Osterbrunnen in Neunkirchen am Sand - Startseite - MIT - Das ...
Osterbrunnen in Neunkirchen am Sand - Startseite - MIT - Das ...
Osterbrunnen in Neunkirchen am Sand - Startseite - MIT - Das ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Simmelsdorfer Bekanntmachungen<br />
Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates vom 19. Januar 2010<br />
H<strong>in</strong>weise werden zur Kenntnis genommen.<br />
Abstimmung: e<strong>in</strong>stimmig<br />
c) Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />
Unter Beachtung der erfolgten Beschlüsse,<br />
Beratungsgegenstände 3a<br />
und b, wird der Entwurf zum Bebauungsplan<br />
Nr. 11 „Bartäcker“, <strong>in</strong> der Fassung<br />
vom 19.01.2010, gefertigt vom Inge-nieurbüro<br />
Te<strong>am</strong> 4, Nürnberg, gebilligt.<br />
Nach Vorliegen der beschlossenen<br />
Planfassung ist der Bebauungsplan gemäß<br />
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer<br />
e<strong>in</strong>es Monats öffentlich auszulegen, mit<br />
dem H<strong>in</strong>weis, dass Bedenken und Anregungen<br />
während der Auslegungsfrist<br />
gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB e<strong>in</strong>gebracht<br />
werden können. Die Träger öffentlicher<br />
Belange s<strong>in</strong>d recht-zeitig von<br />
der Auslegung erneut zu unterrichten.<br />
Abstimmung: e<strong>in</strong>stimmig<br />
Gegenstand: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes<br />
mit <strong>in</strong>tegriertem<br />
Landschafts-plan; Vorstellung des Vorentwurfs<br />
e<strong>in</strong>schließlich W<strong>in</strong>denergiekonzept,<br />
Beschluss zur Durchführung<br />
der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß<br />
§ 3 Abs. 1 BauGB sowie Be-teiligung<br />
der Behörden und sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange gemäß § 4<br />
Abs. 1 BauGB<br />
Es wurden hierzu die Feststellungen<br />
aus Beratungsgegenstand 62 der Sitzung<br />
vom 19.05.2009 sowie Beratungsgegenstand<br />
90 der Sitzung des<br />
geme<strong>in</strong>dlichen Bau- und Umweltausschusses<br />
<strong>am</strong> 16.06.2009 und die<br />
sich daran anschließende Sitzung<br />
des Geme<strong>in</strong>derates Simmelsdorf <strong>am</strong><br />
07.07.2009, Beratungsgegenstand 102f,<br />
<strong>in</strong> Er<strong>in</strong>nerung gerufen. Unter Zugrundelegung<br />
dieser Festlegungen sowie der<br />
E<strong>in</strong>arbeitung neuerer Entwicklungen<br />
stellte Herr Bauernschmitt nochmals die<br />
wichtigsten Baulandausweisungen dar.<br />
In Simmelsdorf handelt es sich hierbei<br />
um das Baugebiet Am Brand und den<br />
Bereich des Ortausganges Sim-melsdorf<br />
Richtung Diepoltsdorf.<br />
In Hüttenbach soll im Bereich der Evangelischen<br />
Kirche e<strong>in</strong>e Baulandfläche<br />
ausgewiesen werden. Neu <strong>in</strong> die Planung<br />
aufgenommen wurde e<strong>in</strong> Wohngebiet,<br />
östlich an das vorhandene Gebiet<br />
We<strong>in</strong>leite angrenzend, <strong>in</strong> Unterw<strong>in</strong>dsberg.<br />
Dieses Gebiet soll dem Wohnen<br />
junger F<strong>am</strong>ilien dienen. Daneben<br />
s<strong>in</strong>d noch kle<strong>in</strong>ere Baulandausweisungen<br />
<strong>in</strong> W<strong>in</strong>terste<strong>in</strong> und Oberw<strong>in</strong>dsberg<br />
vorgesehen.<br />
Anschließend erläuterte Herr Bauernschmitt<br />
