

bereits <strong>in</strong> Auftrag gegeben und wird mit<br />

dem Staatlichen Bau<strong>am</strong>t abgestimmt.<br />

Die abgestimmte Planung wird <strong>in</strong> den<br />

Entwurf über-nommen.<br />

Zu 9-11:<br />

Die H<strong>in</strong>weise werden zur Kenntnis genommen.<br />

Zu 12:<br />

E<strong>in</strong> Fuß- und Radweg ist bereits parallel<br />

zur Staatsstraße vorhanden.<br />

Zu 13-16:<br />

Die H<strong>in</strong>weise werden zur Kenntnis genommen<br />

und im Rahmen der Detailplanungen<br />

be-rücksichtigt.<br />

Zu 17-19:<br />

Die Sichtfelder werden im Bebauungsplan<br />

dargestellt und die entsprechenden<br />

H<strong>in</strong>weise zur Freihaltung festgesetzt.<br />

Zu 20-21:<br />

Die H<strong>in</strong>weise werden zur Kenntnis genommen.<br />

Abstimmung: e<strong>in</strong>stimmig<br />

Amt für Landwirtschaft und<br />

Forsten, Roth, Stellungnahme vom<br />

01.12.2008<br />

Die Abteilung Landwirtschaft trägt ke<strong>in</strong>e<br />

E<strong>in</strong>wände vor.<br />

Die Abteilung Forsten erklärt, dass, um<br />

Schäden an Menschen und Gebäuden<br />

und d<strong>am</strong>it er-höhte Haftungsansprüche<br />

und Verkehrssicherungspflicht der<br />

Waldbesitzer zu m<strong>in</strong>imieren, e<strong>in</strong> Abstand<br />

der Gebäude von 25 m zum westlich<br />

und d<strong>am</strong>it <strong>in</strong> der Hauptsturmrichtung<br />

vorgela-gerten Wald zu fordern ist.<br />

Der Geme<strong>in</strong>derat beschloss hierzu, dass<br />

durch die Baugrenze e<strong>in</strong> Abstand von<br />

20 m zum westlich anschließenden<br />

Wald festgesetzt wird. E<strong>in</strong> größerer Abstand<br />

würde die wirtschaftlich s<strong>in</strong>nvolle<br />

Ausnutzung der Gewerbefläche erheblich<br />

erschweren (Flächenzuschnitt).<br />

Zur Vermeidung von Schäden wird e<strong>in</strong>e<br />

Risiko m<strong>in</strong>dernde Waldrandgestaltung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Tiefe von 5 m des westlich<br />

angrenzenden Waldrandes mit dem<br />

Waldbesitzer vertraglich vere<strong>in</strong>bart, so<br />

dass der geforderte Abstand von 25 m<br />

zu gefährdenden Bäumen <strong>in</strong>sges<strong>am</strong>t erreicht<br />

wird.<br />

Dies ist möglich, da der begünstigte<br />

Grundeigentümer der Gewerbegebietsausweisung<br />

iden-tisch mit dem Besitzer<br />

des westlich angrenzenden Waldgebietes<br />

ist.<br />

Konkret soll <strong>in</strong> den genannten 5 m der<br />

Umbau zu e<strong>in</strong>em gestaffelten Waldmantel<br />

aus niedri-gen Sträuchern und<br />

Bäumen schwächeren Wuchscharakters<br />

erfolgen, so dass e<strong>in</strong>e Gefährdung der<br />

östlich angrenzenden späteren Bebauung<br />

auszuschließen ist. Mit dieser Maßnahme<br />

geht weder die Waldeigenschaft<br />

verloren noch erfolgen ökologisch oder<br />

waldwirtschaftlich un-günstige Maßnahmen.<br />

Aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

gem. § 3 Abs. 1 BauGB g<strong>in</strong>gen<br />

folgende Anregungen, H<strong>in</strong>weise<br />

e<strong>in</strong>:<br />

Eigentümer der Grundstücke Fl.-Nrn:<br />

340, 340/1 und 340/2, Gemarkung Simmelsdorf,<br />

Besprechungsterm<strong>in</strong> <strong>am</strong> 20.11.2008,<br />

8.00 Uhr, Geme<strong>in</strong>de Simmelsdorf, Rathaus,<br />

Die betroffenen Eigentümer nahmen<br />

E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> den Vorentwurf des Bebauungsplanes<br />

