EISFELDER AMTSBLATT EISFELDER AMTSBLATT - Vielen Dank
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Eisfelder Amtsblatt - 4 - Nr. 10/07<br />
Hecken- und Baumschnitt<br />
Bei Kontrollen durch das Ordnungsamt wurde festgestellt, dass<br />
von einigen Eigentümern die Hecken an öffentlichen Straßen<br />
und Gehwegen noch nicht geschnitten wurden. Die Eigentümer<br />
sind verpflichtet, die Hecke bis an die Grundstücksgrenze<br />
zurückzuschneiden, damit keine Beeinträchtigung der Sicherverhältnisse<br />
für die Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr entsteht.<br />
Wir bitten die Grundstückseigentümer, die Hecken<br />
zurückzuschneiden, ansonsten müssen wir Ihnen in den nächsten<br />
Tagen eine Beauflagung mit einer Fristfestsetzung erteilen.<br />
Des Weiteren machen wir die Eigentümer darauf aufmerksam,<br />
dass keine Verkehrszeichen durch Aste verdeckt werden dürfen.<br />
Wir bitten Sie deshalb, unverzüglich die Äste zurückzuschneiden,<br />
damit das Verkehrszeichen gut sichtbar ist. Äste, die<br />
auf den Gehweg ragen, sind in einer Höhe bis zu 2,50 m zu kürzen,<br />
damit die Fußgänger nicht behindert werden.<br />
Hinweis zur Straßenreinigung<br />
Aufgrund des verstärkten Blätterfalles möchten wir die Grundstückseigentümer<br />
nochmals an die Straßenreinigungspflicht erinnern.<br />
Entsprechend der Straßenreinigungssatzung sind alle<br />
Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen,<br />
bebauten und unbebauten Grundstücken zur<br />
Straßenreinigung wöchentlich verpflichtet. Die Gehwege, und<br />
wenn kein Gehweg vorhanden, ist die Fahrbahn bis zur<br />
Straßenmitte zu reinigen. Nicht zu vergessen sind die Straßenrinnen<br />
sowie das Entfernen von Unkraut.<br />
Sylvia Sausemuth<br />
Ordnungsamt<br />
Hinweise des Ordnungsamtes<br />
Verbrennen von Baum- und Strauchverschnitt<br />
Das Verbrennen von unbelastetem Baum- und Strauchverschnitt<br />
ist in der Zeit vom 12. bis 27. Oktober 2007 erlaubt.<br />
Es bestehende folgende Anforderungen an das Verbrennen o.<br />
g. Abfalles:<br />
1. Durch das Verbrennen dürfen das Wohl der Allgemeinheit<br />
nicht beeinträchtigt sowie keine Gefährdungen bzw. erhebliche<br />
Belästigungen der Nachbarschaft hervorgerufen werden.<br />
2. Das Verbrennen ist im Ordnungsamt Eisfeld 2 Tage vorher<br />
anzumelden<br />
3. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen<br />
keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle,<br />
Reifen, Mineralölprodukte oder mit Schutzmitteln behandelte<br />
Hölzer benutzt werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen<br />
nicht in Flammen und Glut gegossen werden.<br />
4. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen, bis Flammen<br />
und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten.<br />
5. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefährdungen für die<br />
Benutzer von Bundes-, Land-, Kreis- bzw. Gemeindestraßen<br />
entstehen. Rauchbelästigungen für Kraftfahrer sind<br />
zu vermeiden.<br />
Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:<br />
- 50 m zu öffentlichen Straßen<br />
- 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen<br />
- 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen<br />
- 100 m zu Waldflächen<br />
- 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden<br />
- 5 m zur Grundstücksgrenze<br />
Verstöße gegen die o. g. Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit<br />
geahndet werden.<br />
Sollte aufgrund der o. g. Anforderungen eine Verbrennung auf<br />
Ihrem Grundstück nicht möglich sein, müssen die Abfälle auf<br />
den Grüngutannahmestellen entsorgt werden.<br />
Öffnungszeit der Grüngutannahmestelle Sachsenbrunn<br />
Freitag<br />
12.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
Samstag<br />
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
Öffnungszeit der Grüngutannahmestelle Crock<br />
Freitag<br />
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Samstag<br />
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
Kommunaler Eigenbetrieb - Stadt Eisfeld<br />
Die Stadt Eisfeld verkauft den Vermögenswert in Eisfeld,<br />
Marktplatz 3 mit der Flurstücksnummer 96.<br />
Das Mindestgebot liegt bei 500,00 EUR.<br />
Interessenten melden sich bitte bis zum 19. Oktober 2007<br />
im Kommunalen Eigenbetrieb der Stadt Eisfeld in 98673<br />
Eisfeld, Marktstraße 4, Zimmer 1.<br />
Wagner<br />
Werkleiterin<br />
Ladenräume zu vermieten !<br />
Der Kommunale Eigenbetrieb der Stadt Eisfeld vermietet ab<br />
dem 01.01.2008 die Geschäftsräume in 98673 Eisfeld, Justus-Jonas-Straße<br />
12 (ehemalig Hochzeitsausstatter).<br />
Haben Sie Interesse, dann fragen Sie bei uns an.<br />
KEB - Stadt Eisfeld, Marktstraße 4, Zimmer 1<br />
Frau Wagner/Frau Erbe<br />
Tel. 03686/ 390237<br />
E-Mail: keb-eisfeld@web.de<br />
Museum “Otto Ludwig”<br />
Das Museum sagt danke!<br />
Am 1. September besuchte Frau Ursula Lorenz, geborene Lange,<br />
das Eisfelder Museum. Bereits vor Jahren hatte Sie dem<br />
Museum die wertvolle Schützenkette der Schützengesellschaft<br />
Eisfeld geschenkt. Sie übergab bei ihrem Besuch dem Museum<br />
ein Ölgemälde von Walter Neumann mit der winterlichen Ansicht<br />
der Eisfelder Dreifaltigkeitskirche. <strong>Vielen</strong> <strong>Dank</strong> sagt das<br />
Museum Frau Lorenz für die Schenkung, die eine weitere Bereicherung<br />
der Sammlung darstellt!