kurz den Landschaftsplan. Inhalt<br />
dieses Land-schaftsplanes ist die<br />
Darstellung des Zustandes von Natur-<br />
und Landschaft, die Ziele des Na-turschutzes<br />
und der Landschaftspflege sowie<br />
Maßnahmen der Landschaftspflege.<br />
Hierbei werden Boden, Wasser, Klima<br />
und Luft, Pflanzen und Tierwelt, das<br />
Landschaftsbild sowie Kulturgüter bewertet.<br />
Dies muss bei der Bauflächenausweisung<br />
Berücksichtigung f<strong>in</strong>den.<br />
Bei den geschützten Lebensräumen<br />
s<strong>in</strong>d besonders der Alte Rothenberg sowie<br />
der Lill<strong>in</strong>ger Wald hervorzuheben.<br />
Aus Landschaftsgründen ist auch e<strong>in</strong><br />
Zus<strong>am</strong>menwachsen von Simmelsdorf<br />
und Hüttenbach zu verh<strong>in</strong>dern. Ebenso<br />
ist die Grünfläche südöstlich des Tucherschlosses<br />
<strong>in</strong> Simmelsdorf von e<strong>in</strong>er<br />
Bebauung freizuhalten. Als Schutzvorschläge<br />
im Landschaftsplan s<strong>in</strong>d folgende<br />
Gebiete vorgesehen: Hüllweiher<br />
südlich von Wildenfels, Magerrasen<br />
im Hirsch-grund, Felsen bei Strahlen-<br />
fels, Auwälder nördlich von Diepoltsdorf<br />
sowie die Quelle östlich von Diepoltsdorf.<br />
Weiterh<strong>in</strong> g<strong>in</strong>g Herr Bauernschmitt<br />
noch auf mögliche Landschaftspflegeprojekte<br />
e<strong>in</strong>. Hier erwähnte er e<strong>in</strong> anzudenkendes<br />
„Streuobstprojekt Schnaittachtal“<br />
sowie den möglichen Biotopverbund<br />
lichte Waldränder.<br />
Als dritten Punkt sprach Herr Bauernschmitt<br />
die Lenkung der W<strong>in</strong>denergienutzung<br />
durch den Flächennutzugsplan<br />
an. Es wurde dargelegt, dass durch<br />
die Ausweisung von Konzentrationszonen<br />
das restliche Geme<strong>in</strong>degebiet<br />
von e<strong>in</strong>er W<strong>in</strong>denergienutzung ausgeschlossen<br />
werden kann. Dies erfolgt<br />
durch e<strong>in</strong> schlüssiges Konzept, <strong>in</strong> dem<br />
e<strong>in</strong>e sachgerechte Abwägung er-folgt.<br />
Formal erfolgt dies durch e<strong>in</strong> Gutachten<br />
über das ges<strong>am</strong>te Geme<strong>in</strong>degebiet, wobei<br />
das W<strong>in</strong>dpotential angemessen zu<br />
berücksichtigen ist. Unter E<strong>in</strong>beziehung<br />
der ausschließenden Kriterien (z.B. Abstand<br />
von Bauflächen, Verkehrsflächen,<br />
Schutzwälder usw.) ergeben sich 14<br />
Teilgebiete, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong>e W<strong>in</strong>denergienutzung<br />
möglich wäre. Zwei Bereiche<br />
aus diesen 14 Teilgebieten eignen sich<br />
besonders. Diese Gebiete liegen im Bereich<br />
des Hienberges an der Geme<strong>in</strong>degrenze<br />
zu Schnaittach. Diese beiden<br />
Gebiete, <strong>in</strong> dem dargelegten Plan als Nr.<br />
11 und 12 gekennzeichnet, sollten als<br />
Konzentrationsflächen für W<strong>in</strong>denergieanlagen<br />
weiter verfolgt werden. Wie e<strong>in</strong>e<br />
Rückfrage bei der Marktgeme<strong>in</strong>de<br />
Schnaittach ergeben hat, wird von dortiger<br />
Seite erwogen, ebenfalls <strong>in</strong> diesem<br />
Bereich Konzentrationsflächen für<br />
W<strong>in</strong>d-energieanlagen auszuweisen. Die<br />
Anregung von Herrn Kreißl, die Konzentrationsfläche<br />
Nr. 11 weiter nach Nordosten<br />
zu verschieben, um das Landschaftsbild<br />
