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AnthroMed - Medizinische Sektion am Goetheanum

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Apotheker in Deutschland tragen beide Bemühungen voran, weitere Definitionen und Qualitätsstandards<br />

in den jeweiligen nationalen Arzneibüchern, Pharmacopoeia Helvetica beziehungsweise<br />

Deutsches Arzneibuch, zu implementieren. Diese Arbeit kommt schrittweise voran.<br />

Auf Ebene der international organisierten Industrie, d.h. ECHAMP, musste jedoch ein Rückschlag entgegengenommen<br />

werden, d.h. konkret, der Austritt der Heel-Gruppe. Als ECHAMP-Vorstandsmitglied<br />

hoffe ich, dass die Kooperation mit der Firma Heel auf der Projektebene weiter geführt werden kann.<br />

Die Ausarbeitung eines legalen Systems für Therapiesysteme durch ESCAMP, European Scientific Cooperative<br />

on Anthroposophic Medicinal Products, konnte weitergefürt werden: Es fanden Treffen mit<br />

europäischen Behördenvertretern sowie mit anderen Dachverbänden statt. Die grundlegenden<br />

wissenschaftlichen Gedanken sowie der Weg, den erwünschten sozialen Einfluss zu erreichen,<br />

wurden während der Jahreskonferenz der <strong>Medizinische</strong>n <strong>Sektion</strong> im September vorgetragen.<br />

2011 war ein Jahr von Investitionen. In 2012 wird es Aufgabe sein, die angelegten Wege weiter zu<br />

verfolgen mit dem Ziel AMPs voll in die EU-Gesetzgebung zu integrieren. Christiaan Mol<br />

Bericht der Association Européenne des Fabricants<br />

de Médic<strong>am</strong>ents utilisés<br />

en Thérapeutique Anthroposophique / AEFMUTA<br />

Wie gelangt man von fragmentierten rechtlichen Rahmenbedingungen für anthroposophische<br />

Arzneimittel zu einer harmonisierten regulatorischen Position in der EU?<br />

Trotz nahezu zwei Jahrzehnten der Interessenvertretung auf europäischer Ebene sind anthroposophische<br />

Arzneimittel als solche noch immer nicht in den Rechtsvorschriften weder der<br />

Europäischen Union noch der Mitgliedsstaaten enthalten. Es hat einige Fortschritte gegeben,<br />

sowohl der Grad der Präsenz im politischen Diskurs als auch in den Veröffentlichungen auf EU-<br />

Ebene sind Zeichen der Hoffnung, dass die anthroposophischen Arzneimittel eines Tages ihren<br />

legitimen Platz in den rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union einnehmen werden.<br />

Homöopathische und traditionelle pflanzliche Arzneimittel haben ihre rechtliche Grundlage<br />

in der Richtlinie 2001/83/EG über die Humanarzneimittel. Für homöopathische Präparate sieht<br />

die Richtlinie in den Artikeln 14,15 und 16 zwei besondere Verfahren für das Inverkehrbringen<br />

dieser Arzneimittel vor. Nach der Definition des Artikel 1.5 der Richtlinie, ergänzt durch Erwägung<br />

22 der gleichen Richtlinie 1 , trifft dies auch in gleichem Maß auf alle nach einem homöopathischen<br />

Verfahren zubereiteten anthroposophischen Arzneimittel zu.<br />

Das besondere vereinfachte Registrierungsverfahren des Artikel 14 darf nur auf Präparate angewandt<br />

werden, für die keine besondere Indikation besteht, die nur für orale oder äußerliche<br />

Anwendung bestimmt sind und die einen Verdünnungsgrad aufweisen, der die Unbedenklichkeit<br />

des Arzneimittels garantiert.<br />

Eine Vermarktungsbewilligung nach Artikel 16.2 ist in Ländern möglich, die bereit sind, eine solche<br />

Bewilligung an homöopathische Produkte zu vergeben, die nicht den Bestimmungen des<br />

Artikel 14 unterliegen. Das betrifft z.B. homöopathische Arzneimittel mit Indikationen, Spritzen<br />

oder komplexe Mittel mit Substanzen mit einem niedrigen Verdünnungsgrad.<br />

Traditionelle pflanzliche Arzneimittel werden in den Artikeln 1.29 und 16a(1) der Richtlinie<br />

2001/83/EC definiert .2 Etliche Einschränkungen grenzen auch die Mehrheit der anthroposophischen<br />

Arzneimittel von dieser vereinfachten sogenannten Registrierung als traditionelles<br />

Arzneimittel aus: Die Anwendungsgebiete der Produkte müssen ausschließlich denen traditioneller<br />

pflanzlicher Arzneimittel entsprechen, die nach ihrer Zus<strong>am</strong>mensetzung und ihrem<br />

Verwendungszweck dazu bestimmt und konzipiert sind, ohne ärztliche Aufsicht zwecks Stellung<br />

<strong>Medizinische</strong> <strong>Sektion</strong> – Tätigkeitsbericht 2011 / Projekte 2012 11<br />

Patrick Sirdey CEO<br />

Mitglied der Weleda Geschäftsleitung,<br />

Präsident der AEFMUTA,<br />

Association Européenne des Fabricants<br />

de Médic<strong>am</strong>ents utilisés en<br />

Thérapeutique Anthroposophique<br />

patrick.sirdey@weleda.fr<br />

1 Definition in Artikel 1.5 der Richtlinie<br />

2001/83/EG: Jedes Arzneimittel,<br />

das nach einem im Europäischen<br />

Arzneibuch oder, in Ermangelung<br />

dessen, nach einem in den derzeit offiziell<br />

gebräuchlichen Pharmakopöen<br />

der Mitgliedstaaten beschriebenen<br />

homöopathischen Zubereitungsverfahren<br />

aus Substanzen hergestellt<br />

worden ist, die homöopathische<br />

Ursubstanzen genannt werden. Ein<br />

homöopathisches Arzneimittel kann<br />

auch mehrere Wirkstoffe enthalten.<br />

Diese Definition sollte ergänzt werden<br />

durch Erwägung 22 der Richtlinie:<br />

Anthroposophische Arzneimittel, die<br />

in einer offiziellen Pharmakopöe beschrieben<br />

und nach einem homöopathischen<br />

Verfahren zubereitet werden,<br />

sind hinsichtlich der Registrierung<br />

und der Genehmigung für das<br />

Inverkehrbringen homöopathischen<br />

Arzneimitteln gleichzustellen.

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