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Simmelsdorfer Bekanntmachungen<br />

Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates vom 19. Januar 2010<br />

H<strong>in</strong>weise werden zur Kenntnis genommen.<br />

Abstimmung: e<strong>in</strong>stimmig<br />

c) Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />

Unter Beachtung der erfolgten Beschlüsse,<br />

Beratungsgegenstände 3a<br />

und b, wird der Entwurf zum Bebauungsplan<br />

Nr. 11 „Bartäcker“, <strong>in</strong> der Fassung<br />

vom 19.01.2010, gefertigt vom Inge-nieurbüro<br />

Te<strong>am</strong> 4, Nürnberg, gebilligt.<br />

Nach Vorliegen der beschlossenen<br />

Planfassung ist der Bebauungsplan gemäß<br />

§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer<br />

e<strong>in</strong>es Monats öffentlich auszulegen, mit<br />

dem H<strong>in</strong>weis, dass Bedenken und Anregungen<br />

während der Auslegungsfrist<br />

gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB e<strong>in</strong>gebracht<br />

werden können. Die Träger öffentlicher<br />

Belange s<strong>in</strong>d recht-zeitig von<br />

der Auslegung erneut zu unterrichten.<br />

Abstimmung: e<strong>in</strong>stimmig<br />

Gegenstand: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes<br />

mit <strong>in</strong>tegriertem<br />

Landschafts-plan; Vorstellung des Vorentwurfs<br />

e<strong>in</strong>schließlich W<strong>in</strong>denergiekonzept,<br />

Beschluss zur Durchführung<br />

der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß<br />

§ 3 Abs. 1 BauGB sowie Be-teiligung<br />

der Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange gemäß § 4<br />

Abs. 1 BauGB<br />

Es wurden hierzu die Feststellungen<br />

aus Beratungsgegenstand 62 der Sitzung<br />

vom 19.05.2009 sowie Beratungsgegenstand<br />

90 der Sitzung des<br />

geme<strong>in</strong>dlichen Bau- und Umweltausschusses<br />

<strong>am</strong> 16.06.2009 und die<br />

sich daran anschließende Sitzung<br />

des Geme<strong>in</strong>derates Simmelsdorf <strong>am</strong><br />

07.07.2009, Beratungsgegenstand 102f,<br />

<strong>in</strong> Er<strong>in</strong>nerung gerufen. Unter Zugrundelegung<br />

dieser Festlegungen sowie der<br />

E<strong>in</strong>arbeitung neuerer Entwicklungen<br />

stellte Herr Bauernschmitt nochmals die<br />

wichtigsten Baulandausweisungen dar.<br />

In Simmelsdorf handelt es sich hierbei<br />

um das Baugebiet Am Brand und den<br />

Bereich des Ortausganges Sim-melsdorf<br />

Richtung Diepoltsdorf.<br />

In Hüttenbach soll im Bereich der Evangelischen<br />

Kirche e<strong>in</strong>e Baulandfläche<br />

ausgewiesen werden. Neu <strong>in</strong> die Planung<br />

aufgenommen wurde e<strong>in</strong> Wohngebiet,<br />

östlich an das vorhandene Gebiet<br />

We<strong>in</strong>leite angrenzend, <strong>in</strong> Unterw<strong>in</strong>dsberg.<br />

Dieses Gebiet soll dem Wohnen<br />

junger F<strong>am</strong>ilien dienen. Daneben<br />

s<strong>in</strong>d noch kle<strong>in</strong>ere Baulandausweisungen<br />

<strong>in</strong> W<strong>in</strong>terste<strong>in</strong> und Oberw<strong>in</strong>dsberg<br />