ger<strong>in</strong>ger zu bee<strong>in</strong>trächti-gen,<br />
nahm Herr Bauernschmitt auf.<br />
Nach Kenntnisnahme und Diskussion<br />
beschloss der Geme<strong>in</strong>derat, mit dieser<br />
vorgelegten Pla-nung die vorgezogene<br />
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1<br />
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden<br />
und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />
durchzufüh-ren.<br />
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung<br />
ist vorgesehen, Anfang/Mitte<br />
März 2010 den Plan der Bevölkerung<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Veranstaltung <strong>in</strong> der Grundschule<br />
Bühl vorzustellen.<br />
Abstimmung: e<strong>in</strong>stimmig<br />
Im Rahmen der Vorstellung dieses Vorentwurfs<br />
nahm Herr Baumann auf das<br />
Gebiet Schloss-leithe <strong>in</strong> Hüttenbach Bezug.<br />
Er verwies darauf, dass die dortigen<br />
Eigentümer e<strong>in</strong>e Bebauung wünschten<br />
und somit die planungsrechtlichen sowie<br />
die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen<br />
geschaffen werden sollten.<br />
Der Vorsitzende erklärte hierzu, dass<br />
dieser Sachverhalt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er der nächsten<br />
Sitzungen über e<strong>in</strong>e Bauvoranfrage behandelt<br />
werden sollte.<br />
Gegenstand: Erlass e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>beziehungssatzung<br />
für den Ortsteil Oberw<strong>in</strong>dsberg;<br />
a) Behandlung der e<strong>in</strong>gegangenen Bedenken<br />
während der Beteiligung der<br />
Bürger und Träger öffentlicher Belange<br />
In der Sitzung vom 15.09.2009, Beratungsgegenstand<br />
Nr. 135, beschloss<br />
der Geme<strong>in</strong>derat, für den Ortsteil Oberw<strong>in</strong>dsberg<br />
e<strong>in</strong>e Satzung über die E<strong>in</strong>beziehung<br />
von Außenbereichsflächen<br />
<strong>in</strong> den Zus<strong>am</strong>menhang bebauten Ortsteil<br />
Oberw<strong>in</strong>dsberg (Klarstellungs- und<br />
E<strong>in</strong>beziehungssat-zung Oberw<strong>in</strong>dsberg<br />
Südwest) gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.<br />
3 BauGB, zu erlassen. Gemäß § 34 Abs.<br />
6 BauGB wurde im Wege des vere<strong>in</strong>fachten<br />
Verfahrens der betroffenen Öffentlich-keit<br />
sowie den Behörden und<br />
sonstigen Trägern öffentlicher Belange<br />
Gelegenheit zur Stel-lungnahme <strong>in</strong>nerhalb<br />
angemessener Frist gegeben.<br />
Ke<strong>in</strong>e Stellungnahmen gaben ab:<br />
1. Zweckverband zur Wasserversorgung<br />
der Riegelste<strong>in</strong>gruppe<br />
2. Deutsche Telekom Netzproduktion<br />
GmbH<br />
Ke<strong>in</strong>e behandlungsrelevanten E<strong>in</strong>wände<br />
trugen vor:<br />
1. Bayerischer Bauernverband Nürnberg,<br />
Schreiben vom 27.11.2009<br />
2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft<br />
und Forsten Roth, Außenstelle Hersbruck,<br />
Schreiben vom 05.11.2009<br />
3. N-ERGIE Netz GmbH Nürnberg,<br />
Schreiben vom 05.11.2009<br />
Behandlungsrelevante Anregungen,<br />
H<strong>in</strong>weise und Feststellungen gaben ab:<br />
1. Landrats<strong>am</strong>t Nürnberger Land, Lauf,<br />
mit Schreiben vom 12.11.2009<br />
Bautechnik<br />
Von Seiten der Abteilung Bautechnik<br />
wurde vorgetragen, dass die im Plan<br />