mit Grünordnungsplan<br />

„Bartäcker“ und trugen folgende E<strong>in</strong>wände<br />

bzw. Anregungen vor:<br />

1. Die Zufahrtnahme zu den Grundstücken<br />

Fl.-Nrn. 340/2 und 340, Gemarkung<br />

Simmelsdorf, sollte über e<strong>in</strong>en<br />

Privatweg parallel zum Fuß- und Radweg<br />

erfolgen. Hier durch werden auch<br />

die Sichtverhältnisse im E<strong>in</strong>fahrtsbereich<br />

des Gewerbegebietes verbessert,<br />

da die bestehende Hecke beseitigt und<br />

der Hügel durch den Straßenbau abgetragen<br />

wird.<br />

2. Im geplanten Mischgebiet sollten<br />

nur Gebäude mit Satteldächern errichtet<br />

werden und nicht, wie im Vorentwurf<br />

aufgeführt, auch Gebäude mit Pultdächern.<br />

3. Die Baugrenzen für die Grundstücke<br />

im Mischgebiet s<strong>in</strong>d zu eng gefasst. Diese<br />

wä ren evtl. noch „aufzuweiten“.<br />

4. E<strong>in</strong>e Streuobstwiese reicht für den<br />

Lärmschutz nicht aus. E<strong>in</strong> Erdwall oder<br />

e<strong>in</strong>e Lärm-schutzwand könnte hier Abhilfe<br />

schaffen.<br />

Von Seiten des Geme<strong>in</strong>derates wurden<br />

hierzu folgende Beschlüsse gefasst:<br />

zu 1:<br />

Die dargestellte Zufahrt zu Fl.-Nr. 340<br />

ist die wirtschaftlich und ökologisch<br />

s<strong>in</strong>nvollste Lö-sung, da sie vollständig<br />

e<strong>in</strong>en bestehenden Weg nutzt. Die Zufahrt<br />

zu Fl.-Nr. 340/2 ist von der Anb<strong>in</strong>dung<br />

an die Staatsstrasse her <strong>in</strong> der<br />

Vorentwurfsvariante günstiger als e<strong>in</strong>e<br />

Zufahrt westlich der Gebäude (E<strong>in</strong>mündungsradius).<br />

Die Hecke liegt auf<br />

dem Grund der Staatsstrasse und soll<br />

nicht beseitigt werden (Ortse<strong>in</strong>grünung).<br />

Es wird <strong>in</strong> Abstimmung mit den Eigentü-mern<br />

(Geschwister) auf e<strong>in</strong>e lagemäßige<br />

Festsetzung der privaten Erschließung<br />

verzichtet und stattdessen e<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>es<br />

Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />

auf Fl.-Nr. 340/2 zugunsten der Fl.-Nr.<br />

340 festgesetzt. Evtl. kann dann auf den<br />

Ausbau des Kapellenweges verzichtet<br />

werden.<br />

zu 2.<br />

Es sollen im Teilgebiet parallel zur<br />

Staatstraße auch Pultdächer zugelassen<br />

werden.<br />

zu 3.<br />

Die Baugrenzen ermöglichen e<strong>in</strong>e weitgehende<br />

Ausnutzung der Grundstücksflä-<br />

chen mit jeweils mehreren Gebäuden.<br />

Sie müssen aufgrund der H<strong>in</strong>weise<br />

der Behörden teils aber<br />

noch enger gefasst werden: Abstand<br />

25 m zum Wald bei Fl.-Nr. 340, Bauverbotszone<br />

zur Staatsstrasse.<br />

zu 4.<br />

Der notwendige Lärmschutz wird durch<br />

Festsetzung von Emissionskont<strong>in</strong>genten<br />

gesi-chert. Diese legen fest, wie viel<br />

Schall die künftigen Gewerbebetriebe<br />

erzeugen dürfen, ohne dass es zu Überschreitung<br />

der Orientierungswerte <strong>in</strong><br />

der angrenzenden Bebauung kommt.<br />

Die Streuobstwiese dient v.a. zur optischen<br />

Gliederung und als Abstandsfläche.<br />

Zusätzlich ist auf dem angrenzenden<br />

Gewerbegrundstück noch e<strong>in</strong>e<br />

Hecke von 5 m Breite festgesetzt, die<br />

eben-falls abschirmend wirkt. Ob zusätzliche<br />

Maßnahmen erforderlich werden,<br />

hängt vom Schall-gutachten und<br />

den künftigen Betrieben ab. Die festgesetzte<br />

Hecke kann beispielsweise auf<br />

e<strong>in</strong>em Wall gepflanzt werden.<br />

Michael Siegel, Simmelsdorf; Schreiben<br />

vom 16.12.2008<br />

<strong>Das</strong> Schreiben des Herrn Michael Siegel,<br />

Nürnberger Str. 31, nahm der Geme<strong>in</strong>derat<br />

<strong>in</strong>halt-lich zur Kenntnis.<br />

Es wurde hierzu von Seiten des Geme<strong>in</strong>derates<br />

beschlussmäßig erwidert,<br />

dass die Geme<strong>in</strong>de Simmelsdorf aufgrund<br />

der beengten Verhältnisse für<br />

mehrere örtliche Handwerksbetriebe<br />

und aufgrund ihrer städtebaulichen<br />

Entwicklungsziele Bedarf zur Ausweisung<br />

e<strong>in</strong>es Gewerbege-bietes hat. Die<br />

verkehrsgünstige Lage (direkte Anb<strong>in</strong>dung<br />

an die A 9) unterstreicht die gute<br />

Eignung der vorliegenden Ausweisung.<br />

Die Auswirkungen auf die Umwelt (e<strong>in</strong>schl.<br />

des Lärmschutzes und des Orts-<br />

und Land-schaftsbildes) werden sachgerecht<br />

ermittelt und abgewogen, soweit<br />

wie möglich vermieden oder verm<strong>in</strong>dert<br />

und entsprechend den gesetzlichen<br />

Anforderungen ausgeglichen.<br />

Die Geme<strong>in</strong>de bemüht sich neben der<br />

Ausweisung des Gewerbegebiets um<br />

die Ansiedlung von <strong>in</strong>nerörtlichen E<strong>in</strong>kaufsmöglichkeiten.<br />

Die ggf. erforderlichen<br />

Stellplätze s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb der<br />

Bauflächen zu schaffen. Die weiteren

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