vorgesehen.<br />

Anschließend erläuterte Herr Bauernschmitt<br />

kurz den Landschaftsplan. Inhalt<br />

dieses Land-schaftsplanes ist die<br />

Darstellung des Zustandes von Natur-<br />

und Landschaft, die Ziele des Na-turschutzes<br />

und der Landschaftspflege sowie<br />

Maßnahmen der Landschaftspflege.<br />

Hierbei werden Boden, Wasser, Klima<br />

und Luft, Pflanzen und Tierwelt, das<br />

Landschaftsbild sowie Kulturgüter bewertet.<br />

Dies muss bei der Bauflächenausweisung<br />

Berücksichtigung f<strong>in</strong>den.<br />

Bei den geschützten Lebensräumen<br />

s<strong>in</strong>d besonders der Alte Rothenberg sowie<br />

der Lill<strong>in</strong>ger Wald hervorzuheben.<br />

Aus Landschaftsgründen ist auch e<strong>in</strong><br />

Zus<strong>am</strong>menwachsen von Simmelsdorf<br />

und Hüttenbach zu verh<strong>in</strong>dern. Ebenso<br />

ist die Grünfläche südöstlich des Tucherschlosses<br />

<strong>in</strong> Simmelsdorf von e<strong>in</strong>er<br />

Bebauung freizuhalten. Als Schutzvorschläge<br />

im Landschaftsplan s<strong>in</strong>d folgende<br />

Gebiete vorgesehen: Hüllweiher<br />

südlich von Wildenfels, Magerrasen<br />

im Hirsch-grund, Felsen bei Strahlen-<br />

fels, Auwälder nördlich von Diepoltsdorf<br />

sowie die Quelle östlich von Diepoltsdorf.<br />

Weiterh<strong>in</strong> g<strong>in</strong>g Herr Bauernschmitt<br />

noch auf mögliche Landschaftspflegeprojekte<br />

e<strong>in</strong>. Hier erwähnte er e<strong>in</strong> anzudenkendes<br />

„Streuobstprojekt Schnaittachtal“<br />

sowie den möglichen Biotopverbund<br />

lichte Waldränder.<br />

Als dritten Punkt sprach Herr Bauernschmitt<br />

die Lenkung der W<strong>in</strong>denergienutzung<br />

durch den Flächennutzugsplan<br />

an. Es wurde dargelegt, dass durch<br />

die Ausweisung von Konzentrationszonen<br />

das restliche Geme<strong>in</strong>degebiet<br />

von e<strong>in</strong>er W<strong>in</strong>denergienutzung ausgeschlossen<br />

werden kann. Dies erfolgt<br />

durch e<strong>in</strong> schlüssiges Konzept, <strong>in</strong> dem<br />

e<strong>in</strong>e sachgerechte Abwägung er-folgt.<br />

Formal erfolgt dies durch e<strong>in</strong> Gutachten<br />

über das ges<strong>am</strong>te Geme<strong>in</strong>degebiet, wobei<br />

das W<strong>in</strong>dpotential angemessen zu<br />

berücksichtigen ist. Unter E<strong>in</strong>beziehung<br />

der ausschließenden Kriterien (z.B. Abstand<br />

von Bauflächen, Verkehrsflächen,<br />

Schutzwälder usw.) ergeben sich 14<br />

Teilgebiete, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong>e W<strong>in</strong>denergienutzung<br />

möglich wäre. Zwei Bereiche<br />

aus diesen 14 Teilgebieten eignen sich<br />

besonders. Diese Gebiete liegen im Bereich<br />

des Hienberges an der Geme<strong>in</strong>degrenze<br />

zu Schnaittach. Diese beiden<br />

Gebiete, <strong>in</strong> dem dargelegten Plan als Nr.<br />

11 und 12 gekennzeichnet, sollten als<br />

Konzentrationsflächen für W<strong>in</strong>denergieanlagen<br />

weiter verfolgt werden. Wie e<strong>in</strong>e<br />

Rückfrage bei der Marktgeme<strong>in</strong>de<br />

Schnaittach ergeben hat, wird von dortiger<br />

Seite erwogen, ebenfalls <strong>in</strong> diesem<br />

Bereich Konzentrationsflächen für<br />

W<strong>in</strong>d-energieanlagen auszuweisen. Die<br />

Anregung von Herrn Kreißl, die Konzentrationsfläche<br />

Nr. 11 weiter nach Nordosten<br />

zu verschieben, um das Landschaftsbild<br />

ger<strong>in</strong>ger zu bee<strong>in</strong>trächti-gen,<br />

nahm Herr Bauernschmitt auf.<br />

Nach Kenntnisnahme und Diskussion<br />

beschloss der Geme<strong>in</strong>derat, mit dieser<br />

vorgelegten Pla-nung die vorgezogene<br />

Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1<br />

BauGB sowie die Beteiligung der Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

durchzufüh-ren.<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung<br />

ist vorgesehen, Anfang/Mitte<br />

März 2010 den Plan der Bevölkerung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Veranstaltung <strong>in</strong> der Grundschule<br />