e<strong>in</strong>gezeichneten Gebäude <strong>in</strong> der derzeitigen<br />
Fassung nur e<strong>in</strong>e völlig unverb<strong>in</strong>dliche<br />
bzw. mögliche Gebäude-stellung<br />
darstellen. E<strong>in</strong>e städtebaulich geordnete<br />
Ortsrandentwicklung ist durch<br />
die beabsich-tigte Planung nicht sichergestellt.<br />
Die Gebäudestellung sollte deshalb<br />
noch klar def<strong>in</strong>iert wer-den, um<br />
spätere Missverständnisse zu vermeiden.<br />
Der Geme<strong>in</strong>derat beschloss, folgende<br />
textliche Festsetzung <strong>in</strong> die zu erlassende<br />
Satzung auf-zunehmen:<br />
„ Die neuen Gebäude müssen parallel<br />
oder rechtw<strong>in</strong>klig zur nördlich des Plangebietes<br />
verlau-fenden Straße ausgerichtet<br />
werden“.<br />
Abstimmung: e<strong>in</strong>stimmig<br />
Naturschutz<br />
Grundsätzlich bestehen von Seiten des<br />
Naturschutzes gegen die zu erlassende<br />
Satzung ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wendungen. Es wird<br />
nur darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass vor Inkrafttreten<br />
der Satzung die Aus-gleichsflächen<br />
rechtlich über e<strong>in</strong>e notarielle<br />
Grunddienstbarkeit bzw. beschränkt<br />
persönliche Dienstbarkeit zu sichern<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
Der Geme<strong>in</strong>derat beschloss, dass dieser<br />
H<strong>in</strong>weis verfahrensrechtlich zu beachten<br />
ist.<br />
Abstimmung: e<strong>in</strong>stimmig<br />
Immissionsschutz<br />
Entsprechend der Vorgabe des Landrats<strong>am</strong>tes<br />
beschloss der Geme<strong>in</strong>derat,<br />
den H<strong>in</strong>weis „Im-missionen aus der<br />
Landwirtschaft s<strong>in</strong>d möglich“ unter § 1<br />
als weiteren Absatz <strong>in</strong> die Satzung aufzunehmen.<br />
Abstimmung: e<strong>in</strong>stimmig<br />
2. Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Nürnberg,<br />
Schreiben vom 18.11.2009<br />
Mit Stellungnahme vom 18.11.2009 hat<br />
sich das Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Nürnberg<br />
zur Wasser-versorgung und Abwasserbeseitigung<br />
geäußert.<br />
Es wird dargelegt, dass mit dem Erlass<br />
der Satzung E<strong>in</strong>verständnis besteht,<br />
soweit die H<strong>in</strong>-weise des Wasserwirtschafts<strong>am</strong>tes<br />
zur Wasserversorgung<br />
und Abwasserbeseitigung, Schrei-ben<br />
vom 18.11.2009, beachtet werden.<br />
Diese H<strong>in</strong>weise nahmen die Geme<strong>in</strong>deratsmitglieder<br />
zur Kenntnis und beschlossen,<br />
dass diese zu beachten s<strong>in</strong>d.<br />
Abstimmung: e<strong>in</strong>stimmig<br />
Im Rahmen der Beteiligung der Bürger<br />
äußerten sich nur die Ehegatten Tanja<br />
und Mathias Rüger, Le<strong>in</strong>burg, mit<br />
Schreiben vom 09.01.2010.<br />
Die Ehegatten äußerten <strong>in</strong> ihrem Schreiben<br />
den Wunsch, die im Satzungsentwurf<br />
festgesetzte Dachneigung so zu<br />
ändern, dass auch Satteldächer mit e<strong>in</strong>er<br />
Dachneigung von 20 Grad zulässig<br />
s<strong>in</strong>d. Weiterh<strong>in</strong> sollte die Satzung ke<strong>in</strong>e<br />
Regelung h<strong>in</strong>sichtlich der Farbe der<br />
Dachziegel ent-halten.<br />
Die Festsetzungen h<strong>in</strong>sichtlich Dachneigung<br />
und Ziegelfarbe wurden entsprechend<br />
