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EISFELDER AMTSBLATT EISFELDER AMTSBLATT - Vielen Dank

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Eisfelder Amtsblatt - 4 - Nr. 10/07<br />

Hecken- und Baumschnitt<br />

Bei Kontrollen durch das Ordnungsamt wurde festgestellt, dass<br />

von einigen Eigentümern die Hecken an öffentlichen Straßen<br />

und Gehwegen noch nicht geschnitten wurden. Die Eigentümer<br />

sind verpflichtet, die Hecke bis an die Grundstücksgrenze<br />

zurückzuschneiden, damit keine Beeinträchtigung der Sicherverhältnisse<br />

für die Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr entsteht.<br />

Wir bitten die Grundstückseigentümer, die Hecken<br />

zurückzuschneiden, ansonsten müssen wir Ihnen in den nächsten<br />

Tagen eine Beauflagung mit einer Fristfestsetzung erteilen.<br />

Des Weiteren machen wir die Eigentümer darauf aufmerksam,<br />

dass keine Verkehrszeichen durch Aste verdeckt werden dürfen.<br />

Wir bitten Sie deshalb, unverzüglich die Äste zurückzuschneiden,<br />

damit das Verkehrszeichen gut sichtbar ist. Äste, die<br />

auf den Gehweg ragen, sind in einer Höhe bis zu 2,50 m zu kürzen,<br />

damit die Fußgänger nicht behindert werden.<br />

Hinweis zur Straßenreinigung<br />

Aufgrund des verstärkten Blätterfalles möchten wir die Grundstückseigentümer<br />

nochmals an die Straßenreinigungspflicht erinnern.<br />

Entsprechend der Straßenreinigungssatzung sind alle<br />

Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen,<br />

bebauten und unbebauten Grundstücken zur<br />

Straßenreinigung wöchentlich verpflichtet. Die Gehwege, und<br />

wenn kein Gehweg vorhanden, ist die Fahrbahn bis zur<br />

Straßenmitte zu reinigen. Nicht zu vergessen sind die Straßenrinnen<br />

sowie das Entfernen von Unkraut.<br />

Sylvia Sausemuth<br />

Ordnungsamt<br />

Hinweise des Ordnungsamtes<br />

Verbrennen von Baum- und Strauchverschnitt<br />

Das Verbrennen von unbelastetem Baum- und Strauchverschnitt<br />

ist in der Zeit vom 12. bis 27. Oktober 2007 erlaubt.<br />

Es bestehende folgende Anforderungen an das Verbrennen o.<br />

g. Abfalles:<br />

1. Durch das Verbrennen dürfen das Wohl der Allgemeinheit<br />

nicht beeinträchtigt sowie keine Gefährdungen bzw. erhebliche<br />

Belästigungen der Nachbarschaft hervorgerufen werden.<br />

2. Das Verbrennen ist im Ordnungsamt Eisfeld 2 Tage vorher<br />

anzumelden<br />

3. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen<br />

keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle,<br />

Reifen, Mineralölprodukte oder mit Schutzmitteln behandelte<br />

Hölzer benutzt werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen<br />

nicht in Flammen und Glut gegossen werden.<br />

4. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen, bis Flammen<br />

und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten.<br />

5. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefährdungen für die<br />

Benutzer von Bundes-, Land-, Kreis- bzw. Gemeindestraßen<br />

entstehen. Rauchbelästigungen für Kraftfahrer sind<br />

zu vermeiden.<br />

Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:<br />

- 50 m zu öffentlichen Straßen<br />

- 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen<br />

- 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen<br />

- 100 m zu Waldflächen<br />

- 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden<br />

- 5 m zur Grundstücksgrenze<br />

Verstöße gegen die o. g. Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit<br />

geahndet werden.<br />

Sollte aufgrund der o. g. Anforderungen eine Verbrennung auf<br />

Ihrem Grundstück nicht möglich sein, müssen die Abfälle auf<br />

den Grüngutannahmestellen entsorgt werden.<br />

Öffnungszeit der Grüngutannahmestelle Sachsenbrunn<br />

Freitag<br />

12.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Samstag<br />

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Öffnungszeit der Grüngutannahmestelle Crock<br />

Freitag<br />

16.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Samstag<br />

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Kommunaler Eigenbetrieb - Stadt Eisfeld<br />

Die Stadt Eisfeld verkauft den Vermögenswert in Eisfeld,<br />

Marktplatz 3 mit der Flurstücksnummer 96.<br />

Das Mindestgebot liegt bei 500,00 EUR.<br />

Interessenten melden sich bitte bis zum 19. Oktober 2007<br />

im Kommunalen Eigenbetrieb der Stadt Eisfeld in 98673<br />

Eisfeld, Marktstraße 4, Zimmer 1.<br />

Wagner<br />

Werkleiterin<br />

Ladenräume zu vermieten !<br />

Der Kommunale Eigenbetrieb der Stadt Eisfeld vermietet ab<br />

dem 01.01.2008 die Geschäftsräume in 98673 Eisfeld, Justus-Jonas-Straße<br />

12 (ehemalig Hochzeitsausstatter).<br />

Haben Sie Interesse, dann fragen Sie bei uns an.<br />

KEB - Stadt Eisfeld, Marktstraße 4, Zimmer 1<br />

Frau Wagner/Frau Erbe<br />

Tel. 03686/ 390237<br />

E-Mail: keb-eisfeld@web.de<br />

Museum “Otto Ludwig”<br />

Das Museum sagt danke!<br />

Am 1. September besuchte Frau Ursula Lorenz, geborene Lange,<br />

das Eisfelder Museum. Bereits vor Jahren hatte Sie dem<br />

Museum die wertvolle Schützenkette der Schützengesellschaft<br />

Eisfeld geschenkt. Sie übergab bei ihrem Besuch dem Museum<br />

ein Ölgemälde von Walter Neumann mit der winterlichen Ansicht<br />

der Eisfelder Dreifaltigkeitskirche. <strong>Vielen</strong> <strong>Dank</strong> sagt das<br />

Museum Frau Lorenz für die Schenkung, die eine weitere Bereicherung<br />

der Sammlung darstellt!

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