Bühl vorzustellen.<br />

Abstimmung: e<strong>in</strong>stimmig<br />

Im Rahmen der Vorstellung dieses Vorentwurfs<br />

nahm Herr Baumann auf das<br />

Gebiet Schloss-leithe <strong>in</strong> Hüttenbach Bezug.<br />

Er verwies darauf, dass die dortigen<br />

Eigentümer e<strong>in</strong>e Bebauung wünschten<br />

und somit die planungsrechtlichen sowie<br />

die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen<br />

geschaffen werden sollten.<br />

Der Vorsitzende erklärte hierzu, dass<br />

dieser Sachverhalt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er der nächsten<br />

Sitzungen über e<strong>in</strong>e Bauvoranfrage behandelt<br />

werden sollte.<br />

Gegenstand: Erlass e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>beziehungssatzung<br />

für den Ortsteil Oberw<strong>in</strong>dsberg;<br />

a) Behandlung der e<strong>in</strong>gegangenen Bedenken<br />

während der Beteiligung der<br />

Bürger und Träger öffentlicher Belange<br />

In der Sitzung vom 15.09.2009, Beratungsgegenstand<br />

Nr. 135, beschloss<br />

der Geme<strong>in</strong>derat, für den Ortsteil Oberw<strong>in</strong>dsberg<br />

e<strong>in</strong>e Satzung über die E<strong>in</strong>beziehung<br />

von Außenbereichsflächen<br />

<strong>in</strong> den Zus<strong>am</strong>menhang bebauten Ortsteil<br />

Oberw<strong>in</strong>dsberg (Klarstellungs- und<br />

E<strong>in</strong>beziehungssat-zung Oberw<strong>in</strong>dsberg<br />

Südwest) gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.<br />

3 BauGB, zu erlassen. Gemäß § 34 Abs.<br />

6 BauGB wurde im Wege des vere<strong>in</strong>fachten<br />

Verfahrens der betroffenen Öffentlich-keit<br />

sowie den Behörden und<br />

sonstigen Trägern öffentlicher Belange<br />

Gelegenheit zur Stel-lungnahme <strong>in</strong>nerhalb<br />

angemessener Frist gegeben.<br />

Ke<strong>in</strong>e Stellungnahmen gaben ab:<br />

1. Zweckverband zur Wasserversorgung<br />

der Riegelste<strong>in</strong>gruppe<br />

2. Deutsche Telekom Netzproduktion<br />

GmbH<br />

Ke<strong>in</strong>e behandlungsrelevanten E<strong>in</strong>wände<br />

trugen vor:<br />

1. Bayerischer Bauernverband Nürnberg,<br />

Schreiben vom 27.11.2009<br />

2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten Roth, Außenstelle Hersbruck,<br />

Schreiben vom 05.11.2009<br />

3. N-ERGIE Netz GmbH Nürnberg,<br />

Schreiben vom 05.11.2009<br />

Behandlungsrelevante Anregungen,<br />

H<strong>in</strong>weise und Feststellungen gaben ab:<br />

1. Landrats<strong>am</strong>t Nürnberger Land, Lauf,<br />

mit Schreiben vom 12.11.2009<br />

Bautechnik<br />

Von Seiten der Abteilung Bautechnik<br />

wurde vorgetragen, dass die im Plan<br />

e<strong>in</strong>gezeichneten Gebäude <strong>in</strong> der derzeitigen<br />

