AnthroMed - Medizinische Sektion am Goetheanum
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Apotheker in Deutschland tragen beide Bemühungen voran, weitere Definitionen und Qualitätsstandards<br />
in den jeweiligen nationalen Arzneibüchern, Pharmacopoeia Helvetica beziehungsweise<br />
Deutsches Arzneibuch, zu implementieren. Diese Arbeit kommt schrittweise voran.<br />
Auf Ebene der international organisierten Industrie, d.h. ECHAMP, musste jedoch ein Rückschlag entgegengenommen<br />
werden, d.h. konkret, der Austritt der Heel-Gruppe. Als ECHAMP-Vorstandsmitglied<br />
hoffe ich, dass die Kooperation mit der Firma Heel auf der Projektebene weiter geführt werden kann.<br />
Die Ausarbeitung eines legalen Systems für Therapiesysteme durch ESCAMP, European Scientific Cooperative<br />
on Anthroposophic Medicinal Products, konnte weitergefürt werden: Es fanden Treffen mit<br />
europäischen Behördenvertretern sowie mit anderen Dachverbänden statt. Die grundlegenden<br />
wissenschaftlichen Gedanken sowie der Weg, den erwünschten sozialen Einfluss zu erreichen,<br />
wurden während der Jahreskonferenz der <strong>Medizinische</strong>n <strong>Sektion</strong> im September vorgetragen.<br />
2011 war ein Jahr von Investitionen. In 2012 wird es Aufgabe sein, die angelegten Wege weiter zu<br />
verfolgen mit dem Ziel AMPs voll in die EU-Gesetzgebung zu integrieren. Christiaan Mol<br />
Bericht der Association Européenne des Fabricants<br />
de Médic<strong>am</strong>ents utilisés<br />
en Thérapeutique Anthroposophique / AEFMUTA<br />
Wie gelangt man von fragmentierten rechtlichen Rahmenbedingungen für anthroposophische<br />
Arzneimittel zu einer harmonisierten regulatorischen Position in der EU?<br />
Trotz nahezu zwei Jahrzehnten der Interessenvertretung auf europäischer Ebene sind anthroposophische<br />
Arzneimittel als solche noch immer nicht in den Rechtsvorschriften weder der<br />
Europäischen Union noch der Mitgliedsstaaten enthalten. Es hat einige Fortschritte gegeben,<br />
sowohl der Grad der Präsenz im politischen Diskurs als auch in den Veröffentlichungen auf EU-<br />
Ebene sind Zeichen der Hoffnung, dass die anthroposophischen Arzneimittel eines Tages ihren<br />
legitimen Platz in den rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union einnehmen werden.<br />
Homöopathische und traditionelle pflanzliche Arzneimittel haben ihre rechtliche Grundlage<br />
in der Richtlinie 2001/83/EG über die Humanarzneimittel. Für homöopathische Präparate sieht<br />
die Richtlinie in den Artikeln 14,15 und 16 zwei besondere Verfahren für das Inverkehrbringen<br />
dieser Arzneimittel vor. Nach der Definition des Artikel 1.5 der Richtlinie, ergänzt durch Erwägung<br />
22 der gleichen Richtlinie 1 , trifft dies auch in gleichem Maß auf alle nach einem homöopathischen<br />
Verfahren zubereiteten anthroposophischen Arzneimittel zu.<br />
Das besondere vereinfachte Registrierungsverfahren des Artikel 14 darf nur auf Präparate angewandt<br />
werden, für die keine besondere Indikation besteht, die nur für orale oder äußerliche<br />
Anwendung bestimmt sind und die einen Verdünnungsgrad aufweisen, der die Unbedenklichkeit<br />
des Arzneimittels garantiert.<br />
Eine Vermarktungsbewilligung nach Artikel 16.2 ist in Ländern möglich, die bereit sind, eine solche<br />
Bewilligung an homöopathische Produkte zu vergeben, die nicht den Bestimmungen des<br />
Artikel 14 unterliegen. Das betrifft z.B. homöopathische Arzneimittel mit Indikationen, Spritzen<br />
oder komplexe Mittel mit Substanzen mit einem niedrigen Verdünnungsgrad.<br />
Traditionelle pflanzliche Arzneimittel werden in den Artikeln 1.29 und 16a(1) der Richtlinie<br />
2001/83/EC definiert .2 Etliche Einschränkungen grenzen auch die Mehrheit der anthroposophischen<br />
Arzneimittel von dieser vereinfachten sogenannten Registrierung als traditionelles<br />
Arzneimittel aus: Die Anwendungsgebiete der Produkte müssen ausschließlich denen traditioneller<br />
pflanzlicher Arzneimittel entsprechen, die nach ihrer Zus<strong>am</strong>mensetzung und ihrem<br />
Verwendungszweck dazu bestimmt und konzipiert sind, ohne ärztliche Aufsicht zwecks Stellung<br />
<strong>Medizinische</strong> <strong>Sektion</strong> – Tätigkeitsbericht 2011 / Projekte 2012 11<br />
Patrick Sirdey CEO<br />
Mitglied der Weleda Geschäftsleitung,<br />
Präsident der AEFMUTA,<br />
Association Européenne des Fabricants<br />
de Médic<strong>am</strong>ents utilisés en<br />
Thérapeutique Anthroposophique<br />
patrick.sirdey@weleda.fr<br />
1 Definition in Artikel 1.5 der Richtlinie<br />
2001/83/EG: Jedes Arzneimittel,<br />
das nach einem im Europäischen<br />
Arzneibuch oder, in Ermangelung<br />
dessen, nach einem in den derzeit offiziell<br />
gebräuchlichen Pharmakopöen<br />
der Mitgliedstaaten beschriebenen<br />
homöopathischen Zubereitungsverfahren<br />
aus Substanzen hergestellt<br />
worden ist, die homöopathische<br />
Ursubstanzen genannt werden. Ein<br />
homöopathisches Arzneimittel kann<br />
auch mehrere Wirkstoffe enthalten.<br />
Diese Definition sollte ergänzt werden<br />
durch Erwägung 22 der Richtlinie:<br />
Anthroposophische Arzneimittel, die<br />
in einer offiziellen Pharmakopöe beschrieben<br />
und nach einem homöopathischen<br />
Verfahren zubereitet werden,<br />
sind hinsichtlich der Registrierung<br />
und der Genehmigung für das<br />
Inverkehrbringen homöopathischen<br />
Arzneimitteln gleichzustellen.