e<strong>in</strong>er An-regung des geme<strong>in</strong>dlichen<br />
Bauausschusses, Beratungsgegenstand<br />
Nr. 125 c der Sitzung vom<br />
20.08.2009, und <strong>in</strong> Absprache mit dem<br />
Landrats<strong>am</strong>t Nürnberger Land, Lauf,<br />
Bautechnik, <strong>in</strong> die zu erlassende Satzung<br />
aus ortsplanerischen Gesichtspunkten<br />
aufgenommen.<br />
Nach Kenntnisnahme fassten die<br />
Geme<strong>in</strong>deräte folgende Beschlüsse:<br />
1. Bei der Dachziegelgestaltung werden<br />
die Farben rot oder grau zugelassen<br />
Abstimmung: 11 : 4<br />
2. Die Dachneigung muss, wie im Satzungsentwurf<br />
dargelegt, zwischen 45<br />
und 52 Grad liegen.<br />
Abstimmung: e<strong>in</strong>stimmig<br />
b) Satzungsbeschluss<br />
Nach Behandlung der e<strong>in</strong>gegangenen<br />
Stellungnahmen wurde sodann nachfolgende<br />
Klarstel-lungs- und E<strong>in</strong>beziehungssatzung<br />
beschlossen:<br />
Satzung der Geme<strong>in</strong>de Simmelsdorf<br />
über die die Festlegung von im Zus<strong>am</strong>menhang<br />
bebauten Ortsteilen und über<br />
die E<strong>in</strong>beziehung von Außenbereichsflächen<br />
<strong>in</strong> den im Zus<strong>am</strong>menhang bebauten<br />
Ortsteil Oberw<strong>in</strong>dsberg<br />
(Klarstellungs- und E<strong>in</strong>beziehungssatzung<br />
Oberw<strong>in</strong>dsberg Südwest)<br />
Aufgrund von § 34 Abs. 4 Satz 1<br />
Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)<br />
erlässt die Geme<strong>in</strong>de Simmelsdorf<br />
folgende Satzung.<br />
1<br />
(1) Die Grenzen für den im Zus<strong>am</strong>menhang<br />
bebauten Ortsbereich im Südwesten<br />
des Ortsteils Oberw<strong>in</strong>dsberg werden<br />
gemäß den im beigefügten Lageplan<br />
ersichtlichen Darstellungen fest-gelegt<br />
(Klarstellung gem. § 34 Abs. 4 Satz<br />
1 BauGB). Die genaue Abgrenzung ergibt<br />
sich aus dem beigefügten Lageplan,<br />
wobei der Klarstellungsbereich blau umrandet<br />
und schraffiert ist.<br />
(2) Teilflächen der Grundstücke 657, 659<br />
und 661 Gmkg. Oberw<strong>in</strong>dsberg werden<br />
<strong>in</strong> den im Zus<strong>am</strong>menhang bebauten<br />
Ortsteil e<strong>in</strong>bezogen. Die genaue Abgrenzung<br />
ergibt sich aus dem beigefügten<br />
Lageplan, wobei der Ergänzungsbereich<br />
rot umrandet und schraffiert ist.<br />
(3) Die neuen Gebäude müssen parallel<br />
oder rechtw<strong>in</strong>klig zur nördlich des Plangebietes<br />
ver-laufenden Straße ausgerichtet<br />
werden. Es ist maximal e<strong>in</strong> Vollgeschoss<br />
und e<strong>in</strong> ausgebautes Dachgeschoss<br />
(I+D) zulässig. Dache<strong>in</strong>deckung<br />
rot oder grau, glänzende Dache<strong>in</strong>deckungsma-terialien<br />
dürfen nicht verwendet<br />
werden. Die Dachneigung muss<br />
zwischen 45 und 52 Grad liegen. Nebenanlagen<br />
s<strong>in</strong>d auch außerhalb der<br />
Baugrenzen zulässig.<br />
(4) Die E<strong>in</strong>friedung ist nur als senkrechter<br />
Lattenzaun oder Maschendrahtzaun<br />
ohne Sockel zulässig. Die Anpflanzung<br />
von buntlaubigen Ziergehölzen oder Nadelgehölzen<br />
ist nicht zuläs-sig.<br />
(5) Dem E<strong>in</strong>griff durch die Bebauung<br />
wird e<strong>in</strong>e Teilfläche von <strong>in</strong>sges<strong>am</strong>t 2.675<br />
April 2010<br />
27