Fassung nur e<strong>in</strong>e völlig unverb<strong>in</strong>dliche<br />

bzw. mögliche Gebäude-stellung<br />

darstellen. E<strong>in</strong>e städtebaulich geordnete<br />

Ortsrandentwicklung ist durch<br />

die beabsich-tigte Planung nicht sichergestellt.<br />

Die Gebäudestellung sollte deshalb<br />

noch klar def<strong>in</strong>iert wer-den, um<br />

spätere Missverständnisse zu vermeiden.<br />

Der Geme<strong>in</strong>derat beschloss, folgende<br />

textliche Festsetzung <strong>in</strong> die zu erlassende<br />

Satzung auf-zunehmen:<br />

„ Die neuen Gebäude müssen parallel<br />

oder rechtw<strong>in</strong>klig zur nördlich des Plangebietes<br />

verlau-fenden Straße ausgerichtet<br />

werden“.<br />

Abstimmung: e<strong>in</strong>stimmig<br />

Naturschutz<br />

Grundsätzlich bestehen von Seiten des<br />

Naturschutzes gegen die zu erlassende<br />

Satzung ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wendungen. Es wird<br />

nur darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass vor Inkrafttreten<br />

der Satzung die Aus-gleichsflächen<br />

rechtlich über e<strong>in</strong>e notarielle<br />

Grunddienstbarkeit bzw. beschränkt<br />

persönliche Dienstbarkeit zu sichern<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Der Geme<strong>in</strong>derat beschloss, dass dieser<br />

H<strong>in</strong>weis verfahrensrechtlich zu beachten<br />

ist.<br />

Abstimmung: e<strong>in</strong>stimmig<br />

Immissionsschutz<br />

Entsprechend der Vorgabe des Landrats<strong>am</strong>tes<br />

beschloss der Geme<strong>in</strong>derat,<br />

den H<strong>in</strong>weis „Im-missionen aus der<br />

Landwirtschaft s<strong>in</strong>d möglich“ unter § 1<br />

als weiteren Absatz <strong>in</strong> die Satzung aufzunehmen.<br />

Abstimmung: e<strong>in</strong>stimmig<br />

2. Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Nürnberg,<br />

Schreiben vom 18.11.2009<br />

Mit Stellungnahme vom 18.11.2009 hat<br />

sich das Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Nürnberg<br />

zur Wasser-versorgung und Abwasserbeseitigung<br />

geäußert.<br />

Es wird dargelegt, dass mit dem Erlass<br />

der Satzung E<strong>in</strong>verständnis besteht,<br />

soweit die H<strong>in</strong>-weise des Wasserwirtschafts<strong>am</strong>tes<br />

zur Wasserversorgung<br />

und Abwasserbeseitigung, Schrei-ben<br />

vom 18.11.2009, beachtet werden.<br />

Diese H<strong>in</strong>weise nahmen die Geme<strong>in</strong>deratsmitglieder<br />

zur Kenntnis und beschlossen,<br />

dass diese zu beachten s<strong>in</strong>d.<br />

Abstimmung: e<strong>in</strong>stimmig<br />

Im Rahmen der Beteiligung der Bürger<br />

äußerten sich nur die Ehegatten Tanja<br />

und Mathias Rüger, Le<strong>in</strong>burg, mit<br />

Schreiben vom 09.01.2010.<br />

Die Ehegatten äußerten <strong>in</strong> ihrem Schreiben<br />

den Wunsch, die im Satzungsentwurf<br />

festgesetzte Dachneigung so zu<br />

ändern, dass auch Satteldächer mit e<strong>in</strong>er<br />

Dachneigung von 20 Grad zulässig<br />

s<strong>in</strong>d. Weiterh<strong>in</strong> sollte die Satzung ke<strong>in</strong>e<br />

Regelung h<strong>in</strong>sichtlich der Farbe der<br />

Dachziegel ent-halten.<br />

Die Festsetzungen h<strong>in</strong>sichtlich Dachneigung<br />

und Ziegelfarbe wurden entsprechend<br />

e<strong>in</strong>er An-regung des geme<strong>in</strong>dlichen<br />

Bauausschusses, Beratungsgegenstand<br />

Nr. 125 c der Sitzung vom<br />

20.08.2009, und <strong>in</strong> Absprache mit dem<br />

Landrats<strong>am</strong>t Nürnberger Land, Lauf,<br />

Bautechnik, <strong>in</strong> die zu erlassende Satzung<br />

aus ortsplanerischen Gesichtspunkten<br />

aufgenommen.<br />

Nach Kenntnisnahme fassten die<br />

Geme<strong>in</strong>deräte folgende Beschlüsse:<br />

1. Bei der Dachziegelgestaltung werden<br />

die Farben rot oder grau zugelassen<br />

Abstimmung: 11 : 4<br />

2. Die Dachneigung muss, wie im Satzungsentwurf<br />

dargelegt, zwischen 45<br />

und 52 Grad liegen.<br />

Abstimmung: e<strong>in</strong>stimmig<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

Nach Behandlung der e<strong>in</strong>gegangenen<br />

Stellungnahmen wurde sodann nachfolgende<br />

Klarstel-lungs- und E<strong>in</strong>beziehungssatzung<br />

beschlossen:<br />

Satzung der Geme<strong>in</strong>de Simmelsdorf<br />

über die die Festlegung von im Zus<strong>am</strong>menhang<br />

bebauten Ortsteilen und über<br />

die E<strong>in</strong>beziehung von Außenbereichsflächen<br />

<strong>in</strong> den im Zus<strong>am</strong>menhang bebauten<br />

Ortsteil Oberw<strong>in</strong>dsberg<br />

(Klarstellungs- und E<strong>in</strong>beziehungssatzung<br />

Oberw<strong>in</strong>dsberg Südwest)<br />

Aufgrund von § 34 Abs. 4 Satz 1<br />

Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)<br />

erlässt die Geme<strong>in</strong>de Simmelsdorf<br />

folgende Satzung.<br />

1<br />

(1) Die Grenzen für den im Zus<strong>am</strong>menhang<br />

bebauten Ortsbereich im Südwesten<br />

des Ortsteils Oberw<strong>in</strong>dsberg werden<br />

gemäß den im beigefügten Lageplan<br />

ersichtlichen Darstellungen fest-gelegt<br />

(Klarstellung gem. § 34 Abs. 4 Satz<br />

1 BauGB). Die genaue Abgrenzung ergibt<br />

sich aus dem beigefügten Lageplan,<br />

wobei der Klarstellungsbereich blau umrandet<br />

und schraffiert ist.<br />

(2) Teilflächen der Grundstücke 657, 659<br />

und 661 Gmkg. Oberw<strong>in</strong>dsberg werden<br />

<strong>in</strong> den im Zus<strong>am</strong>menhang bebauten<br />

Ortsteil e<strong>in</strong>bezogen. Die genaue Abgrenzung<br />

ergibt sich aus dem beigefügten<br />

Lageplan, wobei der Ergänzungsbereich<br />

rot umrandet und schraffiert ist.<br />

(3) Die neuen Gebäude müssen parallel<br />

oder rechtw<strong>in</strong>klig zur nördlich des Plangebietes<br />

ver-laufenden Straße ausgerichtet<br />

werden. Es ist maximal e<strong>in</strong> Vollgeschoss<br />

und e<strong>in</strong> ausgebautes Dachgeschoss<br />

(I+D) zulässig. Dache<strong>in</strong>deckung<br />

rot oder grau, glänzende Dache<strong>in</strong>deckungsma-terialien<br />

dürfen nicht verwendet<br />

werden. Die Dachneigung muss<br />

zwischen 45 und 52 Grad liegen. Nebenanlagen<br />

s<strong>in</strong>d auch außerhalb der<br />

Baugrenzen zulässig.<br />

(4) Die E<strong>in</strong>friedung ist nur als senkrechter<br />

Lattenzaun oder Maschendrahtzaun<br />

ohne Sockel zulässig. Die Anpflanzung<br />

von buntlaubigen Ziergehölzen oder Nadelgehölzen<br />

ist nicht zuläs-sig.<br />

(5) Dem E<strong>in</strong>griff durch die Bebauung<br />

wird e<strong>in</strong>e Teilfläche von <strong>in</strong>sges<strong>am</strong>t 2.675<br />

April 2010<br />

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